der
Mittäter
🕵️ Was bedeutet "der Mittäter"?
Der Mittäter bezeichnet eine Person, die gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen eine Straftat plant und/oder ausführt. Er ist also ein Komplize oder Beteiligter an einer Tat.
Im deutschen Strafrecht ist ein Mittäter jemand, der die Tat als eigene will und einen wesentlichen Tatbeitrag leistet. Er wird in der Regel genauso bestraft wie der Haupttäter.
Das Wort ist männlich (maskulin). Die weibliche Form lautet die Mittäterin.
⚠️ Es ist wichtig, den Mittäter vom Gehilfen zu unterscheiden, der die Tat lediglich fördert, sie aber nicht als eigene will.
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-er → meistens Maskulinum.
1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.
🧐 Grammatik: Deklination von "Mittäter"
"Der Mittäter" ist ein schwaches Nomen (n-Deklination). Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung "-n" erhält.
Beispielsätze zur Verdeutlichung
- Die Polizei sucht nach dem Mittäter des Bankräubers.
- Die Aussage des Mittätern belastete den Hauptangeklagten schwer.
- Das Gericht verurteilte ihn als Mittäter zu einer langen Haftstrafe.
- Man konnte den Mittäter identifizieren, aber noch nicht fassen.
- Beide Mittäter wurden auf frischer Tat ertappt.
🗣️ Wie verwendet man "Mittäter"?
Der Begriff "Mittäter" wird fast ausschließlich im rechtlichen oder kriminellen Kontext verwendet. Er beschreibt eine Person, die aktiv an der Planung oder Durchführung einer Straftat beteiligt ist.
- Typische Kontexte: Polizeiberichte, Gerichtsverfahren, Nachrichten über Verbrechen, Kriminalromane.
- Abgrenzung: Ein Mittäter ist mehr als nur ein Helfer oder Gehilfe. Er handelt mit Täterwillen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Tat. Der Haupttäter ist oft die treibende Kraft, aber Mittäter tragen eine ähnliche Verantwortung.
- Sprachgebrauch: Man spricht oft von "mutmaßlichen Mittätern", solange die Schuld nicht bewiesen ist.
💡 Eselsbrücken zum Merken
🔄 Synonyme & Antonyme
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Komplize / Komplizin: Sehr häufiges Synonym, oft austauschbar.
- Beteiligter / Beteiligte: Allgemeiner, kann auch jemanden bezeichnen, der weniger aktiv beteiligt war.
- Helfershelfer / Helfershelferin: Eher umgangssprachlich, oft leicht abwertend.
- Mittäterin: Weibliche Form.
- Tatgenosse / Tatgenossin: Etwas veraltet, aber immer noch verständlich.
Antonyme (Gegenteil):
- Opfer: Die Person, die durch die Straftat geschädigt wird.
- Zeuge / Zeugin: Eine Person, die die Tat beobachtet hat, aber nicht beteiligt war.
- Unbeteiligter / Unbeteiligte: Jemand, der nichts mit der Tat zu tun hat.
- Alleiniger Täter / Alleinige Täterin: Jemand, der die Tat ohne Mittäter begangen hat.
🚨 Vorsicht bei Mitwisser / Mitwisserin: Dies ist jemand, der von der Tat weiß, aber nicht unbedingt daran beteiligt ist. Die rechtliche Bewertung kann hier anders sein.
😂 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Hatten Sie einen Mittäter?"
Antwortet der Angeklagte: "Nein, Herr Richter, ich stehle immer allein. Bei Mittätern muss man ja die Beute teilen!"
📜 Gedicht über den Mittäter
Im Schatten, leis und ungesehn,
Zwei planen, was bald soll geschehn.
Der eine führt, der andre folgt,
Als Mittäter wird's ihm ausgelegt.
Gemeinsam handeln, Hand in Hand,
Verbunden durch ein dunkles Band.
Doch Recht kennt keine Zweisamkeit,
Vor Strafe sind sie nicht gefeit.
❓ Rätsel
Ich bin nicht allein, wenn Unrecht geschieht,
Ich helfe dem Täter, sing' mit ihm das Lied.
Vor Gericht steh' ich oft neben ihm,
Mein Beitrag zur Tat war alles andre als gering.
Wer bin ich? (Lösung: Der Mittäter)
➕ Weitere Infos
- Wortzusammensetzung: Das Wort setzt sich zusammen aus der Präposition "mit" (im Sinne von zusammen, gemeinsam) und dem Nomen "Täter" (Person, die eine Tat begeht).
- Weibliche Form: Die weibliche Form ist "die Mittäterin", Plural "die Mittäterinnen". Sie wird analog dekliniert (schwache Deklination).
- Rechtliche Nuancen: Die genaue Definition und Abgrenzung von Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe ist ein komplexes juristisches Thema (§ 25 StGB in Deutschland).
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Mittäter?
Das Wort "Mittäter" ist maskulin, der korrekte Artikel ist also der (der Mittäter). Es bezeichnet eine Person, die gemeinsam mit anderen eine Straftat begeht (Komplize), und folgt der schwachen N-Deklination.