der  Staatsbürger

🌍 Was genau ist ein Staatsbürger?

Ein Staatsbürger ist eine männliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates besitzt. Mit der Staatsangehörigkeit sind in der Regel bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht, Recht auf Aufenthalt) und Pflichten (z. B. Steuerpflicht, Wehrpflicht in manchen Ländern) verbunden.

Das Wort ist spezifisch männlich. Die weibliche Form lautet die Staatsbürgerin.

Es handelt sich um einen formellen Begriff, der häufig im rechtlichen oder politischen Kontext verwendet wird.

🚨 Achtung: Nicht jede Person, die in einem Land lebt, ist automatisch auch dessen Staatsbürger (z. B. Touristen, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis).

Die Grammatik von "der Staatsbürger" im Detail

Das Substantiv „Staatsbürger“ ist maskulin und gehört zur schwachen N-Deklination. Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung -en erhält.

Deklination Singular (Einzahl)

Deklination von der Staatsbürger (Singular)
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
Nominativ (Wer/Was?)derStaatsbürger
Genitiv (Wessen?)desStaatsbürgern
Dativ (Wem?)demStaatsbürgern
Akkusativ (Wen/Was?)denStaatsbürgern

Deklination Plural (Mehrzahl)

Deklination von die Staatsbürger (Plural)
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
NominativdieStaatsbürger
GenitivderStaatsbürger
DativdenStaatsbürgern
AkkusativdieStaatsbürger

⚠️ Beachte die Dativ-Plural-Endung -n!

Beispielsätze 📜

  1. Als deutscher Staatsbürger hat er das Recht zu wählen.
  2. Die Rechte des Staatsbürgers sind im Grundgesetz verankert.
  3. Der Beamte half dem Staatsbürger beim Ausfüllen des Antrags.
  4. Die Polizei kontrollierte den Staatsbürger nicht, sondern den Touristen.
  5. Viele Staatsbürger engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Gemeinde.

Verwendung im Kontext: Wann sagt man Staatsbürger?

Der Begriff „Staatsbürger“ wird vor allem in formellen, offiziellen, rechtlichen und politischen Kontexten verwendet.

  • Behörden und Verwaltung: Bei Anträgen, Gesetzen, offiziellen Dokumenten (z.B. Personalausweis, Reisepass).
  • Politische Diskussionen: Wenn es um Rechte, Pflichten, Integration oder Wahlen geht.
  • Nachrichten und Medien: In Berichten über internationale Beziehungen, Migration oder rechtliche Angelegenheiten.

Im alltäglichen Sprachgebrauch ist das Wort seltener. Man spricht oft einfach von „Deutschen“, „Franzosen“ usw., oder verwendet allgemeinere Begriffe wie „Leute“ oder „Einwohner“, je nach Kontext.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:

🔑 Merkhilfen für "der Staatsbürger"

Artikelmerkhilfe: Ein Staatsbürger ist meistens ein er (ein Mann) – also „der Staatsbürger“. (Die weibliche Form ist „die Staatsbürgerin“).

Bedeutungsmerkhilfe: Denk an die zwei Teile: Ein Bürger (eine Person) des Staates = Staatsbürger. Er gehört offiziell zum Staat und hat dort seine Bürgerrechte.

🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

Antonyme (gegensätzliche Bedeutung):

Vorsicht bei:

😄 Ein kleiner Scherz am Rande

Fragt der Lehrer: „Fritzchen, was ist der Unterschied zwischen einem Einwohner und einem Staatsbürger?“

Fritzchen: „Ganz einfach, Herr Lehrer! Der Einwohner wohnt hier nur, aber der Staatsbürger darf auch wählen, wer als Nächstes die Steuern erhöht!“

📜 Ein kurzes Gedicht

Im Pass steht's klar, mit Siegel drauf,
Der Staatsbürger nimmt's in Kauf.
Mit Recht und Pflicht, im Staat vereint,
So ist's ihm offiziell bescheint.
Er wählt, zahlt Steuern, hält sich dran,
Ein Teil vom großen, weiten Plan.

🕵️‍♀️ Wer oder was bin ich?

Ich gehöre offiziell zu einem Land,
habe Rechte, Pflichten, festen Stand.
Mein Ausweis zeigt es, schwarz auf weiß,
für meine Heimat zahl' ich jeden Preis (an Steuern meist').
Bin ich nicht hier geboren, kann ich's werden,
um Teil zu sein von Volkes Herden.

Wer bin ich?
(Auflösung: Der Staatsbürger)

🧐 Weitere interessante Details

Wortzusammensetzung:

Das Wort „Staatsbürger“ ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:

Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Ein Bürger, der dem Staat angehört.

Verwandte Begriffe:

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Staatsbürger?

Das Wort 'Staatsbürger' ist maskulin, daher lautet der korrekte Artikel 'der Staatsbürger'. Es bezeichnet eine männliche Person mit den vollen Rechten und Pflichten eines Staates und folgt der schwachen N-Deklination.

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