der
Arbeitnehmer
💼 Was bedeutet 'der Arbeitnehmer'?
Der Arbeitnehmer (maskulin) bezeichnet eine Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber tätig ist und dafür ein Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt) erhält. Er ist weisungsgebunden, d.h., er unterliegt den Anweisungen des Arbeitgebers bezüglich Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
Der Begriff ist zentral im deutschen Arbeitsrecht.
Die weibliche Form lautet die Arbeitnehmerin.
🚨 Wichtig: Nicht zu verwechseln mit dem Arbeitgeber (derjenige, der Arbeit gibt und bezahlt).
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-er → meistens Maskulinum.
1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.
🧐 Grammatik im Detail: Deklination von Arbeitnehmer
Das Substantiv „Arbeitnehmer“ ist maskulin und wird wie folgt dekliniert:
Singular (Einzahl)
Fall (Kasus) | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ (1. Fall) | der | Arbeitnehmer |
Genitiv (2. Fall) | des | Arbeitnehmers |
Dativ (3. Fall) | dem | Arbeitnehmer |
Akkusativ (4. Fall) | den | Arbeitnehmer |
Plural (Mehrzahl)
Fall (Kasus) | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Arbeitnehmer |
Genitiv | der | Arbeitnehmer |
Dativ | den | Arbeitnehmern |
Akkusativ | die | Arbeitnehmer |
💡 Anwendungsbeispiele
- Der Arbeitnehmer unterschrieb seinen neuen Vertrag. (Nominativ Singular)
- Die Rechte des Arbeitnehmers sind im Gesetz verankert. (Genitiv Singular)
- Der Chef gab dem Arbeitnehmer neue Aufgaben. (Dativ Singular)
- Das Unternehmen sucht einen neuen Arbeitnehmer. (Akkusativ Singular)
- Die Arbeitnehmer des Betriebs streikten für höhere Löhne. (Nominativ Plural)
- Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. (Genitiv Plural)
- Die Geschäftsleitung sprach mit den Arbeitnehmern über die Zukunftspläne. (Dativ Plural)
- Der Bonus wurde an die Arbeitnehmer ausgezahlt. (Akkusativ Plural)
📝 Wie verwendet man 'Arbeitnehmer'?
Der Begriff Arbeitnehmer ist ein formeller und rechtlicher Begriff, der häufig in Verträgen, Gesetzestexten und offiziellen Dokumenten im Kontext von Arbeit und Beschäftigung verwendet wird.
- Kontext: Arbeitsrecht, Personalwesen, Wirtschaftsnachrichten, Sozialversicherung.
- Abgrenzung: Während Arbeitnehmer der Oberbegriff ist, unterscheidet man manchmal zwischen Angestellten (eher kaufmännische oder geistige Tätigkeiten, oft Gehalt) und Arbeitern (eher gewerbliche oder manuelle Tätigkeiten, oft Lohn). Heute verschwimmt diese Unterscheidung jedoch zunehmend, und Arbeitnehmer wird oft als neutraler Sammelbegriff genutzt.
- Beamte: Beamte sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, da ihr Dienstverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur ist.
- Selbstständige/Freiberufler: Diese sind ebenfalls keine Arbeitnehmer, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht weisungsgebunden sind. Sie sind ihre eigenen Arbeitgeber.
Im alltäglichen Sprachgebrauch sind auch „Mitarbeiter“ oder „Beschäftigter“ gängige Synonyme, die oft als weniger formell empfunden werden.
🧠 Eselsbrücken zum Merken
Merkspruch für den Artikel 'der'
Stell dir vor: DER Mann nimmt die Arbeit an – er ist der Arbeitnehmer. (Die Endung '-er' für männliche Personen hilft auch).
Merkspruch für die Bedeutung 'Employee'
Ein Arbeitnehmer ist jemand, der die Arbeit vom Arbeitgeber „nimmt“ (im Sinne von annimmt/übernimmt) und dafür bezahlt wird.
🔄 Synonyme & Antonyme für Arbeitnehmer
Synonyme (ähnliche Bedeutung)
- Beschäftigter / die Beschäftigte: Sehr häufig und neutral, oft synonym verwendet.
- Angestellter / die Angestellte: Bezieht sich traditionell eher auf Büro- oder kaufmännische Tätigkeiten.
- Mitarbeiter / die Mitarbeiterin: Oft im Unternehmenskontext verwendet, betont die Zugehörigkeit zum Team.
- Werktätiger / die Werktätige: Etwas veralteter Begriff, oft in der DDR verwendet.
- Arbeitskraft: Eher abstrakt, bezeichnet die Fähigkeit zur Arbeit oder die Person als Ressource.
Antonyme (Gegenteile)
- Arbeitgeber / die Arbeitgeberin: Die Person oder Firma, die Arbeit gibt und bezahlt.
- Selbstständiger / die Selbstständige: Arbeitet auf eigene Rechnung, nicht weisungsgebunden.
- Freiberufler / die Freiberuflerin: Eine spezielle Form der Selbstständigkeit in bestimmten Berufen.
- Unternehmer / die Unternehmerin: Leitet ein eigenes Unternehmen.
⚠️ Vorsicht: Während die Synonyme oft austauschbar sind, haben sie teilweise leicht unterschiedliche Konnotationen oder rechtliche Implikationen.
😂 Ein kleiner Witz
Fragt der Chef den neuen Arbeitnehmer: "Haben Sie Hobbys?"
Antwortet der Arbeitnehmer: "Ja, Lohnverhandlungen!"
📜 Gedicht über den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer, früh am Start,
mit Kaffee in der Hand, ganz zart.
Er tippt und schafft, den Kopf voll Plan,
für Lohn und Brot, so ist der Wahn.
Der Chef gibt Weisung, er muss folgen,
im System, das kann ihn stolpen.
Doch leistet er, was man verlangt,
hat Rechte auch, im Vertrag benannt.
❓ Rätselzeit
Ich nehme Arbeit, geb sie nicht.
Ein Vertrag bindet mich bei Licht.
Ich folge Weisung, krieg dafür Geld,
bin Teil der großen Arbeitswelt.
Wer bin ich?
... Der Arbeitnehmer
🧩 Sonstige Informationen
Wortzusammensetzung
Das Wort "Arbeitnehmer" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Arbeit: Die Tätigkeit, die verrichtet wird.
- Nehmer: Abgeleitet vom Verb "nehmen", hier im Sinne von "jemand, der etwas annimmt/empfängt" (in diesem Fall die Arbeit und die Weisungen des Arbeitgebers, im Gegenzug für Lohn).
Rechtlicher Status
Der Status als Arbeitnehmer begründet zahlreiche Rechte und Pflichten, die im Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz) und im Sozialversicherungsrecht geregelt sind.
Zusammenfassung: Der, die oder das Arbeitnehmer?
Das Wort "Arbeitnehmer" ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der Arbeitnehmer. Die weibliche Form ist die Arbeitnehmerin, die Pluralform ist die Arbeitnehmer.