der
Generalstaatsanwalt
🏛️ Was bedeutet "der Generalstaatsanwalt"?
Der Generalstaatsanwalt ist der Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft, der obersten Anklagebehörde in einem bestimmten Bezirk (meist eines Oberlandesgerichts) oder auf Bundesebene in Deutschland (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof). Er ist der höchste Beamte der Staatsanwaltschaft in seinem Zuständigkeitsbereich und übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwälte seines Bezirks aus.
Es handelt sich um eine männliche Berufsbezeichnung. Die weibliche Form lautet die Generalstaatsanwältin.
🚨 Wichtig: Die genaue Rolle und Bezeichnung kann je nach föderalem System leicht variieren (z.B. in Österreich oder der Schweiz).
Artikelregeln für der, die und das
Männer → immer Maskulinum.
Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.
📜 Grammatik im Detail: Der Generalstaatsanwalt
Das Wort "Generalstaatsanwalt" ist ein maskulines Substantiv. Es wird mit dem Artikel "der" verwendet.
Beispielsätze
- Der Generalstaatsanwalt leitete die Pressekonferenz.
- Die Entscheidung des Generalstaatsanwalts wurde erwartet.
- Man überreichte dem Generalstaatsanwalt die Akten.
- Sie trafen den Generalstaatsanwalt im Gerichtsgebäude.
- Die Generalstaatsanwälte der Länder trafen sich zu einer Konferenz.
Kontext und Anwendung: Der Generalstaatsanwalt
Der Begriff Generalstaatsanwalt wird im juristischen und administrativen Kontext verwendet. Er bezeichnet eine hohe Position innerhalb der Justiz.
- Formeller Sprachgebrauch: Das Wort gehört zur Amtssprache und wird in offiziellen Dokumenten, Nachrichten und juristischen Diskussionen verwendet.
- Hierarchie: Der Generalstaatsanwalt steht über den 'normalen' Staatsanwälten und Leitenden Oberstaatsanwälten seines Bezirks. Der Generalbundesanwalt ist die höchste Instanz auf Bundesebene.
- Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit einem Verteidiger (Rechtsanwalt, der den Angeklagten vertritt) oder einem Richter (der Urteile fällt). Der Generalstaatsanwalt ist Teil der Anklagebehörde.
🧠 So merkst du dir "der Generalstaatsanwalt"
Artikelmerkhilfe: Der General ist meistens ein Mann, also der Generalstaatsanwalt. (Bezieht sich auf traditionelle militärische Ränge und Amtsbezeichnungen, die oft maskulin sind).
Bedeutungsmerkhilfe: Denk an einen General (Chef) der Staatsanwälte. Er führt die 'Armee' der Ankläger an.
🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Oberster Ankläger (des Bezirks/Bundes)
- Chefankläger (umgangssprachlicher)
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
- (spezifisch Bund:) Generalbundesanwalt
Antonyme (Gegensatzbegriffe):
Ein direktes Antonym gibt es nicht. Im Kontext eines Gerichtsverfahrens wären mögliche Gegenpole:
- Generalverteidiger (hypothetisch, nicht existent)
- Strafverteidiger / Rechtsanwalt (als Vertreter der Gegenseite)
- Richter (als neutrale Instanz)
Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:
- Staatsanwalt: Untergeordneter Anklagevertreter.
- Richter: Fällt Urteile, leitet nicht die Anklage.
- Justizminister: Politische Leitung der Justizverwaltung, nicht der Anklagebehörde direkt.
😄 Ein kleiner Schmunzler
Fragt der Richter den Angeklagten: "Warum haben Sie die Parkuhr aufgebrochen?"
Sagt der Angeklagte: "Herr Richter, die Uhr schuldete mir noch zehn Minuten! Selbst der Generalstaatsanwalt würde da auf sein Recht pochen!"
✍️ Ein kleines Gedicht
Der Generalstaatsanwalt, mit ernstem Blick,
Vertritt des Staates Recht, Stück für Stück.
Er wacht, dass Wahrheit wird ans Licht gebracht,
Hat über Recht und Ordnung stets gewacht.
Sein Wort hat Gewicht, sein Amt ist schwer,
Im Dienste der Justiz, Jahr für Jahr.
❓ Wer bin ich?
Ich trage einen hohen Titel, doch kein Schwert,
Bin Chef der Ankläger, hochgeehrt.
Ich sorge für Recht im staatlichen Haus,
Und bringe Vergehen ans Tageslicht heraus.
Mein Artikel ist männlich, klar und rein.
Wer bin ich?
Lösung: der Generalstaatsanwalt
💡 Noch mehr Wissenswertes
Wortzusammensetzung:
Das Wort setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- General: Vom Lateinischen 'generalis' (allgemein, umfassend), hier im Sinne von 'oberster' oder 'leitender'.
- Staat: Bezieht sich auf die öffentliche Gewalt, das Gemeinwesen.
- Anwalt: Hier im Sinne von 'Vertreter', speziell der Vertreter der Anklage im Namen des Staates.
Trivia:
In Deutschland ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof der höchste Anklagevertreter des Bundes. Die Generalstaatsanwälte der Länder sind jeweils für die Bezirke der Oberlandesgerichte zuständig.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Generalstaatsanwalt?
Das Wort "Generalstaatsanwalt" ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der. Es bezeichnet den Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft.