die
Rechtsprechung
📜 Was bedeutet "die Rechtsprechung"?
Die Rechtsprechung (feminin, Substantiv) bezieht sich auf die Gesamtheit der Urteile und Entscheidungen von Gerichten. Sie ist die Art und Weise, wie das geschriebene Recht (Gesetze) in konkreten Fällen ausgelegt und angewendet wird. Man kann sie auch als Judikatur oder Jurisprudenz bezeichnen.
Im Wesentlichen beschreibt die Rechtsprechung, wie Gerichte Recht 'sprechen', also wie sie entscheiden und urteilen. Sie entwickelt sich ständig weiter, da neue Fälle entschieden werden.
Es gibt nur diesen einen Artikel und diese eine Hauptbedeutung für das Wort. ⚠️ Achte auf die korrekte Schreibweise: Rechtsprechung, nicht Rechtssprechung.
Artikelregeln für der, die und das
-ung → immer Femininum.
Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
📊 Grammatik im Detail: Die Rechtsprechung
Das Wort "Rechtsprechung" ist ein feminines Substantiv. Es wird normalerweise nur im Singular verwendet.
Deklination (Singular)
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Rechtsprechung |
Genitiv | der | Rechtsprechung |
Dativ | der | Rechtsprechung |
Akkusativ | die | Rechtsprechung |
Ein Plural ("die Rechtsprechungen") ist grammatikalisch möglich, aber sehr unüblich. Man spricht eher von der Rechtsprechung verschiedener Gerichte oder Länder im Singular.
Beispielsätze
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat große Bedeutung für die unteren Instanzen.
- In diesem Bereich gibt es eine uneinheitliche Rechtsprechung.
- Die Anwältin verwies auf die ständige Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen.
- Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Mietrecht ist für Mieter und Vermieter wichtig.
💡 Wie verwendet man Rechtsprechung?
Die Rechtsprechung wird hauptsächlich in juristischen, politischen und akademischen Kontexten verwendet.
- Juristischer Kontext: Anwälte, Richter und Jurastudenten sprechen ständig über die aktuelle Rechtsprechung, um Fälle zu analysieren und zu argumentieren. Beispiel: "Laut gefestigter Rechtsprechung ist dieses Verhalten unzulässig."
- Akademischer Kontext: In der Rechtswissenschaft wird die Rechtsprechung analysiert, systematisiert und kritisiert.
- Politischer Kontext: Politiker und Medien beziehen sich oft auf die Rechtsprechung, besonders bei kontroversen Urteilen (z.B. vom Bundesverfassungsgericht).
- Gesetz vs. Rechtsprechung: Das Gesetz ist die geschriebene Norm (z.B. BGB, StGB), die Rechtsprechung ist die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch Gerichte.
- Urteil vs. Rechtsprechung: Ein Urteil ist eine einzelne Gerichtsentscheidung. Die Rechtsprechung ist die Summe vieler Urteile zu einem bestimmten Thema oder von einem bestimmten Gericht.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel 'die': Viele Substantive, die auf -ung enden, sind feminin. Denk an: Die Entscheidung, die Meinung, die Regelung... und eben auch die Rechtsprechung. Die Endung -ung ist ein starkes Signal für 'die'.
Bedeutung: Stell dir vor, wie ein Richter das Recht 'spricht' (Sprechung) – er verkündet ein Urteil. Die Gesamtheit dieser 'Sprechakte' über das Recht ist die Rechtsprechung.
🔄 Synonyme & Gegenteile
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Judikatur: Fachbegriff, oft synonym verwendet.
- Jurisprudenz: Kann sowohl die Rechtswissenschaft als auch die Rechtsprechung bezeichnen.
- Gerichtsbarkeit: Bezieht sich oft eher auf die Zuständigkeit und Organisation der Gerichte, kann aber auch die Rechtsprechung umfassen.
- Urteilspraxis: Beschreibt die Praxis der Gerichte beim Fällen von Urteilen.
Antonyme (Gegenteile):
- Gesetzgebung / Legislatur: Der Prozess des Erlassens von Gesetzen durch das Parlament (nicht die Anwendung durch Gerichte).
- Willkür: Handeln ohne Bindung an Recht und Gesetz, das Gegenteil einer geordneten Rechtsprechung.
- Rechtslehre / Doktrin: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Recht (kann die Rechtsprechung beeinflussen, ist aber nicht dasselbe).
⚠️ Ähnliche, aber andere Wörter:
- Rechtssprechung: Eine häufige, aber falsche Schreibweise von Rechtsprechung.
- Freisprechung: Ein Gerichtsurteil, das die Unschuld eines Angeklagten feststellt.
- Rechtsfindung: Der Prozess, durch den ein Richter zu seinem Urteil gelangt.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Wollen Sie die Wahrheit sagen, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit?"
Antwortet der Angeklagte: "Nein, Herr Richter, ich wollte eigentlich über die aktuelle Rechtsprechung diskutieren!"
✒️ Gedicht zur Rechtsprechung
Im Saale tagt das hohe Gericht,
Gesetze deuten, das ist ihre Pflicht.
Ein Urteil fällt, mal mild, mal streng,
die Summe daraus, über Jahr und Läng‘,
nennt man mit Fug und gutem Klang:
die Rechtsprechung, ihr Lebensgang.
❓ Rätsel
Ich bin die Summe vieler Sprüche,
von Richtern kundgetan in ihrer Klause.
Ich forme das Gesetz durch stete Brüche
und neue Sicht – ganz ohne Pause.
Ich bin nicht das Gesetz, doch seine Deutung,
mal stetig, mal in großer Streuung.
Was bin ich? (Lösung: die Rechtsprechung)
🧩 Weitere Informationen
Wortzusammensetzung
Die Rechtsprechung ist ein zusammengesetztes Substantiv:
- Recht: Bezieht sich auf das System von Regeln, Gesetzen und Normen.
- Sprechung: Abgeleitet von "sprechen", hier im Sinne von urteilen, entscheiden, verkünden.
Zusammen bedeutet es also wörtlich das "Sprechen von Recht" durch die Gerichte.
Verwandte Konzepte
- Präjudiz: Ein früheres Urteil, das als Leitlinie für spätere, ähnliche Fälle dient. Die Gesamtheit der Präjudizien bildet einen wichtigen Teil der Rechtsprechung.
- Ständige Rechtsprechung: Eine gefestigte Linie von Gerichtsentscheidungen zu einer bestimmten Rechtsfrage.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Rechtsprechung?
Das Wort Rechtsprechung ist feminin. Der korrekte Artikel ist die. Es heißt also die Rechtsprechung.