das
Hausverbot
🚫 Was genau ist ein Hausverbot?
Das Hausverbot (sächlich, Neutrum) bezeichnet das Verbot, ein bestimmtes Gebäude, Grundstück oder eine Räumlichkeit zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Es wird vom Inhaber des Hausrechts (z.B. Eigentümer, Mieter, Pächter) ausgesprochen, um unerwünschte Personen fernzuhalten.
Grundlage ist das Hausrecht, welches dem Berechtigten die Befugnis gibt, frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu seinem Besitztum gestattet und wem er ihn verwehrt. Ein Hausverbot kann mündlich oder schriftlich erteilt werden und gilt in der Regel unbefristet, kann aber auch zeitlich begrenzt sein.
⚠️ Ein Verstoß gegen ein wirksames Hausverbot kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
🧐 Grammatik von 'das Hausverbot'
Das Wort "Hausverbot" ist ein sächliches Substantiv (Neutrum). Es wird mit dem Artikel "das" verwendet.
📝 Beispielsätze
- Der Ladenbesitzer erteilte dem Dieb ein Hausverbot.
- Wegen wiederholter Ruhestörung erhielt er ein Hausverbot für die Bibliothek.
- Die Nichteinhaltung des Hausverbots kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Mehrere Personen erhielten nach der Schlägerei Hausverbote für die Diskothek.
💡 Anwendung und Kontext
Ein Hausverbot wird typischerweise in folgenden Situationen ausgesprochen:
- In Geschäften, Einkaufszentren oder Gaststätten gegenüber Personen, die gestohlen, randaliert oder andere Gäste belästigt haben.
- In öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbädern oder Behörden bei grobem Fehlverhalten.
- Im privaten Bereich, z.B. wenn ein Mieter einem Besucher das Betreten der Wohnung verbietet.
- Bei Veranstaltungen, um Störer auszuschließen.
Es dient dem Schutz des Eigentums, der Sicherheit und der Aufrechterhaltung von Ordnung. Die Dauer und der Geltungsbereich (z.B. nur ein Laden oder eine ganze Kette) können variieren. Ein grundloses oder diskriminierendes Hausverbot kann unter Umständen rechtlich angefochten werden, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Orten.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Für den Artikel: Das Hausrecht führt zu das Hausverbot. Beide Wörter beziehen sich auf "das Haus" und sind sächlich.
Für die Bedeutung: Stell dir vor, jemand verbot dir, in sein Haus zu gehen. Das ist wörtlich die Bedeutung: Haus + Verbot.
↔️ Synonyme und Antonyme
Gleiche oder ähnliche Bedeutung (Synonyme):
- Zutrittsverbot: Sehr ähnlich, betont das Verbot des Zutritts.
- Betretungsverbot: Ebenfalls sehr ähnlich, betont das Verbot des Betretens.
- Ausschluss: Allgemeiner, kann sich auch auf Mitgliedschaften etc. beziehen.
- Platzverweis: Eher kurzfristig und oft von der Polizei ausgesprochen, bezieht sich auf einen öffentlichen Platz.
Gegenteilige Bedeutung (Antonyme):
- Einladung: Eine Aufforderung, zu kommen oder einzutreten.
- Zutrittserlaubnis / Eintrittserlaubnis: Die Genehmigung, einen Ort zu betreten.
- Willkommen: Ausdruck, dass jemand erwünscht ist.
- Gastrecht: Das Recht, als Gast aufgenommen und bewirtet zu werden (im übertragenen Sinne).
🚨 Achtung: Ein Platzverweis ist meist temporär und bezieht sich auf öffentliche Orte, während ein Hausverbot spezifisch für ein Gebäude/Grundstück gilt und oft länger andauert.
😂 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Warum haben Sie trotz Hausverbot die Kneipe betreten?" Antwortet der Angeklagte: "Herr Richter, draußen stand 'Frei Bier'! Da dachte ich, das Hausverbot sei aufgehoben!"
📜 Gedicht zum Hausverbot
Die Tür bleibt zu, der Zutritt wehrt,
Ein Schild, das klar die Regel lehrt.
Das Hausrecht spricht, es ist vollbracht,
Ein Gast, der Ärger hat gemacht.
Das Hausverbot, streng und direkt,
Hat seinen Zweck perfekt entdeckt.
Kein Schritt hinein, so ist's bestimmt,
Bis Einsicht oder Zeit verrinnt.
🧩 Rätsel
Ich bin ein Recht, doch schließe aus,
Wer unerwünscht in einem Haus.
Der Wirt, der Chef, der Eigner spricht,
Und wer nicht hört, der spürt Gericht.
Was bin ich?
Lösung: Das Hausverbot
ℹ️ Weitere Informationen
Wortzusammensetzung:
Das Wort "Hausverbot" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Das Haus: Bezeichnet ein Gebäude oder einen privaten/geschäftlichen Bereich.
- Das Verbot: Bezeichnet eine Untersagung, eine Regel, die etwas nicht erlaubt.
Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Das Verbot, ein bestimmtes Haus bzw. Grundstück zu betreten.
Rechtlicher Kontext:
Das Hausverbot basiert auf dem Hausrecht, das sich aus dem Eigentumsrecht (Artikel 14 Grundgesetz) und dem Besitzrecht (§ 858 ff. BGB) ableitet. Die zivilrechtliche Grundlage bildet oft § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) und § 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers). Ein Verstoß kann als Hausfriedensbruch nach § 123 StGB (Strafgesetzbuch) geahndet werden.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Hausverbot?
Der korrekte Artikel für Hausverbot ist das. Es handelt sich um ein sächliches Substantiv (Neutrum): das Hausverbot, des Hausverbots, die Hausverbote.