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引用权 权利 要求

das  Bezugsrecht
C1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/bəˈtsuːksˌʁɛçt/

📖 Was bedeutet das Wort Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht (Neutrum, Artikel: das) bezeichnet generell ein Recht, etwas Bestimmtes zu beziehen, zu erwerben oder zu erhalten. Es ist ein zusammengesetztes Substantiv aus "Bezug" (das Erhalten, die Lieferung) und "Recht".

Im Finanzwesen, insbesondere im Aktienrecht, ist das Bezugsrecht das gesetzlich verankerte Recht von Altaktionären, bei einer Kapitalerhöhung neue (junge) Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zu erwerben. Dies soll verhindern, dass der Stimmrechtsanteil und der relative Vermögensanteil der Altaktionäre verwässert wird.

Weitere Bedeutungen:

Es gibt nur den Artikel das für dieses Wort. ⚠️ Verwechslungen mit ähnlichen Begriffen wie 'Bezugsquelle' (die Quelle, woher man etwas bezieht) sind möglich, haben aber eine andere Bedeutung.

🧐 Grammatik unter der Lupe: das Bezugsrecht

Das Substantiv "Bezugsrecht" ist sächlich (Neutrum). Es wird wie folgt dekliniert:

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelWort
NominativdasBezugsrecht
GenitivdesBezugsrechts / Bezugsrechtes
DativdemBezugsrecht / Bezugsrechte
AkkusativdasBezugsrecht
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelWort
NominativdieBezugsrechte
GenitivderBezugsrechte
DativdenBezugsrechten
AkkusativdieBezugsrechte

📝 Anwendungsbeispiele

  1. Der Aktionär übte sein Bezugsrecht aus, um neue Aktien zu erwerben.
  2. Das Bezugsrecht schützt Altaktionäre vor einer Verwässerung ihrer Anteile.
  3. Der Wert eines Bezugsrechts kann an der Börse berechnet und gehandelt werden.
  4. Dem Mieter wurde vertraglich ein Bezugsrecht für die Nachbarwohnung eingeräumt.

💡 Verwendung im Alltag und Fachsprache

Das Wort Bezugsrecht wird überwiegend in spezifischen Kontexten verwendet:

  • Finanzwesen & Börse: Dies ist der häufigste Anwendungsbereich. Hier geht es um das Recht von Aktionären bei Kapitalerhöhungen. Man spricht vom "Ausüben", "Handeln" oder "Berechnen" des Bezugsrechts.
  • Recht allgemein: Seltener bezeichnet es ein Vorkaufsrecht oder ein Recht, eine Leistung oder Sache zu erhalten (z.B. im Mietrecht, Erbrecht oder bei Genossenschaften).
  • Verlagswesen/Abonnements: Manchmal wird das Recht auf den regelmäßigen Bezug einer Zeitung oder Zeitschrift als Bezugsrecht bezeichnet, obwohl "Abonnement" gebräuchlicher ist.

Im alltäglichen Sprachgebrauch außerhalb dieser Fachbereiche kommt das Wort selten vor. Man würde eher von einem "Recht auf etwas" oder einem "Vorkaufsrecht" sprechen, je nach Kontext.

Abgrenzung: Das Bezugsrecht ist ein Recht, etwas zu beziehen, während die Bezugsquelle der Ort oder die Person ist, von der man etwas bezieht.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikelmerkhilfe: Denke an "das Recht". Da "Bezugsrecht" auf "-recht" endet und viele Rechtsbegriffe sächlich sind (das Gesetz, das Urteil, das Recht), ist es auch das Bezugsrecht.

Bedeutungsmerkhilfe: Stell dir vor, du beziehst (holst dir) etwas, worauf du ein Recht hast. Du hast das Recht, Nachschub zu beziehen – das Bezugsrecht. Im Finanzkontext: Du beziehst neue Aktien, weil du das Recht dazu hast.

