der
Raubüberfall
🚨 Was genau ist ein Raubüberfall?
Ein Raubüberfall (maskulin, Artikel 'der') bezeichnet eine Straftat, bei der jemandem unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache weggenommen wird. Es ist eine Form des Raubes, die oft plötzlich und überfallartig geschieht.
Im Wesentlichen handelt es sich um einen Diebstahl, der mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt verbunden ist, um den Widerstand des Opfers zu brechen.
- Beispiele: Ein bewaffneter Banküberfall, das gewaltsame Entreißen einer Handtasche auf der Straße.
⚠️ Nicht zu verwechseln mit einfachem Diebstahl (der), bei dem keine Gewalt oder Drohung angewendet wird.
Artikelregeln für der, die und das
-all → fast immer Maskulinum.
🧐 Grammatik unter der Lupe: Der Raubüberfall
Das Wort 'Raubüberfall' ist ein männliches Substantiv. Es wird wie folgt dekliniert:
Beispielsätze
🗣️ Wie verwendet man Raubüberfall?
Der Begriff 'Raubüberfall' wird spezifisch für kriminelle Akte verwendet, bei denen Gewalt oder die Androhung von Gewalt im Spiel ist, um Eigentum zu entwenden. Er findet hauptsächlich in folgenden Kontexten Anwendung:
- Nachrichten und Polizeiberichte: Sehr häufig in Meldungen über Kriminalität (z.B. Bankraubüberfall, Raubüberfall auf Supermarkt).
- Juristischer Sprachgebrauch: Im Strafrecht zur Bezeichnung des spezifischen Delikts.
- Alltagssprache: Wenn über entsprechende Verbrechen gesprochen wird, oft mit einem Gefühl von Schock oder Gefahr verbunden.
- Diebstahl (der): Wegnahme ohne Gewalt oder Drohung (z.B. Ladendiebstahl).
- Einbruch (der): Eindringen in einen geschützten Raum, um zu stehlen (kann, muss aber nicht mit Raub verbunden sein).
- Überfall (der): Kann auch einen Raubüberfall meinen, ist aber allgemeiner und kann auch andere plötzliche Angriffe bezeichnen. 'Raubüberfall' ist spezifischer auf die Wegnahme von Eigentum unter Gewaltandrohung bezogen.
🧠 Eselsbrücken zum Merken
Artikelmerkhilfe: Stell dir einen Räuber vor, der sehr dick und männlich ist – der Räuber begeht der Raubüberfall. Der beutedurstige Räuber braucht der Artikel.
Bedeutungsmerkhilfe: Ein Raub ist schlimm, ein Überfall ist plötzlich. Beides zusammen ergibt einen Raubüberfall – eine plötzliche, gewaltsame Wegnahme.
🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
Antonyme (Gegenteiliges Konzept):
Direkte Antonyme sind schwierig. Eher gegensätzliche Konzepte:
- Die Sicherheit: Abwesenheit von Gefahr wie einem Raubüberfall.
- Der Frieden: Gesellschaftlicher Zustand ohne Gewaltverbrechen.
- Der Schutz: Maßnahmen gegen Raubüberfälle.
- Das Geschenk / Die Spende: Freiwillige Übergabe von Eigentum.
⚠️ Ähnliche, aber unterschiedliche Wörter:
😂 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Warum haben Sie bei dem Raubüberfall nur das Kleingeld mitgenommen?"
Antwortet der Angeklagte: "Naja, auf dem Schild stand 'Münz-Waschsalon'!"
📜 Ein Gedicht zum Wort
Im Schatten lauert, kalt und schwer,
die Absicht finster, ungerecht und leer.
Ein Schrei, ein Griff, die Tasche fort,
der Raubüberfall an diesem Ort.
Gewalt und Angst, ein jäher Schreck,
nimmt Hab und Gut und Sicherheit weg.
❓ Kleines Rätsel
Ich komme schnell und unerwartet,
mit Gewalt oder Drohung gestartet.
Dein Eigentum ist mein Begehr,
das Gesetz findet das gar nicht fair.
Was bin ich?
Lösung: Der Raubüberfall
💡 Noch wissenswert
Wortzusammensetzung:
Das Wort 'Raubüberfall' ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Der Raub: Die gewaltsame Wegnahme von Eigentum.
- Der Überfall: Ein plötzlicher, unerwarteter Angriff.
Die Kombination betont den plötzlichen und gewalttätigen Charakter der Tat.
Rechtliche Einordnung:
In Deutschland ist der Raub (und damit der Raubüberfall) im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 249 geregelt und wird als Verbrechen eingestuft, was eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedeutet. Schwere Raubüberfälle (z.B. mit Waffen) werden noch härter bestraft.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Raubüberfall?
Das Wort 'Raubüberfall' ist immer männlich. Der korrekte Artikel ist der Raubüberfall. Es bezeichnet eine Straftat mit Gewalt oder Drohung zur Wegnahme von Eigentum.