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das  Landesarbeitsgericht
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈlandəsˌʔaʁbaɪ̯tsɡəˌʁɪçt/

🏛️ Was ist ein Landesarbeitsgericht?

Das Landesarbeitsgericht (kurz: LAG) ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es stellt die zweite Instanz nach dem Arbeitsgericht dar und ist für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in seinem Bezirk zuständig.

Es handelt sich um ein Gericht auf Landesebene, daher der Bestandteil "Landes-". Jedes Bundesland (mit Ausnahme von Bremen, das ein gemeinsames LAG mit Niedersachsen hat) verfügt über mindestens ein Landesarbeitsgericht.

Der Artikel ist immer das, da "Gericht" sächlich ist: das Gerichtdas Landesarbeitsgericht.

🧐 Grammatik unter der Lupe: Das Landesarbeitsgericht

"Landesarbeitsgericht" ist ein sächliches Substantiv (Neutrum). Es wird immer mit dem Artikel das verwendet.

Deklination:

Singular (Einzahl)
Fall Bestimmter Artikel Unbestimmter Artikel
Nominativ das Landesarbeitsgericht ein Landesarbeitsgericht
Genitiv des Landesarbeitsgerichts eines Landesarbeitsgerichts
Dativ dem Landesarbeitsgericht einem Landesarbeitsgericht
Akkusativ das Landesarbeitsgericht ein Landesarbeitsgericht
Plural (Mehrzahl)
Fall Bestimmter Artikel
Nominativ die Landesarbeitsgerichte
Genitiv der Landesarbeitsgerichte
Dativ den Landesarbeitsgerichten
Akkusativ die Landesarbeitsgerichte

Beispielsätze

  1. Die Berufung wurde beim Landesarbeitsgericht eingelegt.
  2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts war eindeutig.
  3. Man reichte die Klage dem Landesarbeitsgericht zur Prüfung ein.
  4. Der Anwalt kennt das Landesarbeitsgericht gut.
  5. In Deutschland gibt es mehrere Landesarbeitsgerichte.

⚖️ Wann verwendet man Landesarbeitsgericht?

Der Begriff "Landesarbeitsgericht" wird hauptsächlich im juristischen Kontext verwendet, speziell im Bereich des Arbeitsrechts.

  • Zweite Instanz: Man spricht vom Landesarbeitsgericht, wenn es um Berufungen oder Beschwerden gegen Urteile oder Beschlüsse der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte geht.
  • Zuständigkeit: Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Tarifvertragsparteien, wenn die Voraussetzungen für eine Berufung oder Beschwerde erfüllt sind.
  • Abgrenzung: Es ist wichtig, das Landesarbeitsgericht vom Arbeitsgericht (erste Instanz) und vom Bundesarbeitsgericht (letzte Instanz, Revision) zu unterscheiden.
  • Im Alltag: Außerhalb juristischer Kreise wird der Begriff seltener verwendet, meist in Nachrichten oder Berichten über wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikelmerkhilfe: Stell dir vor, das Gerichtsgebäude ist neutral, also sächlich, wie "das Haus". Das Gerichtdas Landesarbeitsgericht.

Bedeutungsmerkhilfe: Denk an eine Leiter (Instanzenzug): Unten ist das Arbeitsgericht, in der Mitte auf Landesebene steht das Landesarbeitsgericht, und ganz oben auf Bundesebene das Bundesarbeitsgericht. Es ist das Gericht für Arbeitssachen auf Landesebene.

🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe

Synonyme & Ähnliches

Abgrenzung & Verwechslungsgefahr

Direkte Antonyme existieren nicht, da es sich um eine spezifische Institution handelt. Man könnte höchstens "außergerichtliche Einigung" als Gegenkonzept zur Anrufung eines Gerichts sehen.

😄 Ein kleiner Scherz zum Thema

Fragt der Richter den Angeklagten im Arbeitsrechtsprozess: "Warum haben Sie Ihrem Chef eine Ohrfeige gegeben?"
Antwortet der Angeklagte: "Er hat gesagt, ich soll meine Arbeit mit mehr Schlagkraft erledigen!"

(Natürlich landen solche Fälle eher selten direkt beim Landesarbeitsgericht, sondern beginnen beim Arbeitsgericht.)

📜 Ein kleines Gedicht

Gab's Streit im Job, ging's vor Gericht,
doch das Urteil passte nicht?
Dann hofft man sehr, ganz ungelogen,
auf das Landesarbeitsgericht, wird nach oben gezogen.
Die zweite Chance, das Recht zu finden,
um Zwist und Ärger zu überwinden.

❓ Rätselzeit

Ich bin kein Bund, doch steh' im Land,
nehm' Urteile der Arbeit an die Hand.
Bin nach dem Start die nächste Stufe,
für Arbeitnehmer und Chefs – ich rufe!

Wer bin ich?

Lösung: das Landesarbeitsgericht

💡 Noch mehr Wissenswertes

Wortzusammensetzung:

Das Wort "Landesarbeitsgericht" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus drei Teilen:

Hierarchie im deutschen Rechtssystem:

Innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es einen klaren Instanzenzug:

  1. Arbeitsgericht (AG) - Erste Instanz
  2. Landesarbeitsgericht (LAG) - Zweite Instanz (Berufung/Beschwerde)
  3. Bundesarbeitsgericht (BAG) - Dritte Instanz (Revision)

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Landesarbeitsgericht?

Das Wort "Landesarbeitsgericht" ist ein sächliches Substantiv. Der korrekte Artikel ist immer das (das Landesarbeitsgericht). Es bezeichnet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland auf Landesebene.

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