die
Anwältin
👩⚖️ Was bedeutet das Wort 'Anwältin'?
Die Anwältin ist die weibliche Form von Anwalt. Es bezeichnet eine Frau, die beruflich Rechtsberatung erteilt und Mandanten vor Gericht vertritt. Sie hat ein Jurastudium abgeschlossen und die Befähigung zum Richteramt erworben (in der Regel durch das zweite Staatsexamen) und ist bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen.
Da es sich um eine spezifisch weibliche Berufsbezeichnung handelt, ist der Artikel immer die.
🚨 Achtung: Nicht zu verwechseln mit Juristin (allgemein eine Frau mit juristischer Ausbildung) oder Staatsanwältin (Vertreterin der Anklage).
Artikelregeln für der, die und das
Frauen → fast immer Femininum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-in → meistens Femininum.
Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.
📚 Grammatik im Detail: Die Anwältin
Das Substantiv 'Anwältin' ist feminin. Der Artikel ist daher immer 'die'. Es folgt der weiblichen Deklination.
Deklination Singular (Einzahl)
Fall (Kasus) | Bestimmter Artikel | Unbestimmter Artikel |
---|---|---|
Nominativ (Wer/Was?) | die Anwältin | eine Anwältin |
Genitiv (Wessen?) | der Anwältin | einer Anwältin |
Dativ (Wem?) | der Anwältin | einer Anwältin |
Akkusativ (Wen/Was?) | die Anwältin | eine Anwältin |
Deklination Plural (Mehrzahl)
Fall (Kasus) | Bestimmter Artikel | Unbestimmter Artikel |
---|---|---|
Nominativ (Wer/Was?) | die Anwältinnen | Anwältinnen / einige Anwältinnen |
Genitiv (Wessen?) | der Anwältinnen | Anwältinnen / einiger Anwältinnen |
Dativ (Wem?) | den Anwältinnen | Anwältinnen / einigen Anwältinnen |
Akkusativ (Wen/Was?) | die Anwältinnen | Anwältinnen / einige Anwältinnen |
Beispielsätze
- Die Anwältin bereitete sich sorgfältig auf den Prozess vor.
- Ich habe einen Termin bei einer Anwältin für Familienrecht.
- Das Plädoyer der Anwältin überzeugte das Gericht.
- Wir danken der Anwältin für ihre Unterstützung.
- Viele junge Frauen möchten Anwältin werden.
- Die Anwältinnen der Kanzlei trafen sich zur Besprechung.
🗣️ Wie verwendet man 'Anwältin'?
'Anwältin' wird verwendet, um spezifisch eine Frau zu bezeichnen, die als Rechtsanwältin tätig ist. Es ist die korrekte und übliche Bezeichnung im beruflichen und alltäglichen Kontext.
- Beruflicher Kontext: In Kanzleien, vor Gericht, in Verträgen und offiziellen Dokumenten, wenn eine weibliche Anwältin gemeint ist. (z.B. „Frau Müller ist eine erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht.“)
- Alltagssprache: Wenn man über den Beruf einer Frau spricht. (z.B. „Meine Nachbarin ist Anwältin.“)
- Abgrenzung: 'Anwältin' ist spezifischer als 'Juristin'. Eine Juristin hat Jura studiert, muss aber nicht zwingend als Anwältin zugelassen sein oder praktizieren. Eine Anwältin ist immer auch eine Juristin, aber nicht jede Juristin ist eine Anwältin.
- Gendergerechte Sprache: Im Bemühen um gendergerechte Sprache wird manchmal versucht, neutrale Formen zu finden, aber 'Anwältin' bleibt die etablierte weibliche Form neben 'Anwalt' für Männer. Bei gemischten Gruppen spricht man oft von „Anwältinnen und Anwälten“ oder „Anwaltschaft“.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel 'die': Viele weibliche Berufsbezeichnungen enden auf -in (Lehrerin, Ärztin, Köchin). Diese sind fast immer feminin und haben den Artikel 'die'. Denke: Die Dame, die verteidigt – die Anwältin.
Bedeutung: Denke an 'Anwalt' (kennt man vielleicht schon) und füge die weibliche Endung '-in' hinzu. Sie ist an der Seite ihres Mandanten, eine Wallfahrtsstätte des Rechts sozusagen – die An-wält-in.
↔️ Synonyme und Gegenbegriffe
Synonyme (Wörter mit ähnlicher Bedeutung):
- Rechtsanwältin: Vollständige, formellere Bezeichnung.
- Juristin: Allgemeiner Begriff für eine Frau mit juristischer Ausbildung (nicht unbedingt praktizierende Anwältin).
- Verteidigerin: Speziell eine Anwältin, die jemanden in einem Strafprozess verteidigt.
- Rechtsbeiständin: Jemand, der rechtlichen Beistand leistet (kann auch eine Anwältin sein).
Antonyme/Gegenbegriffe (Rollen im Rechtssystem):
- Staatsanwältin: Vertritt die Anklage im Strafprozess (Gegenseite der Verteidigerin).
- Richterin: Trifft die Entscheidung im Prozess (neutral).
- Mandantin/Klientin: Die Person, die von der Anwältin vertreten wird.
⚠️ Vorsicht: Nicht verwechseln mit Anwaltsgehilfin oder Rechtsanwaltsfachangestellte – dies sind Assistenzberufe in einer Kanzlei, keine Anwältinnen.
😂 Ein kleiner Witz
Fragt der Richter die Angeklagte: "Möchten Sie eine Pflichtverteidigerin?"
Antwortet die Angeklagte: "Nein danke, lieber eine Anwältin, die etwas von ihrem Fach versteht!"
📜 Gedicht zur Anwältin
Mit Akten unterm Arm, klug und gewandt,
Die Anwältin, im Recht bewandt.
Paragraphen kennt sie, spricht mit Bedacht,
Hat für ihre Klienten die Lösung erdacht.
Vor Gericht steht sie, stark und präsent,
Eine Kämpferin, die man anerkennt.
🧩 Kleines Rätsel
Ich trage Robe, doch nicht als Königin,
Kenne Gesetze und deren Sinn.
Ich streite für Rechte, helfe aus Not,
Bin weiblich im Dienste, von früh bis spät.
Wer bin ich?
Antwort: die Anwältin
💡 Sonstige Informationen
Wortzusammensetzung:
Das Wort 'Anwältin' ist eine Ableitung vom männlichen Wort 'Anwalt' durch Anhängen des Suffixes '-in'. Dieses Suffix dient im Deutschen häufig zur Bildung weiblicher Formen von Personen- und Berufsbezeichnungen.
- Anwalt: Der Ursprung des Wortes 'Anwalt' liegt im Althochdeutschen 'anawalto' (Gewalthaber, Verwalter) oder im Mittelhochdeutschen 'anewalte' (Sachwalter, Bevollmächtigter). Es bezieht sich auf jemanden, der „an Stelle“ eines anderen handelt oder dessen „Gewalt“ (im Sinne von Befugnis) innehat.
- -in: Weibliches Movierungssuffix.
Gesellschaftliche Rolle: Anwältinnen spielen eine wichtige Rolle im Rechtssystem, indem sie den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beitragen. Der Anteil von Frauen in diesem Beruf ist in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Anwältin?
Das Wort 'Anwältin' ist eine weibliche Berufsbezeichnung. Der korrekte Artikel ist daher immer die: die Anwältin.