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die  Vollmacht
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈfɔlˌmaxt/

📜 Was genau ist eine Vollmacht?

Die Vollmacht (feminin, Plural: die Vollmachten) bezeichnet die Befugnis oder Ermächtigung, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) rechtsgültig zu handeln. Sie erlaubt es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in bestimmten oder allen Angelegenheiten zu vertreten.

Es gibt nur den Artikel die für dieses Wort, da es sich um ein feminines Substantiv handelt. Es gibt keine Ausnahmen oder häufigen Fehler bezüglich des Artikels. ⚠️ Achte darauf, die Vollmacht (die Berechtigung) nicht mit dem Bevollmächtigten (die Person, die die Vollmacht hat) zu verwechseln.

Artikelregeln für der, die und das

-acht fast immer Femininum.

Beispiele: die Acht · die Andacht · die Besatzungsmacht · die Eintracht · die Fasnacht · die Fracht · die Macht...
⚠️ Ausnahmen: der Verdacht

Weisheit, Macht, Regeln meistens Femininum.

Beispiele: die Aggression · die Anziehungskraft · die Arbeitskraft · die Atomkraft · die Aussagekraft · die Aut...
⚠️ Ausnahmen: das Bundesgesetz · das Gesetz · das Grundgesetz · das Machtwort · das Recht · das Schulgesetz · das ...

🧐 Grammatik & Deklination der Vollmacht

Das Wort "Vollmacht" ist ein feminines Substantiv. Hier ist die Deklination:

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieVollmacht
GenitivderVollmacht
DativderVollmacht
AkkusativdieVollmacht
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieVollmachten
GenitivderVollmachten
DativdenVollmachten
AkkusativdieVollmachten

📝 Beispielsätze

  1. Er erteilte seiner Anwältin die Vollmacht, ihn vor Gericht zu vertreten.
  2. Ohne schriftliche Vollmacht dürfen Sie hier keine Entscheidungen treffen.
  3. Die Bank benötigt eine beglaubigte Kopie der Vollmacht.
  4. Mit dieser Vollmacht kann er das Geschäft abschließen.
  5. Wir haben verschiedene Vollmachten für unterschiedliche Zwecke ausgestellt.

💡 Anwendung und Kontext

Die Vollmacht ist ein zentraler Begriff im Rechts- und Geschäftsverkehr. Hier sind typische Anwendungsfälle:

  • Rechtliche Vertretung: Ein Anwalt benötigt eine Vollmacht, um einen Mandanten zu vertreten.
  • Geschäftliche Handlungen: Mitarbeiter (z.B. Prokuristen) erhalten Vollmachten, um im Namen des Unternehmens Verträge zu schließen oder andere Geschäfte zu tätigen (z.B. Handlungsvollmacht, Prokura).
  • Persönliche Angelegenheiten: Jemand kann einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, um Bankgeschäfte zu erledigen oder Behördengänge zu machen (z.B. Bankvollmacht, Postvollmacht).
  • Vorsorge: Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung für den Fall, dass man selbst entscheidungsunfähig wird (z.B. durch Krankheit oder Unfall).

Der Umfang einer Vollmacht kann sehr unterschiedlich sein, von einer Einzelvollmacht für eine bestimmte Handlung bis zur Generalvollmacht, die zu fast allen Handlungen berechtigt.

Abgrenzung: Eine Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung des Vollmachtgebers. Ein Mandat oder Auftrag hingegen ist meist ein zweiseitiger Vertrag, der die Grundlage für die Vollmacht bilden kann.

🧠 Eselsbrücken zur Vollmacht

  1. Artikelmerkhilfe: Denk an "die Macht". Eine Vollmacht gibt jemandem Macht, etwas zu tun. Da "Macht" feminin ist (die Macht), ist auch "die Vollmacht" feminin.
  2. Bedeutungsmerkhilfe: Stell dir vor, du gibst jemandem deine "volle Macht" für eine bestimmte Aufgabe. Voll + Macht = Vollmacht (die volle Befugnis).

↔️ Synonyme & Antonyme

Gleiche Bedeutung (Synonyme)

  • Ermächtigung: Sehr ähnlich, betont das Erlauben.
  • Befugnis: Recht oder Erlaubnis, etwas zu tun.
  • Mandat: Auftrag zur Vertretung (oft politisch oder rechtlich).
  • Prokura: Umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.
  • Bevollmächtigung: Der Akt des Erteilens einer Vollmacht.
  • Vertretungsbefugnis: Recht, jemanden zu vertreten.

Gegenteilige Bedeutung (Antonyme)

⚠️ Ähnliche, aber andere Wörter

  • Auftrag: Eine Aufgabe oder Anweisung, die erteilt wird (kann mit einer Vollmacht verbunden sein, ist aber nicht dasselbe).
  • Genehmigung: Zustimmung zu etwas, das bereits geschehen ist oder geplant ist (keine Vertretungsbefugnis).

😄 Ein kleiner Scherz

Fragt der Chef den neuen Mitarbeiter: "Haben Sie eine Vollmacht, hier Kaffee zu kochen?"
Sagt der Mitarbeiter: "Nein, aber ich habe die volle Absicht!"

✍️ Gedicht zur Vollmacht

Mit Siegel, Schrift und gutem Namen,
wird Macht verlieh'n in diesem Rahmen.
Die Vollmacht, klar und unbestritten,
lässt and're tun, worum wir bitten.
Ein starkes Band, ein Dokument,
das man Vertretung nennt.

🧩 Rätsel

Ich gebe dir die Macht, zu sprechen und zu handeln für mich,
obwohl du nicht ich bist, das ist nicht fürchterlich.
Auf Papier steh' ich geschrieben, oft mit Siegel fein,
im Recht und im Geschäft, muss ich gültig sein.

Was bin ich?

Lösung: die Vollmacht

🌐 Sonstige Informationen

Wortzusammensetzung

Das Wort "Vollmacht" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:

  • voll: Adjektiv, bedeutet hier 'umfassend', 'komplett'.
  • Macht: Substantiv (die Macht), bedeutet hier 'Befugnis', 'Autorität'.

Zusammen ergibt sich die Bedeutung einer umfassenden (oder zumindest klar definierten) Befugnis.

  • Bevollmächtigter / Bevollmächtigte: Die Person, die die Vollmacht erhält.
  • Vollmachtgeber / Vollmachtgeberin: Die Person, die die Vollmacht erteilt.
  • Generalvollmacht: Eine Vollmacht für alle (oder fast alle) Angelegenheiten.
  • Spezialvollmacht / Einzelvollmacht: Eine Vollmacht für einen bestimmten Zweck.
  • Vorsorgevollmacht: Eine Vollmacht für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit.
  • Handlungsvollmacht: Eine geschäftliche Vollmacht unterhalb der Prokura.
  • Prokura: Eine sehr weitreichende, gesetzlich definierte Handelsvollmacht.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Vollmacht?

Das Wort "Vollmacht" ist immer feminin. Der korrekte Artikel ist die: die Vollmacht. Es bezeichnet die Befugnis, im Namen einer anderen Person zu handeln.

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