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right of first refusal preemptive right
حق الشفعة حق الأولوية في الشراء
derecho de tanteo derecho preferente
حق تقدم در خرید حق اولویت خرید
droit de préemption droit de priorité
पहले खरीद का अधिकार अधिकार पूर्वता
diritto di prelazione diritto di opzione
優先購入権 先買権
prawo pierwokupu prawo pierwszeństwa
direito de preferência direito de preempção
drept de preempțiune drept de prioritate
право преимущественной покупки право первоочередной покупки
ön alım hakkı öncelikli satın alma hakkı
право першочергової покупки пріоритетне право
优先购买权 先买权

das  Vorkaufsrecht
C1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈfoːɐ̯ˌkaʊ̯fsˌʁɛçt/

📜 Was genau ist das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht ist ein juristischer Begriff, der einer bestimmten Person oder Institution (dem Vorkaufsberechtigten) das Recht einräumt, in einen Kaufvertrag einzutreten, den der Verkäufer (der Vorkaufsverpflichtete) mit einem Dritten geschlossen hat. Der Vorkaufsberechtigte kann also eine Sache (oft Immobilien, aber auch Unternehmensanteile etc.) zu den gleichen Bedingungen erwerben, die der Verkäufer mit dem Drittkäufer vereinbart hat.

Man unterscheidet verschiedene Arten:

  • Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Wirkt nur zwischen den Vertragsparteien.
  • Dingliches Vorkaufsrecht: Wirkt auch gegenüber Dritten und wird oft im Grundbuch eingetragen (bei Immobilien).
  • Gesetzliches Vorkaufsrecht: Besteht aufgrund gesetzlicher Regelungen (z.B. für Mieter unter bestimmten Umständen oder für Gemeinden).

⚠️ Es bedeutet nicht, dass der Berechtigte den Preis diktieren kann, sondern nur, dass er zu den bereits ausgehandelten Konditionen kaufen darf.

🧐 Grammatik & Deklination: das Vorkaufsrecht

Das Wort "Vorkaufsrecht" ist ein sächliches Substantiv (Neutrum). Es wird mit dem Artikel das verwendet. Es ist ein Kompositum aus "Vorkauf" und "Recht". Da "Recht" sächlich ist, ist auch das Kompositum sächlich.

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdasVorkaufsrecht
GenitivdesVorkaufsrecht(e)s
DativdemVorkaufsrecht(e)
AkkusativdasVorkaufsrecht
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieVorkaufsrechte
GenitivderVorkaufsrechte
DativdenVorkaufsrechten
AkkusativdieVorkaufsrechte

📝 Beispiele zur Anwendung

  1. Die Gemeinde machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, um das Grundstück zu erwerben.
  2. Dem Mieter steht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
  3. Im Gesellschaftervertrag wurde ein Vorkaufsrecht für die Anteile vereinbart.
  4. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

💡 Anwendung und Kontext

Das Vorkaufsrecht kommt in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten zur Anwendung:

  • Immobilienrecht: Sehr häufig bei Grundstücken und Gebäuden. Gemeinden haben oft ein Vorkaufsrecht, um städtebauliche Ziele zu verfolgen. Auch Mieter können beim Verkauf von Mietshäusern in Eigentumswohnungen ein Vorkaufsrecht haben. Es kann auch vertraglich zwischen Privatpersonen vereinbart werden (z.B. in der Familie).
  • Gesellschaftsrecht: Bei GmbHs oder Personengesellschaften wird oft ein Vorkaufsrecht für Geschäftsanteile vereinbart, um den Gesellschafterkreis geschlossen zu halten.
  • Erbrecht: Manchmal wird testamentarisch ein Vorkaufsrecht für Miterben an bestimmten Nachlassgegenständen festgelegt.

