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female plaintiff claimant
المدعية الطالبة
demandante femenina querellante
شاکی زن مدعی زن
demanderesse plaignante
वादी महिला दावा करने वाली
attrice ricorrente donna
女性原告 女性請求者
powódka skarżąca
autora queixosa
reclamantă petentă
истица заявительница
kadın davacı şikayetçi kadın
позивачка заявниця
女原告 女诉讼人

die  Klägerin
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈklɛɡɐɪn/

📖 Was bedeutet "die Klägerin"?

Die Klägerin (Substantiv, feminin) bezeichnet eine weibliche Person, die vor Gericht einen Anspruch geltend macht oder eine Klage gegen eine andere Person oder Institution einreicht. Sie ist diejenige, die den Prozess initiiert, um ein bestimmtes Recht durchzusetzen oder eine Entschädigung zu erhalten.

Es ist die weibliche Form des Wortes der Kläger.

Im juristischen Kontext ist die Klägerin die Partei, die klagt, im Gegensatz zur Beklagten (der weiblichen Person, gegen die geklagt wird).

Beispiel: Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen Vertragsbruchs.

🚨 Wichtig: Das Wort wird fast ausschließlich im rechtlichen bzw. juristischen Sprachgebrauch verwendet.

Artikelregeln für der, die und das

Frauen fast immer Femininum.

Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.

Beispiele: die Athletin · die Autorin · die Beifahrerin · die Besucherin · die Blondine · die Braut · die Bunde...
⚠️ Ausnahmen: das Frauchen · das Mädchen · das Weib · das Weibchen

-in meistens Femininum.

Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.

Beispiele: die Allgemeinmedizin · die Amerikanerin · die Antragstellerin · die Anwältin · die Assistentin · die...
⚠️ Ausnahmen: das Benzin · das Bewusstsein · das Fräulein · das Insulin · das Magazin · das Mäuslein · das Protein...

📊 Grammatik und Deklination der Klägerin

Das Wort "Klägerin" ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist "die". Es folgt der schwachen Deklination für feminine Substantive.

Singular (Einzahl)

Deklination von 'die Klägerin' im Singular
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
Nominativ (Wer/Was?)dieKlägerin
Genitiv (Wessen?)derKlägerin
Dativ (Wem?)derKlägerin
Akkusativ (Wen/Was?)dieKlägerin

Plural (Mehrzahl)

Deklination von 'die Klägerin' im Plural
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
NominativdieKlägerinnen
GenitivderKlägerinnen
DativdenKlägerinnen
AkkusativdieKlägerinnen

📝 Beispielsätze

  1. Die Klägerin erschien pünktlich zur Gerichtsverhandlung.
  2. Der Anwalt vertrat die Interessen der Klägerin.
  3. Das Gericht gab der Klägerin Recht.
  4. Der Richter befragte die Klägerin ausführlich.
  5. Mehrere Klägerinnen schlossen sich der Sammelklage an.

💼 Verwendung im Alltag und Kontext

Der Begriff die Klägerin wird spezifisch im juristischen Umfeld verwendet.

  • Rechtlicher Kontext: Bezeichnet die weibliche Partei, die eine Zivilklage einreicht. Im Strafrecht spricht man eher von der Nebenklägerin (wenn eine Privatperson sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließt) oder der Anzeigenerstatterin.
  • Abgrenzung: Die Klägerin ist diejenige, die fordert oder klagt. Die Gegenpartei ist die Beklagte (im Zivilprozess) oder die Angeklagte (im Strafprozess).
  • Formell: Es ist ein formeller Begriff, der in Schriftsätzen, Urteilen und juristischen Diskussionen verwendet wird. Im alltäglichen Sprachgebrauch außerhalb von Rechtsangelegenheiten kommt er selten vor.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikelmerkhilfe: Feminine Berufs- oder Rollenbezeichnungen enden oft auf "-in" und sind feminin (die Ärztin, die Lehrerin). So auch: die Klägerin.

Bedeutungsmerkhilfe: Eine Klägerin erhebt Klage, sie klagt über ein Unrecht und will es gerichtlich klären lassen. Das Wort "klagen" steckt im Kern.

🔄 Synonyme und Antonyme

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • Antragstellerin: Weibliche Person, die einen Antrag stellt (kann breiter als nur Klage sein).
  • Anspruchstellerin: Weibliche Person, die einen Anspruch erhebt (oft synonym zu Klägerin im Zivilrecht).
  • (Umgangssprachlich oder kontextabhängig): Beschwerdeführerin

Antonyme (Gegenteile):

  • Beklagte: Weibliche Person, gegen die im Zivilprozess geklagt wird.
  • Angeklagte: Weibliche Person, die im Strafprozess angeklagt ist.
  • Antragsgegnerin: Weibliche Gegenpartei in einem Antragsverfahren.

⚠️ Vorsicht: Die Begriffe sind spezifisch für das jeweilige Verfahren (Zivilprozess, Strafprozess, Antragsverfahren) und nicht immer austauschbar.

😄 Ein kleiner Scherz

Fragt der Richter die Klägerin: "Können Sie den Mann beschreiben, der Ihr Auto gestohlen hat?"
Klägerin: "Nicht direkt, aber ich habe mir sein Kennzeichen gemerkt!"

📜 Ein kurzes Gedicht

Im Saal des Rechts, mit ernster Miene,
steht sie auf, die Klägerin, die kühne.
Sie fordert Recht, sie klagt es ein,
will Gerechtigkeit, so soll es sein.
Mit Argumenten, klar und fest,
hofft sie zu bestehen den harten Test.

🤔 Rätselzeit

Ich bin eine Frau, doch nicht im Spiel,
vor Gericht verfolge ich mein Ziel.
Ich reiche ein, was man 'Klage' nennt,
gegen den, den man 'Beklagten' kennt.

Wer bin ich?... Die Klägerin

💡 Sonstige Informationen

Wortbildung:

Das Wort "Klägerin" ist eine Ableitung (Movierung) vom männlichen Substantiv "der Kläger".

  • Stammverb: klagen (sich beschweren, juristisch vorgehen)
  • Männliche Form: der Kläger (Substantivierung des Verbs + Handelnder)
  • Weibliche Form: die Klägerin (Anhängen des Suffixes "-in" an die männliche Form)

Diese "-in" Endung ist typisch für die Bildung weiblicher Personenbezeichnungen im Deutschen.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Klägerin?

Das Wort "Klägerin" ist feminin. Der korrekte Artikel ist die Klägerin. Es bezeichnet eine weibliche Person, die vor Gericht eine Klage einreicht.

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