↔️ Synonyme, Antonyme und ähnliche Begriffe

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • Subskriptionsrecht: (Fachbegriff im Aktienwesen) Identische Bedeutung zum Bezugsrecht bei Aktien.
  • Vorkaufsrecht: (Im rechtlichen Sinne) Das Recht, eine Sache bevorzugt vor anderen kaufen zu dürfen, wenn der Eigentümer verkaufen will. Kann als eine Art Bezugsrecht gesehen werden.
  • Optionsrecht: Das Recht, eine bestimmte Option auszuüben (z.B. Kauf oder Verkauf zu einem festgelegten Preis), was dem Bezugsrecht ähneln kann.
  • Vorzeichnungsrecht: Ähnlich dem Bezugsrecht, oft im Kontext von Anleihen oder anderen Wertpapieren.

Antonyme (Gegenteil):

  • Bezugsrechtshandel (Verkauf): Ein Aktionär kann sein Bezugsrecht auch verkaufen, statt es auszuüben. Dies ist kein direktes Antonym zum Begriff selbst, aber eine gegenteilige Handlung zur Ausübung.
  • Bezugsrechtsausschluss: Die Hauptversammlung kann beschließen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
  • Verkaufszwang / Andienungspflicht: (Eher bei Optionen) Die Pflicht, etwas verkaufen zu müssen.

⚠️ Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:

  • Bezugsquelle (die): Der Ort oder die Person, woher man etwas bezieht (z.B. ein Lieferant).
  • Bezugspunkt (der): Ein Punkt, auf den man sich bezieht, ein Referenzpunkt.
  • Bezugnahme (die): Der Akt des Sich-Beziehens auf etwas.

😄 Ein kleiner Scherz zum Thema

Fragt der junge Aktionär den erfahrenen Börsenmakler: "Was ist der Unterschied zwischen einem Bezugsrecht und meiner Frau?"
Makler: "Keine Ahnung."
Aktionär: "Das Bezugsrecht kann ich auch mal verkaufen!" 😉

📜 Ein Gedicht über das Bezugsrecht

Das Kapital, es soll sich mehren,
die Firma will die Kasse leeren?
Nein, Aktien neu, welch frohe Kunde,
für Aktionäre macht die Runde.

Damit dein Anteil nicht zerfließt,
und Wehmut dir ins Auge schießt,
gibt's das Bezugsrecht, klar und rein,
du darfst der Erste Käufer sein.

Ob du es nutzt, verkaufst, entscheidest du,
doch dieses Recht, das hast du nu'.

❓ Kennst du die Antwort? Ein Rätsel

Ich bin ein Recht, doch nicht vor Gericht.
Ich helf' dem Aktionär, dass sein Anteil nicht zerbricht.
Bei neuem Kapital werd' ich relevant,
wer Aktien hält, hat mich zur Hand.

Was bin ich? (Auflösung: das Bezugsrecht)

🧩 Weitere interessante Details

Wortzusammensetzung:

Das Wort "Bezugsrecht" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:

  • Bezug: Abgeleitet vom Verb "beziehen" (etwas erhalten, sich auf etwas beziehen).
  • -s-: Ein Fugen-s, das oft zur Verbindung von Substantiven dient.
  • Recht: Das Substantiv "Recht" (Anspruch, Befugnis).

Es bedeutet also wörtlich das "Recht auf Bezug" oder das "Recht des Beziehens".

Finanzmathematik: Der Wert eines Bezugsrechts (BR) lässt sich mathematisch berechnen. Eine gängige Formel ist: Wert BR = (Alter Aktienkurs - Neuer Ausgabepreis) / (Bezugsverhältnis + 1).

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Bezugsrecht?

Das Wort "Bezugsrecht" ist ein sächliches Substantiv (Neutrum). Es heißt immer: das Bezugsrecht. Es bezeichnet hauptsächlich das Recht von Aktionären, neue Aktien zu erwerben, oder allgemeiner ein Recht, etwas zu beziehen.

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