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die  Einzugsermächtigung
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈaɪntsʊksɛɐ̯ˌmɛçtɪɡʊŋ/

📜 Was bedeutet 'die Einzugsermächtigung'?

Die Einzugsermächtigung ist eine schriftliche Zustimmung, die eine Person (Zahlungspflichtiger) einem Unternehmen oder einer Organisation (Zahlungsempfänger) erteilt, um fällige Geldbeträge direkt vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen abbuchen zu dürfen. Es handelt sich um die Erlaubnis zum Geldeinzug per Lastschrift.

Früher war dies der gebräuchliche Begriff in Deutschland. Seit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) spricht man meist vom SEPA-Lastschriftmandat, das die Einzugsermächtigung weitgehend abgelöst hat bzw. formalisiert. Die grundlegende Funktion – die Erlaubnis zur Abbuchung – ist aber dieselbe.

⚠️ Wichtig: Eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat kann jederzeit widerrufen werden.

Artikelregeln für der, die und das

-ung immer Femininum.

Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Beispiele: die Achtung · die Angleichung · die Anmerkung · die Ausführung · die Ausrüstung · die Ausstattung · ...
⚠️ Ausnahmen: der Schwung · der Sprung · der Ursprung · der Vorsprung

🧐 Grammatik unter der Lupe: die Einzugsermächtigung

Das Wort „Einzugsermächtigung“ ist ein femininines Substantiv. Der Artikel ist daher „die“.

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieEinzugsermächtigung
GenitivderEinzugsermächtigung
DativderEinzugsermächtigung
AkkusativdieEinzugsermächtigung
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieEinzugsermächtigungen
GenitivderEinzugsermächtigungen
DativdenEinzugsermächtigungen
AkkusativdieEinzugsermächtigungen

📝 Beispielsätze

  • Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Gebühren.
  • Ohne gültige Einzugsermächtigung können wir den Betrag nicht abbuchen.
  • Der Widerruf der Einzugsermächtigung muss schriftlich erfolgen.
  • Viele Unternehmen bevorzugen Zahlungen per Einzugsermächtigung (bzw. SEPA-Lastschriftmandat).

💡 Wie verwendet man 'Einzugsermächtigung'?

Der Begriff Einzugsermächtigung wird hauptsächlich im Kontext von Bankgeschäften und Zahlungsverkehr verwendet. Er beschreibt die Erlaubnis, Geld vom Konto einer anderen Person einzuziehen.

  • Typische Anwendungsfälle: Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Abonnements.
  • Kontext: Verträge, Formulare zur Kontoeröffnung oder Vertragsabschluss, Online-Bezahlsysteme.
  • Heutige Praxis (SEPA): Im heutigen Sprachgebrauch, besonders im europäischen Zahlungsverkehr, ist der Begriff SEPA-Lastschriftmandat präziser und üblicher. Eine "Einzugsermächtigung" wird oft synonym verstanden, ist aber technisch gesehen der Vorläufer.
  • Unterschied zum Dauerauftrag: Bei der Einzugsermächtigung initiiert der Empfänger die Zahlung, beim Dauerauftrag der Zahlungspflichtige selbst.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikelmerkhilfe: Substantive, die auf "-ung" enden (wie Ermächtigung), sind fast immer feminin. Daher heißt es die Ermächtigung und somit auch die Einzugsermächtigung.

Bedeutungsmerkhilfe: Stell dir vor, du gibst jemandem die Macht (Teil von Ermächtigung), Geld von deinem Konto einzuziehen (Teil von Einzugsermächtigung). Du ermächtigst jemanden zum Einzug des Geldes.

🔄 Synonyme & Antonyme

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • SEPA-Lastschriftmandat: Der aktuelle, formale Begriff im SEPA-Raum.
  • Lastschriftmandat: Allgemeiner Begriff für die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug.
  • Abbuchungsauftrag: Ähnlich, aber oft im Kontext von internen Bankvorgängen oder spezifischeren Aufträgen verwendet; manchmal wird hier auch eine aktivere Rolle des Kontoinhabers impliziert.
  • Bankeinzug (ugs.): Umgangssprachlicher Begriff für das Verfahren.

Antonyme (Gegenteile/Verwandtes):

  • Widerruf (des Mandats): Die Handlung, die Einzugsermächtigung/das Mandat dauerhaft zu beenden.
  • Widerspruch (gegen eine Abbuchung): Das Anfechten einer bereits erfolgten Abbuchung.
  • Rücklastschrift: Eine fehlgeschlagene oder zurückgebuchte Lastschrift.
  • Dauerauftrag: Ein Auftrag vom Kontoinhaber an die Bank, regelmäßig feste Beträge zu überweisen (Initiative liegt beim Zahler).
  • Überweisung: Eine einmalige oder manuelle Zahlung durch den Kontoinhaber.

🚨 Achtung: Obwohl oft synonym verwendet, gibt es feine rechtliche und technische Unterschiede zwischen "Einzugsermächtigung" und "SEPA-Lastschriftmandat". Letzteres ist der aktuelle Standard.

😄 Ein kleiner Scherz

Fragt der Chef seinen neuen Azubi: "Haben Sie schon die Einzugsermächtigung vom Kunden Müller bekommen?"
Azubi: "Nein, aber ich habe ihm zumindest schon mal das Geld aus der Tasche gezogen – ist das auch okay?" 🤷‍♂️

✍️ Gedicht zur Einzugsermächtigung

Die Rechnung kommt, oh Schreck, oh Graus?
Nein, Ruhe kehrt nun ein ins Haus.
Mit Unterschrift, ganz schlau und klug,
Erteilt man den Bankeinzug.

Die Einzugsermächtigung, fein,
Lässt Miete fließen, Strom und Wein.
Kein Mahnbescheid, kein Zeitverlust,
Das Konto regelt's mit viel Lust.

❓ Kleines Rätsel

Ich bin ein Papier, mal digital,
Gebe Macht für manchen Zahlungsfall.
Du gibst sie mir, der andre nimmt,
Damit die Rechnung pünktlich stimmt.

Was bin ich? ... Die Einzugsermächtigung (oder das SEPA-Lastschriftmandat)

🧩 Sonstige Infos

Wortzusammensetzung:

Das Wort "Einzugsermächtigung" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:

Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Die Befugnis, Geld einzuziehen.

Trivia:

  • Vor SEPA gab es in Deutschland zwei Lastschriftverfahren: das Einzugsermächtigungsverfahren (Empfänger initiiert mit Erlaubnis des Zahlers) und das Abbuchungsauftragsverfahren (Zahler beauftragt seine Bank, Lastschriften des Empfängers einzulösen). Das SEPA-Lastschriftverfahren hat diese vereinheitlicht.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Einzugsermächtigung?

Das Wort Einzugsermächtigung ist feminin. Der korrekte Artikel ist die. Man sagt also: die Einzugsermächtigung, der Einzugsermächtigung (Genitiv/Dativ Singular), die Einzugsermächtigungen (Plural).

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