der
Komplize
🕵️ Was genau ist ein Komplize?
Der Komplize (Substantiv, maskulin) bezeichnet eine Person, die bei der Planung oder Ausführung einer strafbaren Handlung oder eines verwerflichen Unternehmens mithilft oder mitwirkt. Es ist also ein Mittäter oder Gehilfe, oft im kriminellen Kontext.
Die weibliche Form lautet die Komplizin.
Das Wort hat eine klar negative Konnotation und wird fast ausschließlich im Zusammenhang mit illegalen oder moralisch fragwürdigen Taten verwendet.
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
🧐 Grammatik-Check: Die Beugung von 'Komplize'
Das Substantiv 'der Komplize' gehört zur schwachen N-Deklination. Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung -n erhält.
📝 Anwendungsbeispiele
🗣️ Wie verwendet man 'Komplize'?
Der Begriff 'Komplize' wird fast ausschließlich im Kontext von Straftaten oder moralisch verwerflichen Handlungen verwendet. Er impliziert eine aktive Beteiligung oder zumindest Mitwisserschaft und Unterstützung.
- Typischer Kontext: Kriminalität, Rechtsprechung, Polizeiberichte, aber auch metaphorisch für unethisches Verhalten in anderen Bereichen (z.B. Wirtschaft, Politik).
- Abgrenzung: Ein 'Zeuge' hat etwas beobachtet, ein 'Opfer' wurde geschädigt, ein 'Täter' führt die Haupttat aus. Der 'Komplize' ist ein Mittäter oder Helfer. Ein 'Anstifter' bewegt jemanden zur Tat, während der 'Komplize' bei der Ausführung hilft.
- Konnotation: Stark negativ. Niemand möchte als Komplize bezeichnet werden.
⚠️ Vermeide die Verwendung in neutralen oder positiven Kontexten. Für Partner bei legalen Aktivitäten gibt es Wörter wie Partner, Kollege, Mitarbeiter, Helfer.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Wie kann man sich 'der Komplize' merken?
Merkspruch für den Artikel: Stell dir vor, DER Detektiv jagt den Komplizen. (Maskuline Figur jagt maskuline Figur). Oder: DER Komplize ist eiN Mann (N-Deklination!).
Merkspruch für die Bedeutung: Ein Komplize ist plichtvergessen (im Sinne von gesetzestreu) und hilft beim Verbrechen. Er ist kompliziert ins Verbrechen verwickelt.
↔️ Gegenteil und gleiche Bedeutung: Synonyme & Antonyme
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Mittäter: Jemand, der gemeinsam mit anderen eine Straftat begeht.
- Gehilfe/Helfershelfer: Jemand, der bei einer Tat unterstützt, oft untergeordnet.
- Mitwisser: Jemand, der von der Tat weiß, aber nicht unbedingt aktiv beteiligt ist (kann aber strafbar sein).
- Spießgeselle (eher veraltet): Ähnlich wie Komplize, oft für kleinere Gaunereien.
Antonyme (gegensätzliche Bedeutung):
🚨 Verwechslungsgefahr?
Manchmal wird 'Komplize' fälschlicherweise für neutrale Partner verwendet. Denke daran: 'Komplize' ist negativ besetzt. Ein 'Geschäftspartner' ist kein Komplize (es sei denn, sie planen illegale Geschäfte!).
😂 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Hatten Sie einen Komplizen?"
Antwortet der Angeklagte: "Was denken Sie denn? Alleine hätte ich die Bank doch niemals tragen können!"
✒️ Gedicht über den Komplizen
Im Schatten leis, mit leisem Schritt,
Geht der Komplize immer mit.
Ein Plan verwegen, kühn und schlecht,
Gemeinsam wird er ausgeflecht'.
Er hält die Wacht, reicht das Gerät,
Bis dass die Tat zu Ende geht.
Doch Schuld und Furcht, sie bleiben hier,
Der Komplize – Teil vom düstren Wir.
❓ Kleines Rätsel
Ich helfe gern, doch nicht im Licht,
Mein Tun hält meist keinem Gericht.
Bin selten allein, brauch einen Partner im Spiel,
Für dunkle Taten bin ich das Ziel.
Wer bin ich?
Lösung: der Komplize
ℹ️ Wissenswertes rund um den Komplizen
- Wortherkunft: Das Wort 'Komplize' stammt vom französischen 'complice' ab, was wiederum auf das spätlateinische 'complex, complicis' zurückgeht, das „verflochten, beteiligt“ bedeutet. Die negative Bedeutung hat sich erst später entwickelt.
- Weibliche Form: Die explizite weibliche Form ist 'die Komplizin'.
- Rechtliche Bedeutung: Im deutschen Strafrecht wird eher zwischen Täterschaft (Haupttäter, Mittäter) und Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe) unterschieden. 'Komplize' ist eher ein umgangssprachlicher Oberbegriff für Beteiligte.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Komplize?
Das Wort "Komplize" ist maskulin, der korrekte Artikel ist also der. Es folgt der N-Deklination (z.B. des Komplizen, die Komplizen) und bezeichnet einen Mittäter oder Gehilfen bei einer Straftat.