die
Zeugin
📖 Was bedeutet "die Zeugin"?
Die Zeugin (Substantiv, feminin) bezeichnet eine weibliche Person, die ein Ereignis, insbesondere eine Straftat oder einen rechtlich relevanten Vorgang, beobachtet hat und darüber Auskunft geben kann. Sie ist das weibliche Gegenstück zu der Zeuge.
- Hauptbedeutung: Eine Frau, die etwas bezeugt oder bezeugen kann, oft im juristischen Sinne vor Gericht oder bei der Polizei.
- Abgeleitete Formen: Augenzeugin (hat es selbst gesehen), Kronzeugin (Hauptbelastungszeugin).
⚠️ Wichtig: Im juristischen Kontext ist die Aussage einer Zeugin von großer Bedeutung für die Wahrheitsfindung.
Artikelregeln für der, die und das
Frauen → fast immer Femininum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-in → meistens Femininum.
Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.
🧐 Grammatik von "die Zeugin" im Detail
Das Wort "Zeugin" ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist die.
Deklination Singular
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Zeugin |
Genitiv | der | Zeugin |
Dativ | der | Zeugin |
Akkusativ | die | Zeugin |
Deklination Plural
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Zeuginnen |
Genitiv | der | Zeuginnen |
Dativ | den | Zeuginnen |
Akkusativ | die | Zeuginnen |
Beispielsätze
- Die Zeugin beschrieb den Tathergang sehr genau.
- Das Gericht hörte die Aussage der Zeugin aufmerksam an.
- Der Anwalt stellte der Zeugin viele Fragen.
- Die Polizei befragte die Zeugin noch am Tatort.
- Mehrere Zeuginnen bestätigten die Beobachtung.
🗣️ Wie verwendet man "die Zeugin"?
Der Begriff die Zeugin wird hauptsächlich in folgenden Kontexten verwendet:
- Recht und Justiz: Die häufigste Verwendung. Eine Zeugin sagt vor Gericht, bei der Polizei oder bei einem Anwalt aus. (Beispiel: Die Zeugin wurde in den Zeugenstand gerufen.)
- Allgemeine Beobachtung: Seltener auch für eine Frau, die einfach nur Beobachterin eines beliebigen Ereignisses war. (Beispiel: Sie war Zeugin eines Streits auf der Straße.)
- Figurativ: Manchmal auch übertragen, z.B. "Zeugin der Zeitgeschichte".
Unterscheidung zu der Zeuge: "Die Zeugin" bezieht sich explizit auf eine weibliche Person, während "der Zeuge" die männliche Form ist. In der Rechtssprache wird manchmal versucht, geschlechtsneutral zu formulieren (z.B. "die zeugende Person"), aber "Zeugin" ist weiterhin Standard für Frauen.
💡 Merkhilfen für "die Zeugin"
Artikelmerkhilfe: Denk daran: Eine Zeugin ist eine weibliche Person, und weibliche Personen haben im Deutschen oft den Artikel "die". Die Endung "-in" signalisiert fast immer ein feminines Nomen.
Bedeutungsmerkhilfe: Eine Zeugin hat etwas gesehen (oder gehört) und kann davon berichten. Sie zeigt (verwandt mit "zeugen") quasi mit ihrer Aussage auf das Geschehene.
🔄 Synonyme & Antonyme
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Beobachterin: Eine Frau, die etwas beobachtet (allgemeiner).
- Augenzeugin: Eine Zeugin, die das Ereignis direkt mit eigenen Augen gesehen hat.
- Ohrenzeugin: Eine Zeugin, die etwas gehört hat.
- Aussagende: Eine Person (hier weiblich), die eine Aussage macht.
- Kronzeugin: Eine wichtige (oft belastende) Zeugin in einem Prozess, manchmal mit Vergünstigungen verbunden.
Antonyme (Gegenteile):
- Angeklagte / Beschuldigte: Die Person, der die Tat vorgeworfen wird.
- Täterin: Die Person, die die Tat begangen hat.
- Verdächtige: Eine Person, die unter Verdacht steht.
- (Der Zeuge): Das männliche Gegenstück.
🚨 Vorsicht: Eine Sachverständige ist keine Zeugin im klassischen Sinn, sondern eine Expertin, die aufgrund ihres Fachwissens aussagt.
😄 Ein kleiner Witz
Fragt der Richter die Zeugin: "Sie sind sich sicher, dass der Angeklagte Ihnen die Handtasche entrissen hat?"
Sagt die Zeugin: "Naja, nachdem er weg war, war meine Handtasche jedenfalls nicht mehr da, und er rannte sehr schnell... Aber seine Laufschuhe waren wirklich topmodisch!"
✍️ Gedicht über die Zeugin
Im Saal herrscht Stille, angespannt,
Die Zeugin tritt in den Stand.
Ihre Worte klar und fest,
geben dem Geschehen den Rest.
Sie sah es deutlich, hörte viel,
Wahrheit ist ihr höchstes Ziel.Mit festem Blick, doch bangem Herz,
lindert sie vielleicht den Schmerz.
❓ Rätsel
Ich habe Augen, doch ich urteile nicht selbst.
Ich habe Ohren, doch entscheide nicht allein.
Ich spreche vor Gericht, oft mit einem Kloß im Hals.
Ich bin weiblich und helfe, Licht ins Dunkel zu bringen.
Wer bin ich?
Lösung: die Zeugin
📌 Weitere Informationen
- Wortbildung: Das Wort "Zeugin" ist eine Ableitung vom männlichen Substantiv "Zeuge" durch Anhängen des Suffixes "-in", das typisch für weibliche Personenbezeichnungen im Deutschen ist. Das Stammwort "Zeuge" wiederum hängt mit dem Verb "zeugen" (im Sinne von 'bezeugen', 'Aussage machen') zusammen.
- Relevanz: Zeuginnen spielen eine entscheidende Rolle im Rechtssystem vieler Länder. Ihre Aussagen können über Schuld oder Unschuld entscheiden.
- Schutz: Manchmal benötigen Zeuginnen besonderen Schutz, wenn sie durch ihre Aussage gefährdet sind (Zeugenschutzprogramm).
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Zeugin?
Das Wort "Zeugin" ist eine weibliche Personenbezeichnung, abgeleitet von "der Zeuge". Daher ist der korrekte Artikel immer die: die Zeugin.