der
Kläger
⚖️ Was bedeutet 'der Kläger'?
Der Kläger bezeichnet eine männliche Person oder eine juristische Person (z.B. eine Firma), die vor Gericht einen Anspruch geltend macht oder eine Klage gegen eine andere Partei (den Beklagten) erhebt. Er ist also derjenige, der den Prozess initiiert.
Die weibliche Form lautet die Klägerin.
Im juristischen Sprachgebrauch ist es die Partei, die im Zivilprozess klagt.
⚠️ Nicht zu verwechseln mit dem Angeklagten, der Person, gegen die im Strafprozess Anklage erhoben wird.
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-er → meistens Maskulinum.
1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.
🧐 Grammatik unter der Lupe: Der Kläger
Das Substantiv 'Kläger' ist maskulin und folgt der schwachen N-Deklination. Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung -(e)n erhält.
Beispielsätze
- Der Kläger fordert Schadensersatz.
- Die Argumente des Klägers waren überzeugend.
- Das Gericht gab dem Kläger Recht.
- Man hörte den Kläger und den Beklagten an.
- Die Kläger legten Berufung ein.
🗣️ So verwendet man 'Kläger' richtig
Der Begriff 'Kläger' wird fast ausschließlich im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zivilrecht.
- Zivilprozess: Die Person oder Entität, die eine Klage einreicht, um z.B. Schadensersatz, die Erfüllung eines Vertrages oder eine Unterlassung zu fordern.
- Verwaltungsprozess: Auch hier kann es einen Kläger geben, der gegen eine Behördenentscheidung vorgeht.
- Beklagter/Verteidiger: Die gegnerische Partei im Zivilprozess.
- Angeklagter: Die Person, gegen die im Strafprozess Anklage erhoben wird. Der 'Kläger' im Strafprozess ist die Staatsanwaltschaft oder in bestimmten Fällen ein Nebenkläger.
- Antragsteller: Ein allgemeinerer Begriff für jemanden, der einen Antrag stellt (z.B. bei einer Behörde), kann aber manchmal synonym zu Kläger verwendet werden, wenn es um gerichtliche Anträge geht.
🧠 Eselsbrücken für 'der Kläger'
Artikelmerkregel: Der Mann, der Richter, der Kläger – viele juristische Rollen sind maskulin (auch wenn es natürlich Klägerinnen gibt!). Denk an eine Person (maskulin), die vor Gericht steht.
Bedeutungsmerkregel: Ein Kläger erklagt sich etwas, er beklagt sich über einen Zustand oder fordert etwas ein. Das Wort 'klagen' steckt direkt drin.
↔️ Synonyme und Antonyme
Synonyme (Ähnliche Bedeutung):
- Antragsteller: Oft im Kontext von Anträgen bei Gericht oder Behörden.
- Beschwerdeführer: Jemand, der eine formelle Beschwerde einlegt, oft auch vor Gericht.
- Klagende Partei: Eine formellere Umschreibung.
- Berufungskläger: Ein Kläger, der gegen ein Urteil Berufung einlegt.
Antonyme (Gegenteil):
- Beklagter: Die Partei, gegen die im Zivilprozess geklagt wird.
- Antragsgegner: Die Gegenpartei zu einem Antragsteller.
- Beschwerdegegner: Die Gegenpartei zu einem Beschwerdeführer.
- Angeklagter: Die Person, die im Strafprozess angeklagt ist (anderer Kontext!).
Ähnliche, aber potenziell irreführende Wörter:
- Ankläger: Meist die Staatsanwaltschaft im Strafprozess.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Kläger: "Warum wollen Sie sich scheiden lassen?"
Kläger: "Meine Frau redet und redet..."
Richter: "Und worüber redet sie?"
Kläger: "Das sagt sie nicht!"
📜 Gedicht über den Kläger
Vor Schranken steht der Kläger heut,
mit Papieren, wohl vorbereut'.
Er fordert Recht, er klagt es ein,
hofft, das Urteil wird für ihn sein.
Der Richter hört, wägt Wort und Sinn,
wo liegt die Schuld, wo der Gewinn?
Der Kläger harrt, mit bangem Blick,
auf des Prozesses nächstes Stück.
🧩 Wer bin ich? Ein Rätsel
Ich trete vor Gericht,
doch bin kein Angeklagter.
Ich erhebe meine Stimme und meine Schrift,
fordere, was mir zusteht, bin ein Macher.
Mein Gegenüber ist der Beklagte dann.
Wer bin ich?
Lösung: Der Kläger
💡 Sonstiges Wissenswertes
Wortfamilie:
- klagen (Verb): sich beschweren; vor Gericht ziehen
- die Klage (Substantiv): die Beschwerde; das juristische Verfahren
- die Klägerin (Substantiv): weibliche Form
- kläglich (Adjektiv): jämmerlich, armselig (hat aber oft keine direkte juristische Bedeutung mehr)
N-Deklination: Wörter der N-Deklination sind oft maskuline Substantive, die Lebewesen bezeichnen (der Junge, der Kunde, der Experte, der Kläger). Sie sind eine Besonderheit der deutschen Grammatik.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Kläger?
Das Wort 'Kläger' ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der: der Kläger. Die weibliche Form ist 'die Klägerin', der Plural ist 'die Kläger'. Es folgt der N-Deklination.