die
Juristin
📜 Was bedeutet 'die Juristin'?
Die Juristin (Plural: die Juristinnen) bezeichnet eine Frau, die Rechtswissenschaften studiert hat (oft mit abgeschlossenem Staatsexamen) oder beruflich im juristischen Bereich tätig ist. Sie ist die weibliche Form von der Jurist.
Sie kann als Rechtsanwältin, Richterin, Staatsanwältin, Notarin oder in anderen rechtsbezogenen Berufen arbeiten, z.B. in Unternehmen, Verwaltungen oder Hochschulen.
Es handelt sich um ein feminines Substantiv, das immer den Artikel die verwendet.
Artikelregeln für der, die und das
Frauen → fast immer Femininum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-in → meistens Femininum.
Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.
📊 Grammatik und Deklination der Juristin
Als feminines Substantiv folgt 'die Juristin' der weiblichen Deklination. Hier sind die Tabellen für Singular und Plural:
Beispielsätze 📚
💡 Verwendung im Alltag
Das Wort die Juristin wird verwendet, um eine weibliche Person mit juristischer Ausbildung oder Tätigkeit zu bezeichnen. Es ist eine formelle und neutrale Berufsbezeichnung.
- Kontext: Berufsleben, akademische Welt, Nachrichten, offizielle Dokumente.
- Abgrenzung: Während Anwältin, Richterin etc. spezifische Rollen beschreiben, ist Juristin ein allgemeinerer Begriff für eine Frau im Rechtswesen.
- Gendern: Im Plural wird oft die Form Juristinnen und Juristen oder die geschlechtsneutrale Form Jurist:innen oder JuristInnen verwendet, um alle Geschlechter einzuschließen. Die rein männliche Pluralform Juristen wird manchmal noch generisch verwendet, dies ist aber zunehmend umstritten.
🧠 Eselsbrücken zur Juristin
Artikelmerkhilfe: Feminin wie die Frau, die das Recht kennt – die Juristin. Die Endung '-in' signalisiert oft weibliche Personen und damit den Artikel 'die'.
Bedeutungsmerkhilfe: Denk an 'Jura' (das Studienfach) und die Endung '-istin', die eine weibliche Expertin bezeichnet. Eine Juristin ist also eine Expertin in Jura.
↔️ Synonyme & Gegensätze
Synonyme (Ähnliche Begriffe):
- Rechtsgelehrte: Eher eine Person, die sich wissenschaftlich mit Recht befasst.
- Rechtskundige: Allgemeine Bezeichnung für jemanden, der sich im Recht auskennt.
- Anwältin: Spezifische Rolle (Parteienvertreterin).
- Richterin: Spezifische Rolle (urteilt).
- Staatsanwältin: Spezifische Rolle (Anklagevertreterin).
Verwandte Begriffe:
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter die Angeklagte: "Sind Sie sicher, dass Sie keine Juristin als Verteidigerin wollen?"
Antwortet die Angeklagte: "Nein, danke. Ich möchte lieber die Wahrheit sagen."
✍️ Gedicht über die Juristin
Paragraphen kennt sie gut,
Gesetzesbücher voller Mut.
Die Juristin, schlau und fein,
bringt Klarheit in den Rechtesschein.
Mit Argument und spitzer Feder,
kämpft sie für Recht – und das für jeder.
❓ Rätsel
Ich kenne das Gesetz genau,
bin eine kluge, tät'ge Frau.
Vor Gericht oder im Büro,
mein Rat hilft sowieso.
Ich trage oft den Titel 'Frau Doktor' gar,
wer bin ich, das ist sonnenklar?
Lösung: Die Juristin
ℹ️ Weitere Informationen
Wortzusammensetzung: Das Wort leitet sich vom männlichen Pendant "Jurist" ab, welches wiederum vom lateinischen ius (Genitiv: iuris) stammt, was "Recht" bedeutet. Die Endung "-in" wird angehängt, um die weibliche Form zu bilden, ein gängiges Muster im Deutschen (z.B. Lehrer -> Lehrerin, Arzt -> Ärztin).
Akademischer Grad: Viele Juristinnen tragen akademische Grade wie "Diplom-Juristin" (Dipl.-Jur.) oder "Doktor der Rechte" (Dr. iur.).
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Juristin?
Das Wort "Juristin" ist ein feminines Substantiv und hat daher immer den Artikel die. Der Plural lautet die Juristinnen.