die
Notwehr
🛡️ Was genau ist "die Notwehr"?
Die Notwehr ist ein Rechtsbegriff, der die Verteidigung beschreibt, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einer anderen Person abzuwenden. Es handelt sich um ein Rechtfertigungsgrund im deutschen Strafrecht, verankert in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB).
Entscheidend für die Anerkennung einer Handlung als Notwehr sind die Kriterien der Erforderlichkeit und Gebotenheit. Die Verteidigung darf nicht über das Maß hinausgehen, das zur Abwehr des Angriffs notwendig ist (Verhältnismäßigkeit). ⚠️ Überschreitet die Verteidigung dieses Maß erheblich, spricht man vom Notwehrexzess.
🧐 Grammatik: Feminin und ohne Plural
Das Substantiv „Notwehr“ ist feminin. Der korrekte Artikel ist daher die. Es wird in der Regel nur im Singular verwendet, da es ein abstraktes Rechtskonzept beschreibt.
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Notwehr |
Genitiv | der | Notwehr |
Dativ | der | Notwehr |
Akkusativ | die | Notwehr |
Hinweis: Ein Plural („die Notwehren“) ist grammatikalisch möglich, aber sehr ungebräuchlich und findet im juristischen Kontext keine Verwendung.
Beispielsätze
- Der Angeklagte handelte aus Notwehr.
- Das Gericht prüfte, ob die Voraussetzungen der Notwehr gegeben waren.
- Er berief sich auf sein Recht zur Notwehr.
⚖️ Anwendung im Alltag und Recht
Der Begriff die Notwehr wird hauptsächlich im juristischen Kontext verwendet, insbesondere im Strafrecht. Er beschreibt eine spezifische Situation, in der eine an sich strafbare Handlung (z.B. Körperverletzung) gerechtfertigt ist.
- Kontext: Diskussionen über Straftaten, Gerichtsverfahren, Selbstverteidigungssituationen.
- Wichtige Aspekte:
- Gegenwärtigkeit des Angriffs: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
- Rechtswidrigkeit des Angriffs: Der Angriff darf nicht selbst gerechtfertigt sein (z.B. eine Festnahme durch die Polizei).
- Erforderlichkeit der Verteidigung: Das gewählte Mittel muss geeignet sein, den Angriff abzuwehren, und es darf kein milderes, gleich wirksames Mittel zur Verfügung stehen.
- Gebotenheit: In bestimmten Fällen (z.B. bei Angriffen von Kindern oder offensichtlich schuldlos Handelnden, bei krassen Missverhältnissen) kann das Notwehrrecht eingeschränkt sein.
- Abgrenzung: Zu unterscheiden ist die Notwehr (§ 32 StGB, Verteidigung eigener oder fremder Rechtsgüter) vom rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB, Abwendung einer Gefahr für ein Rechtsgut durch Eingriff in ein anderes, geringerwertiges Rechtsgut) und von der Nothilfe (Notwehr zugunsten einer dritten Person, ebenfalls § 32 StGB).
💡 Merkhilfen für "die Notwehr"
Artikelmerkhilfe: Denk an die Wehr (Verteidigung) oder die Not (Notsituation) – beides ist feminin, daher auch die Notwehr.
Bedeutungsmerkhilfe: Stell dir vor, jemand ist in Not und braucht Wehr (Verteidigung). Was braucht er? Notwehr!
🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe
Synonyme (ähnliche Bedeutung)
- Selbstverteidigung: Oft umgangssprachlich synonym verwendet, aber rechtlich nicht identisch. Notwehr ist der spezifische Rechtfertigungsgrund.
- Selbstschutz: Allgemeiner Begriff für Maßnahmen zum Schutz der eigenen Person oder des Eigentums.
- Nothilfe: Notwehr zugunsten einer anderen Person.
Antonyme (Gegenteile)
- Angriff: Die Handlung, gegen die Notwehr ausgeübt wird.
- Aggression: Feindseliges, angreifendes Verhalten.
- Rechtswidrige Handlung (ohne Rechtfertigung): Eine Straftat, die nicht durch Notwehr o.ä. gerechtfertigt ist.
Verwechslungsgefahr: Nicht verwechseln mit Notstand (§ 34 StGB), der andere Voraussetzungen hat.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Warum haben Sie den Einbrecher nicht nur verjagt, sondern gleich mit dem Nudelholz verprügelt?"
Antwortet der Angeklagte: "Herr Richter, das war Notwehr! Er hat versucht, mein geheimes Nudelrezept zu stehlen!"
📜 Gedicht zur Notwehr
Ein Angriff droht, Gefahr ist hier,
Die Angst, sie schleicht heran zu dir.
Doch § 32, klar und rein,
lässt dich Verteidiger sein.
Die Notwehr, dein gegeben Recht,
Doch handle stets bedacht und echt.
Erforderlich und auch geboten,
Sonst drohen schnell Justiz-Verbote.
🧩 Rätsel
Ich bin ein Recht, doch keine Pflicht,
Im Angesicht der Gefahr mein Gesicht.
Ich wehre ab, was Unrecht tut,
Doch maßvoll sei mein Mut.
Im Gesetzbuch steh' ich fest,
Besteh' ich den juristischen Test?
Was bin ich?
Lösung: die Notwehr
📎 Weitere Informationen
Wortzusammensetzung:
Das Wort „Notwehr“ setzt sich zusammen aus:
- Not: Bedeutet hier 'Bedrängnis', 'Gefahr', 'Zwangslage'.
- Wehr: Bedeutet 'Verteidigung', 'Abwehr'.
Zusammengesetzt beschreibt es also die 'Verteidigung in einer Notsituation/Gefahrenlage'.
Kulturelle Bedeutung: Das Konzept der Notwehr ist tief in Rechtsordnungen weltweit verankert und spiegelt das natürliche Recht auf Selbstverteidigung wider, wenn staatlicher Schutz nicht rechtzeitig verfügbar ist.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Notwehr?
Das Wort 'Notwehr' ist feminin, der korrekte Artikel ist also immer die: die Notwehr. Es wird fast ausschließlich im Singular verwendet.