der
Anteilseigner
📊 Was bedeutet 'der Anteilseigner'?
Der Anteilseigner (Substantiv, maskulin) bezeichnet eine Person oder Organisation, die einen oder mehrere Anteile an einem Unternehmen, insbesondere einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), besitzt. Durch den Besitz dieser Anteile ist der Anteilseigner Miteigentümer (Eigner) des Unternehmens und hat in der Regel bestimmte Rechte, wie z.B. Stimmrechte auf der Hauptversammlung oder Anspruch auf einen Teil des Gewinns (Dividende).
Es handelt sich um einen Begriff aus dem Wirtschafts- und Finanzwesen.
🚨 Wichtig: Die weibliche Form lautet die Anteilseignerin.
Artikelregeln für der, die und das
-ner → fast immer Maskulinum.
Vergleiche mit der Kategorie „-er“.
-er → meistens Maskulinum.
1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.
🧐 Grammatik im Detail: Der Anteilseigner
Das Substantiv „der Anteilseigner“ ist maskulin und folgt der schwachen Deklination (n-Deklination). Das bedeutet, dass es in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung -n erhält.
📝 Beispielsätze
- Der Anteilseigner stimmte auf der Hauptversammlung ab.
- Die Rechte des Anteilseigners sind im Aktiengesetz festgelegt.
- Das Unternehmen informierte den Anteilseigner über die Quartalsergebnisse.
- Alle Anteilseigner erhielten eine Einladung zur Veranstaltung.
- Die Dividende wird an die Anteilseigner ausgeschüttet.
💡 Verwendung und Kontext
Der Begriff Anteilseigner wird hauptsächlich im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext verwendet, wenn es um den Besitz von Unternehmensanteilen geht.
- Unternehmen: Spricht man von Besitzern einer AG oder GmbH, ist „Anteilseigner“ der korrekte Begriff. Bei Aktiengesellschaften ist oft auch „Aktionär“ gebräuchlich.
- Finanznachrichten: In Berichten über Börsen, Unternehmensübernahmen oder Hauptversammlungen taucht das Wort häufig auf.
- Recht: In Verträgen, Satzungen und Gesetzen, die Unternehmensformen und Eigentumsverhältnisse regeln, ist „Anteilseigner“ ein zentraler Begriff.
- Aktionär: Speziell ein Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (AG). Oft synonym verwendet, aber „Anteilseigner“ ist der allgemeinere Begriff.
- Gesellschafter: Ein allgemeinerer Begriff für einen Miteigentümer einer Gesellschaft (z.B. auch einer Personengesellschaft wie GbR oder OHG). Jeder Aktionär ist ein Gesellschafter (der AG), aber nicht jeder Gesellschafter ist ein Aktionär.
- Investor: Jemand, der Geld anlegt, nicht notwendigerweise durch den Kauf von Anteilen (kann auch Anleihen, Immobilien etc. sein).
🧠 Eselsbrücken zum Merken
Artikelmerkhilfe: Denk an DER Macker, DER Boss, DER Eigner – Eigner ist maskulin, also auch DER Anteilseigner. Er hat einen Teil des Unternehmens.
Bedeutungsmerkhilfe: Ein Anteilseigner ist ein Eigner (Besitzer) von einem Anteil. Ganz logisch zusammengesetzt!
🔄 Synonyme & Ähnliches
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Aktionär: Speziell für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (AG).
- Gesellschafter: Allgemeiner, Miteigentümer einer Gesellschaft.
- Teilhaber: Jemand, der an etwas teilhat, oft finanziell.
- Eigner/Miteigner: Besitzer/Mitbesitzer (nicht spezifisch für Unternehmen).
Antonyme (Gegenteile - im weiteren Sinne):
- Gläubiger: Person/Institution, der das Unternehmen Geld schuldet (z.B. durch Anleihen).
- Schuldner: Das Unternehmen selbst gegenüber seinen Gläubigern.
- Management/Vorstand: Leitet das Unternehmen, ist aber nicht notwendigerweise Eigentümer.
Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:
- Stakeholder: Interessenvertreter (können auch Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sein, nicht nur Eigner).
- Anleihezeichner: Kauft Anleihen (Schuldtitel), wird Gläubiger, kein Miteigentümer.
😄 Zeit für einen Schmunzler
Fragt ein Anteilseigner den anderen: „Sag mal, schläfst du eigentlich gut bei den aktuellen Kursen?“
Antwortet der andere: „Ich schlafe wie ein Baby! Ich wache jede Stunde auf und weine.“
📜 Ein kleines Gedicht
Der Anteilseigner, klug und fein,
kauft Aktien, groß und klein.
Er hofft auf Kurse, die steigen,
und Dividenden, die sich zeigen.Mal Freud', mal Leid, das Börsenspiel,
als Eigner hat er stets ein Ziel:
Dass seine Firma prosperiert,
und sein Anteil sich vermehrt.
🤔 Kleines Rätsel
Ich besitze einen Teil, doch nicht das Ganze,
habe Stimmrecht bei der Firmentanze.
Ich hoffe auf Gewinn am Jahresende,
und halte Aktien in der Hände.
Wer bin ich? ... Der Anteilseigner
🧩 Weitere Informationen
Wortzusammensetzung:
Das Wort „Anteilseigner“ ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Anteil: Ein Teil von einem Ganzen, hier ein Teil des Unternehmenskapitals.
- Eigner: Eine ältere oder gehobenere Form für „Besitzer“ oder „Eigentümer“.
International: Im Englischen entspricht „Anteilseigner“ meist shareholder oder stockholder.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Anteilseigner?
Das Wort "Anteilseigner" ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der. Es lautet also: der Anteilseigner.