die
Ermächtigung
📜 Was genau bedeutet "die Ermächtigung"?
Die Ermächtigung (Substantiv, feminin) bezeichnet die Befugnis oder Erlaubnis, etwas Bestimmtes zu tun oder im Namen einer anderen Person oder Institution zu handeln. Es handelt sich oft um eine formelle, meist schriftliche Übertragung von Rechten oder Kompetenzen.
Im Kern geht es um:
- Autorisierung: Die offizielle Erlaubnis, eine Handlung vorzunehmen (z.B. eine Einzugsermächtigung für ein Bankkonto).
- Bevollmächtigung: Die Übertragung von Handlungsvollmacht auf eine andere Person (ähnlich einer Vollmacht, aber oft spezifischer oder gesetzlich geregelt).
- Rechtsgrundlage: Oftmals die gesetzliche oder vertragliche Basis, die jemandem erlaubt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen (z.B. eine Ermächtigungsgrundlage für Behörden).
⚠️ Es ist wichtig, den Kontext zu beachten, da die genaue rechtliche Bedeutung je nach Anwendungsfall (Zivilrecht, Verwaltungsrecht etc.) variieren kann.
Artikelregeln für der, die und das
-ung → immer Femininum.
Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
🧐 Grammatik & Deklination: Die Ermächtigung im Detail
Das Wort "Ermächtigung" ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist "die". Es wird wie folgt dekliniert:
📝 Anwendungsbeispiele
💡 Verwendung im Alltag und Fachsprache
"Die Ermächtigung" wird überwiegend in formellen Kontexten verwendet, insbesondere im:
- Rechtswesen: Hier ist es ein zentraler Begriff für die Übertragung von Rechten oder Befugnissen (z.B. Prozessvollmacht, Ermächtigung zur Strafverfolgung).
- Verwaltung: Behörden benötigen oft eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ihr Handeln.
- Wirtschaft & Finanzen: Z.B. die SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) oder Prokura als umfassende geschäftliche Ermächtigung.
- Politik: Ermächtigungsgesetze können der Exekutive besondere Vollmachten verleihen (historisch sehr belastet durch das Ermächtigungsgesetz von 1933).
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:
- Vollmacht: Oft synonym verwendet, aber "Vollmacht" betont eher die Vertretungsmacht im Zivilrecht (z.B. Bankvollmacht). "Ermächtigung" kann breiter sein und auch gesetzliche Grundlagen umfassen.
- Befugnis: Bezeichnet die generelle Berechtigung oder Kompetenz, etwas zu tun, die sich aus einer Position oder einem Gesetz ergibt. Eine Ermächtigung ist oft die konkrete Erteilung dieser Befugnis für einen bestimmten Fall oder Zweck.
- Genehmigung: Ist eher die Zustimmung zu einem Vorhaben oder Antrag (z.B. Baugenehmigung), während die Ermächtigung die Fähigkeit oder Erlaubnis zum Handeln verleiht.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikelmerkhilfe: Substantive auf "-ung" sind fast immer feminin. Denk an: Die Übung, die Meinung, die Lösung... und eben auch die Ermächtigung!
Bedeutungsmerkhilfe: In "Ermächtigung" steckt das Wort "Macht". Wer eine Ermächtigung hat, hat die (offizielle) Macht oder Befugnis, etwas zu tun. Man wird quasi "mächtig" gemacht für eine bestimmte Aufgabe.
🔄 Synonyme & Gegenteile von Ermächtigung
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Befugnis: Recht oder Kompetenz, etwas zu tun.
- Vollmacht: Insbesondere Vertretungsbefugnis im rechtlichen Sinne.
- Autorisierung: Erteilung einer Erlaubnis oder Berechtigung.
- Genehmigung: Zustimmung, Erlaubnis (oft für einen Antrag).
- Mandat: Auftrag oder Befugnis, im Namen anderer zu handeln (z.B. politisches Mandat, SEPA-Mandat).
- Lizenz: Formelle Erlaubnis zur Nutzung oder Ausübung von etwas.
- Berechtigung: Das Recht, etwas zu tun oder zu erhalten.
Antonyme (Gegenteile):
- Verbot: Untersagung einer Handlung.
- Entzug (der Befugnis): Wegnahme einer erteilten Ermächtigung.
- Beschränkung: Eingrenzung der Befugnisse.
- Unzuständigkeit: Fehlen der Befugnis oder Kompetenz.
- Ablehnung: Verweigerung einer Genehmigung oder Erlaubnis.
⚠️ Ähnliche, aber verwirrende Wörter:
- Mächtigkeit (in der Mathematik): Bezeichnet die Anzahl der Elemente einer Menge. Hat nichts mit Befugnis zu tun!
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Hatten Sie eine Ermächtigung, in das Haus einzubrechen?"
Antwortet der Angeklagte: "Nein, Herr Richter, nur einen Dietrich. Reicht das nicht?"
✍️ Gedicht zur Ermächtigung
Ein Blatt Papier, ein Siegel drauf,
nimmt seinen Lauf, hält nichts mehr auf.
Die Ermächtigung, klar und rein,
lässt dich nun der Handelnde sein.
Mit Recht verseh'n, mit klarer Macht,
wird nun der Auftrag schnell vollbracht.
🧩 Wer oder was bin ich?
Ich bin oft schriftlich, manchmal nur ein Wort,
ich gebe dir die Macht an einem bestimmten Ort.
Ohne mich darfst du oft nicht handeln,
mit mir kannst du Rechte und Pflichten wandeln.
Im Gesetz und Vertrag bin ich zu Haus,
wer bin ich? Finde es heraus!
Lösung: die Ermächtigung
✨ Weitere interessante Details
Wortzusammensetzung:
Das Wort "Ermächtigung" ist ein Substantiv, das vom Verb "ermächtigen" abgeleitet ist. Dieses Verb setzt sich zusammen aus:
- Präfix "er-": oft verstärkend oder auf einen Beginn hinweisend
- Stamm "mächtig" (Adjektiv, von "Macht")
- Verbendung "-igen"
Das Substantiv wird durch Anhängen der Endung "-ung" gebildet, was typisch für die Bildung femininer Substantive aus Verben ist und oft einen Vorgang oder dessen Ergebnis bezeichnet.
Verwandte Wörter:
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Ermächtigung?
Das Wort "Ermächtigung" ist feminin, der korrekte Artikel ist also immer die. Es bezeichnet die formelle Erlaubnis oder Befugnis, etwas zu tun oder jemanden zu vertreten.