Es ist wichtig, das Vorkaufsrecht vom Ankaufsrecht (Optionsrecht zum Kauf) oder einem Vorkaufsangebot zu unterscheiden. Das Vorkaufsrecht wird erst relevant, wenn ein verbindlicher Kaufvertrag mit einem Dritten zustande gekommen ist.

🧠 Eselsbrücken zum Merken

Artikel-Merkspruch: Es ist das Recht, vor anderen zu kaufen. Und Recht ist sächlich (Neutrum), also das Vorkaufsrecht.

Bedeutungs-Merkspruch: Stell dir eine Schlange vor dem Verkauf vor (Vor-kauf). Du hast das Recht, dich an die Spitze zu stellen, aber nur, wenn du den gleichen Preis zahlst wie der Erste in der Schlange. Das ist dein Vorkaufsrecht.

↔️ Synonyme & Gegensätze

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • Erstkaufsrecht: Wird manchmal synonym verwendet, betont das Recht, als Erster kaufen zu dürfen (ist aber rechtlich nicht exakt dasselbe wie das klassische Vorkaufsrecht, das erst bei einem bestehenden Vertrag mit Dritten greift).
  • Einlösungsrecht (seltener): In bestimmten Kontexten, wenn es darum geht, ein Recht "einzulösen".

Antonyme (Gegenteiliges Konzept):

Verwechslungsgefahr: Nicht verwechseln mit einem Optionsrecht (Ankaufsrecht), bei dem man das Recht hat, zu einem festgelegten oder festzulegenden Preis zu kaufen, unabhängig von einem Drittangebot.

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Immobilienmakler den Kaufinteressenten: "Haben Sie ein Vorkaufsrecht?"
Antwortet der Interessent: "Nein, aber ich habe ein Vor-Vor-Kaufsrecht! Ich war schon hier, bevor Sie überhaupt wussten, dass es verkauft wird!"

✍️ Gedicht zum Recht

Ein Haus, ein Grund, ein Begehr so groß,
Ein Dritter kommt, schlägt schnell zu, famos.
Doch halt! Da ist's im Buch notiert,
Das Vorkaufsrecht, fein justiert.

Zu gleichem Preis, zu gleichem Stand,
Nimmt der Berechtigte es in die Hand.
Ein Vorrecht ist's, im Rechtsgewand,
Das Vorkaufsrecht, im ganzen Land.

❓ Kleines Rätsel

Ich gebe dir keinen Rabatt, keine Wahl,
Doch trete ich ein, ist der Erste egal.
Ich erscheine erst, wenn ein Handel schon steht,
Und gleiche Bedingungen sind mein Gebet.
Im Grundbuch zu finden, bei Mietern bekannt,
Welches Recht wird hier genannt?

Lösung: Das Vorkaufsrecht

🧩 Wort-Zerlegung und Sonstiges

Wortzusammensetzung: Das Wort "Vorkaufsrecht" ist ein klares Beispiel für eine deutsche Wortkomposition:

  • Vor-: Präfix, das eine zeitliche oder räumliche Priorität anzeigt (hier: bevor andere kaufen).
  • Kauf: Substantiv, das den Akt des Erwerbens beschreibt.
  • -s-: Fugen-s, ein Verbindungselement zwischen Wortteilen.
  • Recht: Substantiv, das einen juristischen Anspruch oder eine Befugnis bezeichnet.

Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Das Recht, vor anderen kaufen zu dürfen (unter bestimmten Bedingungen).

Historisch: Vorkaufsrechte haben eine lange Tradition und dienten oft dazu, Grundbesitz in Familien oder bestimmten Gemeinschaften zu halten.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Vorkaufsrecht?

Das Wort Vorkaufsrecht ist sächlich (Neutrum). Der korrekte Artikel ist das. Es heißt also: das Vorkaufsrecht, des Vorkaufsrecht(e)s, dem Vorkaufsrecht(e), das Vorkaufsrecht. Die Mehrzahl lautet die Vorkaufsrechte.

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