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partner associate companion shareholder
شريك مشارك رفيق مساهم
socio compañero accionista
شریک همکار همراه سهامدار
partenaire associé compagnon actionnaire
साझेदार सहयोगी साथी शेयरहोल्डर
socio associato compagno azionista
パートナー 仲間 同伴者 株主
partner wspólnik kompanion akcjonariusz
parceiro sócio companheiro acionista
partener asociat însoțitor acționar
партнер ассоциированный товарищ акционер
ortak iş ortağı arkadaş hissedar
партнер співробітник товариш акціонер
合伙人 伙伴 同伴 股东

der  Gesellschafter
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ɡəˈzɛlʃaftɐ/

💼 Was genau ist ein Gesellschafter?

Der Gesellschafter bezeichnet eine (meist männliche) Person, die rechtlich und wirtschaftlich an einer Gesellschaft (einem Unternehmen) beteiligt ist. Er oder sie hält Anteile an dieser Gesellschaft und partizipiert somit an deren Erfolg (Gewinn) oder Misserfolg (Verlust).

  • Typische Rechtsformen: Man spricht von Gesellschaftern insbesondere bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH). Bei einer Aktiengesellschaft (AG) nennt man die Anteilseigner eher Aktionäre.
  • Rolle: Gesellschafter können unterschiedliche Rechte und Pflichten haben, je nach Gesellschaftsform und Vertrag. Sie können aktiv in der Geschäftsführung mitwirken (geschäftsführender Gesellschafter) oder nur Kapitalgeber sein (stiller Gesellschafter).

🚨 Wichtig: Die weibliche Form lautet die Gesellschafterin.

Artikelregeln für der, die und das

-er meistens Maskulinum.

1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.

Beispiele: der Alzheimer · der Ansprechpartner · der Arbeitgeber · der Arbeitnehmer · der Autofahrer · der Bech...
⚠️ Ausnahmen: das Barometer · das Münster · das Poker · das Polster · das Poster · das Raster · das Thermometer · das Zepter

🧐 Grammatik im Detail: Der Gesellschafter

Das Substantiv „Gesellschafter“ ist maskulin. Sein Artikel ist der.

Deklination Singular (Einzahl)

Deklination von 'der Gesellschafter' im Singular
FallArtikelSubstantiv
NominativderGesellschafter
GenitivdesGesellschafters
DativdemGesellschafter
AkkusativdenGesellschafter

Deklination Plural (Mehrzahl)

Deklination von 'die Gesellschafter' im Plural
FallArtikelSubstantiv
NominativdieGesellschafter
GenitivderGesellschafter
DativdenGesellschaftern
AkkusativdieGesellschafter

💡 Kleine Beispielsätze

  1. Der Gesellschafter unterzeichnete den Vertrag. (Nominativ Singular)
  2. Die Unterschrift des Gesellschafters ist entscheidend. (Genitiv Singular)
  3. Wir danken dem Gesellschafter für sein Vertrauen. (Dativ Singular)
  4. Wir suchen den Gesellschafter, der die Mehrheit hält. (Akkusativ Singular)
  5. Die Gesellschafter treffen sich zur Versammlung. (Nominativ Plural)
  6. Die Entscheidung der Gesellschafter steht noch aus. (Genitiv Plural)
  7. Die Gewinne werden an die Gesellschafter ausgeschüttet. (Akkusativ Plural - hier oft mit 'an' verwendet) / Die Informationen wurden den Gesellschaftern mitgeteilt. (Dativ Plural)

🌐 Wie verwendet man 'Gesellschafter'?

  • Wirtschaft & Recht: Der Begriff ist fest im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht verankert. Er wird in Verträgen, Bilanzen, Handelsregisterauszügen und juristischen Diskussionen verwendet.
  • Unternehmen: Im Alltag von Unternehmen mit mehreren Eigentümern ist der Begriff zentral, z.B. bei Gesellschafterversammlungen oder der Verteilung von Verantwortlichkeiten.
  • Abgrenzung: Es ist wichtig, den Gesellschafter vom Geschäftsführer (der nicht unbedingt Gesellschafter sein muss) oder vom Aktionär (Anteilseigner einer AG) zu unterscheiden. Ein Teilhaber ist oft synonym, kann aber manchmal auch eine weniger formelle Beteiligung meinen.
  • Formell: Der Begriff wird meist in formellen Kontexten genutzt. Im lockeren Gespräch sagt man vielleicht eher „mein Partner“ oder „mein Kompagnon“.

🧠 So merkst du dir 'der Gesellschafter'

  1. Artikelmerkhilfe: Denk an der Mann, der Teil einer Gesellschaft ist und dort etwas schafft (arbeitet/investiert) – das ist der Gesellschafter.
  2. Bedeutungsmerkhilfe: Ein Gesellschafter ist jemand, der sich zur Firma „gesellt“, also dazugehört und Anteile hält.

🔄 Synonyme und Antonyme für Gesellschafter

Ähnliche Begriffe (Synonyme):

  • Teilhaber: Sehr ähnlich, oft austauschbar.
  • Partner: Allgemeiner, kann auch in nicht-kommerziellen Kontexten verwendet werden.
  • Mitinhaber: Betont das gemeinsame Eigentum.
  • Anteilseigner: Genereller Begriff für jemanden, der Anteile besitzt (auch Aktionär).
  • Kompagnon: Eher für Partner in einer Personengesellschaft (OHG, KG).

Gegenbegriffe (Antonyme):

⚠️ Ähnliche, aber andere Begriffe:

😄 Ein kleiner Scherz

Fragt ein Gesellschafter den anderen: „Sag mal, warum investieren wir eigentlich in eine Bäckerei?“
Antwortet der andere: „Na, damit wir endlich mal unsere eigenen Brötchen verdienen – und nicht nur die Anteile daran!“

✍️ Ein Gedicht über den Gesellschafter

Der Gesellschafter, klug und schlau,
Investiert ins Unternehmen, ganz genau.
Trägt Risiko, hofft auf Gewinn,
Ist mittendrin, von Anbeginn.
Mal Chef, mal stiller Mann im Hintergrund,
Für die Firma tut er alles kund.
Mit Vertrag und seinem Kapital,
Ist seine Rolle sehr zentral.

❓ Kleines Rätsel

Ich bin kein Angestellter, doch Teil vom Plan,
im Geschäft steh' ich oft mit vornean.
Ich teile Freud und manchmal Leid,
bin an der Firma stets beteiligt, weit und breit.
Mein Artikel ist 'der', wer weiß Bescheid?

Lösung: Der Gesellschafter

💡 Noch mehr zum Gesellschafter

  • Wortbildung: Das Wort setzt sich zusammen aus Gesellschaft (im Sinne von Unternehmen/Vereinigung) und dem Suffix -er, das eine Person bezeichnet, die zu etwas gehört oder etwas tut.
  • Weibliche Form: Die explizite weibliche Form ist die Gesellschafterin. Im Plural (die Gesellschafter) sind oft alle Geschlechter mitgemeint, aber die Verwendung von Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder geschlechterneutralen Formulierungen nimmt zu.
  • International: Entsprechungen im Englischen sind z.B. partner (bei Personengesellschaften), shareholder (eher bei Kapitalgesellschaften, v.a. AG) oder member (bei LLCs in den USA).

Zusammenfassung: Der, die oder das Gesellschafter?

Das Wort 'Gesellschafter' ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der: der Gesellschafter. Die weibliche Form ist die Gesellschafterin, der Plural ist die Gesellschafter.

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