die
Gewährleistung
🛡️ Was genau bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung (auch bekannt als Sachmängelhaftung) ist ein zentraler Begriff im deutschen Kauf- und Werkvertragsrecht. Sie beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Herstellers, dafür einzustehen, dass eine verkaufte Sache oder ein erstelltes Werk zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Im Kern geht es darum, dass der Käufer oder Besteller Anspruch darauf hat, eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Liegt ein Mangel vor, der bereits bei Übergabe bestand, hat der Käufer verschiedene Rechte, wie z.B. Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung), Minderung des Kaufpreises oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Rücktritt vom Vertrag.
⚠️ Wichtig: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf bei Verbrauchsgüterkäufen nicht ausgeschlossen werden. Sie ist klar von der Garantie zu unterscheiden, welche eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers ist.
Artikelregeln für der, die und das
-ung → immer Femininum.
Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
🧐 Grammatik & Deklination von Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ein feminines Substantiv. Der Plural (die Gewährleistungen) wird selten verwendet, meist spricht man im Singular von der Gewährleistungspflicht oder den Gewährleistungsrechten.
Deklination Singular (Einzahl)
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Gewährleistung |
Genitiv | der | Gewährleistung |
Dativ | der | Gewährleistung |
Akkusativ | die | Gewährleistung |
Deklination Plural (Mehrzahl)
Der Plural ist ungebräuchlich, aber grammatikalisch möglich:
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Gewährleistungen |
Genitiv | der | Gewährleistungen |
Dativ | den | Gewährleistungen |
Akkusativ | die | Gewährleistungen |
Beispielsätze
💡 Anwendung im Alltag: Wann spricht man von Gewährleistung?
Der Begriff die Gewährleistung taucht hauptsächlich in rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten auf, insbesondere beim Kauf von Waren (z.B. Elektronik, Autos, Möbel) oder bei der Beauftragung von Dienstleistungen (z.B. Handwerkerleistungen).
- Kaufverträge: Wenn du etwas kaufst und es stellt sich heraus, dass es defekt ist (und der Defekt wahrscheinlich schon beim Kauf bestand), greift die Gewährleistung.
- Werkverträge: Wenn ein Handwerker eine Arbeit ausführt (z.B. eine Reparatur, eine Installation) und diese mangelhaft ist, haftet er im Rahmen der Gewährleistung.
Abgrenzung zur Garantie: Es ist wichtig, Gewährleistung nicht mit Garantie zu verwechseln.
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Bezieht sich auf Mängel bei Übergabe
- Ansprechpartner: Verkäufer/Werkunternehmer
- Dauer: Meist 2 Jahre (bei Gebrauchtwaren oft verkürzt)
- Freiwillige Leistung
- Bedingungen vom Garantiegeber festgelegt (z.B. Haltbarkeit für X Jahre)
- Ansprechpartner: Garantiegeber (oft Hersteller)
- Dauer: Variabel
🧠 Eselsbrücken zur Gewährleistung
Merkspruch für den Artikel 'die':
Denk an die Endung "-ung": Viele Substantive, die auf "-ung" enden, sind feminin. Stell dir vor, die Sicherung (Gewährleistung sichert dich ab) ist feminin, genau wie die Gewährleistung.
Merkspruch für die Bedeutung:
"Gewähr leisten" heißt "garantieren" oder "sicherstellen". Die Gewährleistung ist also die gesetzliche Sicherstellung, dass eine Sache bei Übergabe in Ordnung ist. Stell dir vor, der Verkäufer muss dir gewähren, dass seine Leistung passt – das ist die Gewährleistung.
↔️ Synonyme, Antonyme & ähnliche Begriffe
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Sachmängelhaftung: Juristisch präziserer Begriff für Gewährleistung beim Kaufvertrag.
- Mängelhaftung: Allgemeinerer Begriff, der auch im Werkvertragsrecht verwendet wird.
- Haftung für Mängel: Umschreibung des Konzepts.
Antonyme (Gegenteile/Abgrenzungen):
- Gewährleistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung (bei Privatverkäufen oder B2B oft möglich), die Gewährleistung auszuschließen. ⚠️ Bei Verbrauchsgüterkäufen meist unwirksam!
- Garantie: Eine freiwillige, zusätzliche Zusage (siehe Nutzungshinweise).
- Kulanz: Freiwilliges Entgegenkommen des Verkäufers ohne rechtliche Verpflichtung.
Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:
- Widerrufsrecht: Gesetzliches Recht für Verbraucher, bestimmte Verträge (insb. Fernabsatz) ohne Angabe von Gründen binnen einer Frist rückgängig zu machen. Hat nichts mit Mängeln zu tun.
😂 Ein kleiner Scherz
Kunde: "Ich möchte diese Hose zurückgeben, sie hat ein Loch!"
Verkäufer: "Tut mir leid, aber Mottenlöcher fallen nicht unter die Gewährleistung."
Kunde: "Aber die Motte war doch sicher schon beim Kauf in der Hose!"
📜 Ein Gedicht zur Gewährleistung
Ein Mixer neu, welch große Freud',
doch mixt er nicht, was sehr betrübt.
Der Käufer denkt: "Das ist nicht heut'
der Tag, an dem man mich betrügt!"
Er geht zurück, zum Händler schnell,
pocht auf sein Recht, ganz unumwunden.
"Die Gewährleistung, aktuell,
greift hier bei diesem schlechten Funden!"
Der Händler muss nun Sorge tragen,
dass alles wieder richtig sei.
Reparatur, Tausch – keine Fragen,
dank Mängelhaftung, eins, zwei, drei!
❓ Rätselzeit
Ich bin dein Recht, wenn etwas fehlt,
an dem Produkt, das du gewählt.
Zwei Jahre lang steh' ich dir bei,
doch nur, wenn's schon beim Kauf nicht frei
von Fehlern war, das ist der Clou.
Der Verkäufer haftet – wer bin ich, du?
Lösung: die Gewährleistung
🌐 Weitere interessante Aspekte
Wortzusammensetzung
Das Wort Gewährleistung setzt sich zusammen aus:
- Gewähr: Bedeutet Sicherheit, Bürgschaft, Garantie (im älteren Sinne). Kommt von 'wahren'/'bewahren'.
- Leistung: Das Erbringen einer Verpflichtung, das Ergebnis einer Arbeit oder eines Vorgangs.
- -ung: Suffix zur Substantivierung von Verben (hier von 'gewährleisten').
Es bedeutet also wörtlich das "Leisten von Gewähr" oder das "Erbringen von Sicherheit".
Juristische Feinheiten
Ein wichtiger Punkt bei der Gewährleistung ist die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten (seit 2022, davor 6 Monate) bei Verbrauchsgüterkäufen. Tritt ein Mangel innerhalb dieser Frist auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss dann ggf. das Gegenteil beweisen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Gewährleistung?
Das Wort "Gewährleistung" ist feminin. Der korrekte Artikel ist die. Man sagt also: die Gewährleistung.