der
Ankläger
⚖️ Was bedeutet „der Ankläger“?
Der Ankläger ist eine Person, die in einem Gerichtsverfahren, insbesondere in einem Strafverfahren, die Anklage gegen eine andere Person (den Angeklagten) erhebt und vertritt. Diese Rolle wird häufig vom Staatsanwalt wahrgenommen, der im Namen des Staates handelt.
Es kann sich aber auch um einen Privatkläger handeln, also eine Privatperson, die unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen selbst Anklage erheben kann (z.B. bei bestimmten Antragsdelikten).
Im Wesentlichen ist der Ankläger die Partei, die behauptet, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat und dessen Verurteilung anstrebt.
🚨 Achtung: „Der Kläger“ wird typischerweise im Zivilprozess verwendet, während „der Ankläger“ dem Strafprozess zugeordnet ist.
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-er → meistens Maskulinum.
1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.
🧐 Grammatik unter der Lupe: Deklination von „Ankläger“
„Ankläger“ ist ein maskulines Substantiv und gehört zur schwachen N-Deklination. Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung -n erhält.
📝 Beispielsätze
- Der Ankläger forderte eine hohe Freiheitsstrafe.
- Die Argumente des Anklägers waren überzeugend.
- Das Gericht folgte dem Ankläger in seiner Argumentation nicht vollständig.
- Der Zeuge belastete den Ankläger unerwartet. (Achtung: Hier meint Ankläger die Person, die anklagt, nicht den Angeklagten!)
- Die Ankläger bereiteten sich gemeinsam auf den Prozess vor.
🗣️ Wie wird „Ankläger“ verwendet?
Der Begriff „Ankläger“ wird fast ausschließlich im rechtlichen Kontext verwendet, speziell im Strafrecht.
- Staatsanwalt als Ankläger: In den meisten Fällen ist der Staatsanwalt der Ankläger im Namen des Staates. Man sagt dann oft „der Staatsanwalt“ oder „die Staatsanwaltschaft“, kann aber auch „der Ankläger“ verwenden.
- Privatkläger: Bei bestimmten Delikten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) kann auch das Opfer selbst als Privatkläger auftreten. Auch hier passt der Begriff „Ankläger“.
- Abgrenzung zum Kläger: Im Zivilrecht spricht man vom „Kläger“ (der eine Forderung einklagt) und vom „Beklagten“. Im Strafrecht vom „Ankläger“ und „Angeklagten“.
Im allgemeinen Sprachgebrauch außerhalb des Gerichts wird das Wort selten verwendet. Man würde eher sagen „Er hat ihn beschuldigt“ statt „Er war sein Ankläger“.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel „der“: Denk an DER Richter und DER Verteidiger – die wichtigen Männer (Rollen) im Gerichtssaal. Auch DER Ankläger gehört dazu.
Bedeutung: Das Wort kommt von „anklagen“. Der Ankläger ist die Person, die das tut – die Anklage erhebt.
↔️ Synonyme & Antonyme für Ankläger
👍 Synonyme (ähnliche Bedeutung)
- Staatsanwalt: (oft synonym verwendet, aber spezifischer: Vertreter der Staatsanwaltschaft)
- Kläger: (Vorsicht! Hauptsächlich im Zivilrecht; im Strafrecht nur als Privatkläger oder Nebenkläger relevant)
- Beschuldiger: (allgemeiner, auch außerhalb des Gerichts)
👎 Antonyme (Gegenteile)
- Verteidiger: (Person, die den Angeklagten verteidigt)
- Angeklagter / Beschuldigter: (Person, gegen die Anklage erhoben wird)
- Beklagter: (Gegenpartei des Klägers im Zivilprozess)
⚠️ Wichtig: Die genaue juristische Bedeutung der Begriffe kann variieren. „Kläger“ und „Ankläger“ sind nicht beliebig austauschbar!
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: „Warum haben Sie die Parkuhr aufgebrochen?“
Angeklagter: „Herr Richter, Ihr Ankläger hat doch eben selbst gesagt: ‚Die Zeit heilt alle Wunden!‘ Ich wollte nur nachsehen, wie viel Zeit schon drin war.“
✍️ Gedicht über den Ankläger
Im Saal der ernsten Worte,
an diesem ernsten Orte,
tritt vor der Ankläger, klar,
\stellt Schuld und Tathergang dar.
Mit Akten, schwer und dicht,
erfüllt er seine Pflicht.
Für Recht und Staatsgewalt,
sein Wort hat oft Gestalt.
❓ Rätsel
Ich steh' im Gericht, doch urteile nicht.
Ich spreche von Schuld und bring' sie ans Licht.
Dem Verteidiger steh' ich gegenüber im Streit.
Wer bin ich, in diesem juristischen Kleid?
Lösung: Der Ankläger
💡 Sonstige Informationen
- Wortbildung: Das Wort ist eine Ableitung vom Verb „anklagen“ mit dem Suffix „-er“, das eine handelnde Person bezeichnet (Agensnomen).
- Weibliche Form: Die weibliche Form lautet „die Anklägerin“.
- Historisch: Die Rolle des Anklägers hat sich über die Jahrhunderte entwickelt, von privaten Anklagen bis hin zum modernen staatlichen Anklagemonopol durch die Staatsanwaltschaft in vielen Bereichen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Ankläger?
Das Wort 'Ankläger' ist maskulin, der korrekte Artikel ist also 'der Ankläger'. Es bezeichnet eine Person (meist einen Staatsanwalt), die in einem Strafverfahren Anklage gegen jemanden erhebt.