der
Kabinettsbeschluss
📜 Was genau ist ein Kabinettsbeschluss?
Ein Kabinettsbeschluss (Artikel: der) ist eine formelle Entscheidung, die von einem Regierungskabinett, also der Gemeinschaft der Ministerinnen und Minister unter Leitung des Regierungschefs (z.B. Bundeskanzler in Deutschland), gemeinsam getroffen wird. Diese Beschlüsse betreffen oft Gesetzesvorlagen, Verordnungen, politische Strategien oder wichtige Verwaltungsakte.
Es handelt sich um einen zentralen Akt der Regierungsarbeit. Der Beschluss bindet in der Regel die Mitglieder des Kabinetts politisch.
⚠️ Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kabinettsbeschluss nicht automatisch ein Gesetz ist. Oft ist er nur der erste Schritt, z.B. die Einigung auf einen Gesetzentwurf, der dann noch vom Parlament (Bundestag) beraten und beschlossen werden muss.
Artikelregeln für der, die und das
-us/-uss/-uß → meistens Maskulinum.
Inklusive -ismus-Nomen (100% Maskulinum, z. B. der Tourismus)
🧐 Grammatik: Der Kabinettsbeschluss im Detail
Das Wort „Kabinettsbeschluss“ ist ein maskulines Substantiv. Sein Artikel ist der.
Deklination
Singular (Einzahl)
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | der | Kabinettsbeschluss |
Genitiv | des | Kabinettsbeschlusses |
Dativ | dem | Kabinettsbeschluss(e) |
Akkusativ | den | Kabinettsbeschluss |
Plural (Mehrzahl)
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Kabinettsbeschlüsse |
Genitiv | der | Kabinettsbeschlüsse |
Dativ | den | Kabinettsbeschlüssen |
Akkusativ | die | Kabinettsbeschlüsse |
Beispielsätze
- Der neueste Kabinettsbeschluss betrifft die Klimapolitik.
- Die Details des Kabinettsbeschlusses wurden der Presse mitgeteilt.
- Die Minister stimmten dem Kabinettsbeschluss nach langer Diskussion zu.
- Die Opposition kritisierte den Kabinettsbeschluss scharf.
- Viele wichtige Kabinettsbeschlüsse wurden in dieser Legislaturperiode gefasst.
🗣️ Verwendung im Alltag und Kontext
Der Begriff „Kabinettsbeschluss“ wird hauptsächlich im politischen und journalistischen Kontext verwendet.
- Politische Berichterstattung: Zeitungen, Nachrichten und politische Analysen berichten häufig über Kabinettsbeschlüsse, um über die Entscheidungen der Regierung zu informieren.
- Regierungsarbeit: Innerhalb der Ministerien und der Regierung selbst ist der Begriff alltäglich zur Bezeichnung von Entscheidungen auf Kabinettsebene.
- Abgrenzung: Es ist wichtig, den Kabinettsbeschluss von anderen politischen Akten zu unterscheiden:
- Gesetz: Ein Gesetz wird vom Parlament beschlossen und hat allgemeine Gültigkeit. Ein Kabinettsbeschluss kann ein Gesetz vorbereiten, ist aber selbst keines.
- Verordnung: Eine Verordnung wird oft von der Exekutive (Regierung oder Ministerium) auf Basis eines Gesetzes erlassen und regelt Details. Ein Kabinettsbeschluss kann auch eine Verordnung sein oder deren Erlass beschließen.
- Ministerentscheidung: Eine Entscheidung, die ein einzelner Minister in seinem Zuständigkeitsbereich trifft, ist kein Kabinettsbeschluss.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel 'der': Denk an der Beschluss. Viele Wörter auf '-schluss' sind maskulin (der Entschluss, der Beschluss, der Zusammenschluss). Das Kabinett fasst den Beschluss.
Bedeutung: Stell dir das Kabinett (eine Gruppe von Ministern, meist Männer = der?) vor, wie sie an einem Tisch sitzen und gemeinsam einen Beschluss fassen. Es ist der gemeinsame Beschluss des Kabinetts.
🔄 Synonyme und Gegensätze zum Kabinettsbeschluss
Synonyme (Ähnliche Bedeutung):
- Regierungsbeschluss: Sehr ähnlich, betont die Regierung als Ganzes.
- Ministerratsbeschluss: Wird oft synonym verwendet, besonders in Österreich oder auf EU-Ebene.
- Kabinettentscheidung: Eine etwas weniger formelle Bezeichnung für dasselbe.
Antonyme/Abgrenzungen (Gegenteilige oder andere Konzepte):
- Parlamentsbeschluss / Gesetzesbeschluss: Eine Entscheidung des Parlaments (Legislative), nicht der Regierung (Exekutive).
- Einzelentscheidung (eines Ministers): Eine Entscheidung, die nicht vom gesamten Kabinett getroffen wird.
- Referentenentwurf: Ein erster Entwurf eines Gesetzes oder einer Verordnung aus einem Ministerium, noch keine beschlossene Sache.
- Unentschlossenheit / Uneinigkeit im Kabinett: Das Gegenteil eines gemeinsamen Beschlusses.
⚠️ Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:
- Beschlussfähigkeit: Die Voraussetzung, dass ein Gremium (wie das Kabinett) überhaupt gültige Beschlüsse fassen kann (genügend Mitglieder anwesend).
- Grundsatzbeschluss: Ein Beschluss, der allgemeine Richtlinien festlegt, aber noch keine detaillierte Regelung darstellt.
😄 Ein kleiner Scherz am Rande
Warum dauern Kabinettsbeschlüsse manchmal so lange?
Weil jeder Minister erst einmal seinen eigenen Senf dazugeben muss – und dann streiten sie sich über das richtige Rezept! 😂
✍️ Gedicht über den Beschluss
Im hohen Haus, das Kabinett tagt,
um Politik wird heiß geklagt.
Man ringt um Worte, stimmt dann ab,
was nun Gesetz wird, knapp und knapp.
Der Kabinettsbeschluss steht fest,
ob er dem Volke wohl gefällt, der Test.
Gedruckt in Akten, dick und schwer,
so regiert man, bitte sehr!
❓ Rätselzeit
Ich werde von Ministern gemacht,
hab oft an ein Gesetz gedacht.
Im Kabinett werd' ich geboren,
wer hat das letzte Wort erkoren?
Bin weder Gesetz noch reine Tat,
doch wichtig für den ganzen Staat.
Was bin ich?
Lösung: Der Kabinettsbeschluss
🧩 Weitere interessante Details
Wortzusammensetzung
Das Wort „Kabinettsbeschluss“ ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Das Kabinett: Ursprünglich ein kleiner Nebenraum (frz. cabinet), später das Beratergremium eines Herrschers, heute die Regierungsmannschaft.
- Der Beschluss: Eine Entscheidung, die nach Beratung getroffen wird (vom Verb beschließen).
Das Fugen-s („Kabinett-s-beschluss“) verbindet die beiden Wortteile.
Relevanz im politischen System
In parlamentarischen Demokratien wie Deutschland sind Kabinettsbeschlüsse Ausdruck des Kollegialprinzips der Regierung. Obwohl der Kanzler die Richtlinienkompetenz hat, werden viele wichtige Entscheidungen formal vom gesamten Kabinett getroffen und getragen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Kabinettsbeschluss?
Das Wort „Kabinettsbeschluss“ ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der. Merke: der Beschluss.