das
Landgericht
⚖️ Was bedeutet 'das Landgericht'?
Das Landgericht (LG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es steht in der Hierarchie zwischen dem Amtsgericht (AG) und dem Oberlandesgericht (OLG).
Seine Zuständigkeiten umfassen hauptsächlich:
- Zivilverfahren: Erstinstanzlich für Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 Euro sowie für bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert (z.B. Amtshaftungsansprüche, bestimmte Handelssachen). Zweitinstanzlich als Berufungs- und Beschwerdegericht für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen.
- Strafverfahren: Erstinstanzlich für Verbrechen und schwerere Vergehen, für die eine höhere Straferwartung als vier Jahre Freiheitsstrafe besteht oder bei besonderer Bedeutung des Falles. Zweitinstanzlich als Berufungsgericht („kleine Strafkammer“) für Urteile des Strafrichters oder Schöffengerichts am Amtsgericht.
Es gibt in Deutschland zahlreiche Landgerichte, meist eines pro größerem Bezirk (Landgerichtsbezirk).
📚 Grammatik von 'das Landgericht' im Detail
Das Wort „Landgericht“ ist ein sächliches Substantiv (Neutrum). Der Artikel ist „das“. Es wird wie folgt dekliniert:
Hinweis: Im Genitiv Singular sind beide Formen („Landgerichts“ und „Landgerichtes“) möglich, wobei „Landgerichts“ gebräuchlicher ist. Im Dativ Singular ist „Landgericht“ die häufigere Form, „Landgerichte“ ist seltener und eher veraltet.
Beispielsätze
- Der Fall wurde an das zuständige Landgericht verwiesen.
- Die Entscheidung des Landgerichts wurde von beiden Parteien akzeptiert.
- Dem Landgericht liegen alle notwendigen Akten vor.
- Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts beim Landgericht ein.
- In Deutschland gibt es viele Landgerichte.
🗣️ Verwendung im Kontext
Der Begriff das Landgericht wird spezifisch im juristischen Kontext verwendet, um eine bestimmte Instanz im deutschen Gerichtssystem zu bezeichnen. Man spricht vom „Landgericht München I“, „Landgericht Berlin“ etc.
Typische Verwendungen:
- In Nachrichtenberichten über Gerichtsverfahren: „Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe.“
- In juristischen Dokumenten (Anklageschriften, Urteile, Schriftsätze): „Klage wird eingereicht beim Landgericht Köln.“
- Im Gespräch über das Rechtssystem: „Für diesen Streitwert ist nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig.“
- Amtsgericht (AG): Untere Instanz, zuständig für geringere Streitwerte in Zivilsachen und kleinere Delikte in Strafsachen.
- Oberlandesgericht (OLG): Höhere Instanz, prüft als Berufungs- oder Revisionsinstanz Entscheidungen der Landgerichte.
- Bundesgerichtshof (BGH): Höchstes deutsches Zivil- und Strafgericht, prüft Urteile der Oberlandesgerichte (und in Ausnahmen der Landgerichte) auf Rechtsfehler (Revision).
Verwechslungen sind selten, da der Begriff sehr spezifisch ist. Manchmal wird es umgangssprachlich einfach „Gericht“ genannt, wenn der Kontext klar ist.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Wie merkt man sich den Artikel „das“ für Landgericht?
Artikelhilfe: Das Wort endet auf „-gericht“. Viele Wörter, die auf „-icht“ enden und eine Sache oder einen Ort bezeichnen, sind sächlich (Neutrum), wie das Gericht, das Licht, das Gesicht. Denke daran: Das Gericht für das Land ist das Landgericht.
Wie merkt man sich die Bedeutung?
Bedeutungshilfe: Stell dir eine Landkarte vor. Ein Land-Kreis braucht ein zentrales Gericht für die wichtigeren Fälle – das ist das Landgericht. Es ist „höher“ als das kleine Amtsgericht, aber „unter“ dem Oberlandesgericht für die ganze Region.
🔄 Synonyme und Antonyme (im Kontext)
Synonyme
- Regionalgericht (selten verwendet, aber beschreibend)
- Gericht zweiter Instanz (nur in Bezug auf Berufungen von Amtsgerichten)
- Große Strafkammer / Zivilkammer (bezeichnet Spruchkörper innerhalb des Landgerichts)
Antonyme (Hierarchisch)
- Amtsgericht (untergeordnete Instanz)
- Oberlandesgericht (übergeordnete Instanz)
- Bundesgerichtshof (höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit)
Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe
- Verwaltungsgericht: Zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (nicht Zivil- oder Strafrecht).
- Arbeitsgericht: Zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
- Sozialgericht: Zuständig für Streitigkeiten im Sozialrecht (z.B. Rente, Krankenversicherung).
- Finanzgericht: Zuständig für Steuerstreitigkeiten.
⚠️ Achte darauf, das Landgericht nicht mit diesen anderen spezialisierten Gerichten zu verwechseln.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: „Warum haben Sie die Parkuhr aufgebrochen?“
Antwortet der Angeklagte: „Herr Richter, sie hat zuerst geschlagen – immer ‚Tick-Tack‘!“
Richter: „Interessante Verteidigung. Mal sehen, was das Landgericht dazu sagt, wenn wir wegen Sachbeschädigung verhandeln...“
📜 Gedicht über das Landgericht
Im Land, da braucht es Recht und Fug,
Ein Ort für manchen schweren Zug.
Wo's Amtsgericht nicht mehr erreicht,
Und Streitwert hoch, die Sache reicht,
Da tritt es auf, mit ernster Macht,
Das Landgericht, hält Urteilswacht.
In Zivil- und auch in Strafprozess,
Findet hier manch Urteil, express.
Berufung hört's, fällt dann den Spruch,
Ein wichtiger Pfeiler, ohne Bruch.
❓ Kleines Rätsel
Ich steh' im Land, doch bin kein Baum,
Ich richte, doch hab' keinen Raum
Für kleine Schuld und kleinen Streit,
Dafür ist das Amtsgericht bereit.
Doch wird der Fall komplex und groß,
Dann geht bei mir die Klage los.
Ich bin nicht oben, nicht ganz unten,
Hab' meinen Platz im Recht gefunden.
Was bin ich?
Lösung: Das Landgericht
💡 Sonstige Informationen
Wortzusammensetzung
Das Wort „Landgericht“ ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Land: Bezieht sich hier auf eine Region oder einen Bezirk, nicht unbedingt ein ganzes Bundesland oder einen Staat. Es grenzt den Zuständigkeitsbereich geografisch ab.
- Gericht: Institution der Rechtsprechung.
Die Zusammensetzung verdeutlicht also, dass es sich um das zentrale Gericht für eine bestimmte Region („Land“) handelt.
Trivia
- Die genaue Bezeichnung der Landgerichte und ihre Bezirke sind in den jeweiligen Landesgesetzen (Gerichtsorganisationsgesetze der Bundesländer) festgelegt.
- An Landgerichten entscheiden in der Regel Kammern, die mit mehreren Richtern (Berufs- und/oder ehrenamtlichen Richtern, sog. Schöffen in Strafsachen) besetzt sind.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Landgericht?
Das Wort Landgericht ist sächlich. Der korrekte Artikel ist das: das Landgericht. Es bezeichnet ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, das zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht angesiedelt ist.