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利用 使用

die  Inanspruchnahme
C1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ɪnʔanˌʃpʁʊxˌnaːmə/

📖 Was bedeutet "die Inanspruchnahme"?

Die Inanspruchnahme (feminin, Artikel 'die') beschreibt den Vorgang, etwas für sich zu beanspruchen, zu nutzen oder geltend zu machen. Es kann sich dabei um verschiedene Dinge handeln:

  • Geltendmachung eines Rechts oder Anspruchs: z.B. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Garantieansprüchen oder rechtlichen Mitteln.
  • Nutzung einer Dienstleistung oder Ressource: z.B. die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, eines Kredits oder von Beratungsangeboten.
  • Beanspruchung von Zeit oder Kapazität: z.B. die Inanspruchnahme von Zeit eines Mitarbeiters oder die Inanspruchnahme von Speicherplatz.

Es handelt sich oft um einen eher formellen Begriff, der häufig im juristischen, wirtschaftlichen oder administrativen Kontext verwendet wird. 🧐 Das zugehörige Verb ist "in Anspruch nehmen".

⚠️ Achte darauf, es nicht mit "Anspruch" (der Anspruch = claim, right) zu verwechseln, obwohl sie verwandt sind. "Inanspruchnahme" ist der Akt des Nutzens oder Forderns.

Artikelregeln für der, die und das

-e/-ee fast immer Femininum.

Es gibt viele -e-Substantive, sehr viele davon sind feminin, aber es gibt auch einige wichtige Ausnahmen.

Beispiele: die Akte · die Annahme · die Ansage · die Aussage · die Banane · die Behörde · die Biene · die Dusch...
⚠️ Ausnahmen: das Baguette · das Feature · das Release · der Abgeordnete · der Angehörige · der Angestellte · der ...

📐 Grammatik unter der Lupe: Die Inanspruchnahme

Das Wort "Inanspruchnahme" ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist die.

Deklination (Beugung):

Das Wort wird meistens im Singular verwendet.

Deklination Singular
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
Nominativ (1. Fall)dieInanspruchnahme
Genitiv (2. Fall)derInanspruchnahme
Dativ (3. Fall)derInanspruchnahme
Akkusativ (4. Fall)dieInanspruchnahme

Plural: Der Plural "die Inanspruchnahmen" ist grammatikalisch korrekt, wird aber seltener verwendet, da oft der spezifische Vorgang im Singular gemeint ist. Wenn er verwendet wird, bezieht er sich auf mehrere einzelne Akte der Inanspruchnahme.

Deklination Plural (selten)
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
NominativdieInanspruchnahmen
GenitivderInanspruchnahmen
DativdenInanspruchnahmen
AkkusativdieInanspruchnahmen

Beispielsätze

  1. Die Inanspruchnahme von staatlicher Förderung ist an Bedingungen geknüpft.
  2. Wir bitten um Verständnis für die längere Wartezeit aufgrund der hohen Inanspruchnahme unserer Hotline.
  3. Die wiederholte Inanspruchnahme seiner Geduld führte zum Streit.
  4. Der Vertrag regelt die Inanspruchnahme der Garantieleistungen.

🗣️ Verwendung im Alltag und Formalitäten

"Die Inanspruchnahme" ist kein Wort für den lockeren Plausch beim Kaffee, sondern gehört eher in formelle oder spezifische Kontexte:

Stil: Das Wort wirkt oft bürokratisch oder gehoben. Im Alltag würde man eher sagen "etwas nutzen", "etwas beanspruchen", "Hilfe holen" oder "Garantie geltend machen". Die Verwendung von "Inanspruchnahme" verleiht der Aussage jedoch Präzision und einen offiziellen Charakter.

Verwandte Verben: Das zugehörige Verb "in Anspruch nehmen" ist wesentlich gebräuchlicher als das Substantiv selbst.

Beispiel:

Statt: "Die Inanspruchnahme des Services war einfach." (etwas steif)

Eher: "Den Service in Anspruch zu nehmen war einfach." oder "Die Nutzung des Services war einfach."

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikel 'die': Substantive, die auf "-nahme" enden, sind fast immer feminin (die Ausnahme, die Annahme, die Zunahme...). Denke an die Aufnahme oder Annahme – alle sind weiblich. Also: die Inanspruchnahme.

Bedeutung: Stell dir vor, du nimmst etwas in deinen Anspruch (also in deinen Bereich, zu deiner Verfügung). Du holst es dir, du nutzt es. Die Inanspruchnahme ist der Akt des 'Zu-sich-Nehmens' oder Nutzens.

↔️ Synonyme und Antonyme zur Inanspruchnahme

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

Antonyme (gegenteilige Bedeutung):

  • Verzicht (der): Das bewusste Nicht-Nutzen oder Nicht-Fordern.
  • Ablehnung (die): Das Zurückweisen eines Angebots oder einer Möglichkeit zur Inanspruchnahme.
  • Nichtnutzung (die): Das Unterlassen der Nutzung.
  • Gewährung (die): Das Ermöglichen der Inanspruchnahme von Seiten des Anbieters.

Ähnliche, aber unterschiedliche Wörter:

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Beamte den Antragsteller: "Haben Sie schon einmal die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch genommen?"

Antwortet der Antragsteller: "Nein, wieso? Kostet die Inanspruchnahme etwas?"

(Ein kleiner bürokratischer Zungenbrecher!) 😄

📜 Gedicht zur Inanspruchnahme

Ein Recht, das ruht, ein stiller Schatz,
bis jemand kommt und nimmt sich Platz.
Die Hilfe, die man gern gewährt,
wird erst durch Inanspruchnahme geehrt.

Ob Zeit, ob Dienst, ob Gut, ob Geld,
was man beansprucht in der Welt,
der Akt, das Tun, das Fordern, klar,
ist Inanspruchnahme, wunderbar?

Na ja, vielleicht nicht wunderbar,
doch nützlich ist es, Jahr für Jahr.

❓ Rätsel

Ich bin ein Akt, kein Ding, das steht.
Ich bin, wenn man ein Recht anstrebt
und es auch nutzt, ganz offiziell.
Im Amt, da kennt man mich recht schnell.
Mit '-nahme' end' ich, feminin im Sinn.
Was bin ich wohl? Wo fang ich an, wo bin?

Lösung: die Inanspruchnahme

🧩 Weitere Details

Wortzusammensetzung:

Das Wort "Inanspruchnahme" ist ein Kompositum, das sich aus mehreren Teilen zusammensetzt:

  • in: Präposition, hier als Präfix verwendet.
  • Anspruch: Substantiv (der Anspruch - claim, right).
  • Nahme: Abgeleitet vom Verb "nehmen". Die Endung "-nahme" bildet feminine Substantive, die einen Vorgang beschreiben.

Es beschreibt also wörtlich den Vorgang des "In-Anspruch-Nehmens".

Verwandtes Verb:

Das zugehörige und sehr häufig verwendete Verb ist in Anspruch nehmen. Es wird getrennt geschrieben und konjugiert (z.B. "ich nehme in Anspruch", "er hat in Anspruch genommen").

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Inanspruchnahme?

Das Wort "Inanspruchnahme" ist feminin. Der korrekte Artikel ist immer die. Es beschreibt den Vorgang, etwas zu nutzen, zu beanspruchen oder geltend zu machen.

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