die
Klägerin
📖 Was bedeutet "die Klägerin"?
Die Klägerin (Substantiv, feminin) bezeichnet eine weibliche Person, die vor Gericht einen Anspruch geltend macht oder eine Klage gegen eine andere Person oder Institution einreicht. Sie ist diejenige, die den Prozess initiiert, um ein bestimmtes Recht durchzusetzen oder eine Entschädigung zu erhalten.
Es ist die weibliche Form des Wortes der Kläger.
Im juristischen Kontext ist die Klägerin die Partei, die klagt, im Gegensatz zur Beklagten (der weiblichen Person, gegen die geklagt wird).
Beispiel: Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen Vertragsbruchs.
🚨 Wichtig: Das Wort wird fast ausschließlich im rechtlichen bzw. juristischen Sprachgebrauch verwendet.
Artikelregeln für der, die und das
Frauen → fast immer Femininum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
-in → meistens Femininum.
Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.
📊 Grammatik und Deklination der Klägerin
Das Wort "Klägerin" ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist "die". Es folgt der schwachen Deklination für feminine Substantive.
Singular (Einzahl)
Fall (Kasus) | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ (Wer/Was?) | die | Klägerin |
Genitiv (Wessen?) | der | Klägerin |
Dativ (Wem?) | der | Klägerin |
Akkusativ (Wen/Was?) | die | Klägerin |
Plural (Mehrzahl)
Fall (Kasus) | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Klägerinnen |
Genitiv | der | Klägerinnen |
Dativ | den | Klägerinnen |
Akkusativ | die | Klägerinnen |
📝 Beispielsätze
- Die Klägerin erschien pünktlich zur Gerichtsverhandlung.
- Der Anwalt vertrat die Interessen der Klägerin.
- Das Gericht gab der Klägerin Recht.
- Der Richter befragte die Klägerin ausführlich.
- Mehrere Klägerinnen schlossen sich der Sammelklage an.
💼 Verwendung im Alltag und Kontext
Der Begriff die Klägerin wird spezifisch im juristischen Umfeld verwendet.
- Rechtlicher Kontext: Bezeichnet die weibliche Partei, die eine Zivilklage einreicht. Im Strafrecht spricht man eher von der Nebenklägerin (wenn eine Privatperson sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließt) oder der Anzeigenerstatterin.
- Abgrenzung: Die Klägerin ist diejenige, die fordert oder klagt. Die Gegenpartei ist die Beklagte (im Zivilprozess) oder die Angeklagte (im Strafprozess).
- Formell: Es ist ein formeller Begriff, der in Schriftsätzen, Urteilen und juristischen Diskussionen verwendet wird. Im alltäglichen Sprachgebrauch außerhalb von Rechtsangelegenheiten kommt er selten vor.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikelmerkhilfe: Feminine Berufs- oder Rollenbezeichnungen enden oft auf "-in" und sind feminin (die Ärztin, die Lehrerin). So auch: die Klägerin.
Bedeutungsmerkhilfe: Eine Klägerin erhebt Klage, sie klagt über ein Unrecht und will es gerichtlich klären lassen. Das Wort "klagen" steckt im Kern.
🔄 Synonyme und Antonyme
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
Antonyme (Gegenteile):
- Beklagte: Weibliche Person, gegen die im Zivilprozess geklagt wird.
- Angeklagte: Weibliche Person, die im Strafprozess angeklagt ist.
- Antragsgegnerin: Weibliche Gegenpartei in einem Antragsverfahren.
⚠️ Vorsicht: Die Begriffe sind spezifisch für das jeweilige Verfahren (Zivilprozess, Strafprozess, Antragsverfahren) und nicht immer austauschbar.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter die Klägerin: "Können Sie den Mann beschreiben, der Ihr Auto gestohlen hat?"
Klägerin: "Nicht direkt, aber ich habe mir sein Kennzeichen gemerkt!"
📜 Ein kurzes Gedicht
Im Saal des Rechts, mit ernster Miene,
steht sie auf, die Klägerin, die kühne.
Sie fordert Recht, sie klagt es ein,
will Gerechtigkeit, so soll es sein.
Mit Argumenten, klar und fest,
hofft sie zu bestehen den harten Test.
🤔 Rätselzeit
Ich bin eine Frau, doch nicht im Spiel,
vor Gericht verfolge ich mein Ziel.
Ich reiche ein, was man 'Klage' nennt,
gegen den, den man 'Beklagten' kennt.
Wer bin ich?... Die Klägerin
💡 Sonstige Informationen
Wortbildung:
Das Wort "Klägerin" ist eine Ableitung (Movierung) vom männlichen Substantiv "der Kläger".
- Stammverb: klagen (sich beschweren, juristisch vorgehen)
- Männliche Form: der Kläger (Substantivierung des Verbs + Handelnder)
- Weibliche Form: die Klägerin (Anhängen des Suffixes "-in" an die männliche Form)
Diese "-in" Endung ist typisch für die Bildung weiblicher Personenbezeichnungen im Deutschen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Klägerin?
Das Wort "Klägerin" ist feminin. Der korrekte Artikel ist die Klägerin. Es bezeichnet eine weibliche Person, die vor Gericht eine Klage einreicht.