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die  Bürgschaft
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈbʏʁɡʃaft/

🤝 Was genau ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft (feminin, Artikel 'die') ist ein rechtlicher Begriff, der eine vertragliche Verpflichtung beschreibt. Dabei verpflichtet sich eine Person (der Bürge) gegenüber einem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (des Hauptschuldners) einzustehen.

Im Wesentlichen ist es eine Absicherung für den Gläubiger: Wenn der Hauptschuldner nicht zahlen kann, muss der Bürge zahlen. 🏦 Dies kommt häufig bei Krediten, Mietverträgen oder anderen finanziellen Vereinbarungen vor.

⚠️ Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften (z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft), die unterschiedliche Haftungsbedingungen für den Bürgen bedeuten.

Artikelregeln für der, die und das

-ft/ -schaft fast immer Femininum.

Alle -schaft-Nomen sind Femininum, aber nicht alle -ft-Nomen sind es.

Beispiele: die Aktiengesellschaft · die Ankunft · die Arbeitsgemeinschaft · die Arbeitskraft · die Auskunft · d...
⚠️ Ausnahmen: das Geschäft · das Gift · das Heft · das Lebensmittelgeschäft · der Bleistift · der Duft · der Lift ...

🧐 Grammatik im Detail: die Bürgschaft

Das Wort 'Bürgschaft' ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist immer 'die'. Es wird wie folgt dekliniert:

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieBürgschaft
GenitivderBürgschaft
DativderBürgschaft
AkkusativdieBürgschaft
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieBürgschaften
GenitivderBürgschaften
DativdenBürgschaften
AkkusativdieBürgschaften

Beispielsätze

  • Die Bank verlangte eine Bürgschaft für den Kredit.
  • Er hat für seinen Freund eine Bürgschaft übernommen.
  • Die Bedingungen der Bürgschaft waren sehr streng.
  • Ohne Bürgschaft bekommt er die Wohnung nicht.

📝 Wann verwendet man 'Bürgschaft'?

Der Begriff 'Bürgschaft' wird hauptsächlich im rechtlichen und finanziellen Kontext verwendet.

  • Kreditabsicherung: Banken fordern oft eine Bürgschaft, wenn die Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners nicht ausreicht.
  • Mietverträge: Besonders bei jungen Mietern oder solchen mit geringem Einkommen kann eine Elternbürgschaft oder Mietbürgschaft verlangt werden.
  • Geschäftsbeziehungen: Zur Absicherung von Lieferungen oder Leistungen zwischen Unternehmen.

Es ist ein formeller Begriff, der eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung darstellt. Im Alltag spricht man vielleicht eher von 'für jemanden bürgen' oder 'Garantie'. Eine 'Garantie' bezieht sich jedoch meist auf die Funktionsfähigkeit eines Produkts, während die 'Bürgschaft' sich auf die Erfüllung einer Schuld bezieht.

💡 Eselsbrücken zur Bürgschaft

Artikelmerkhilfe: Die Endung '-schaft' ist fast immer feminin (wie die Freundschaft, die Mannschaft, die Wissenschaft). Also: die Bürgschaft.

Bedeutungsmerkhilfe: Denk an einen Bürgermeister, der für seine Stadt Schaft (schafft/arbeitet und einsteht). Die Bürgschaft ist also, wenn jemand für einen anderen 'schafft' bzw. einsteht und haftet.

🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

Antonyme (gegensätzliche Bedeutung):

  • Der Bürge / die Bürgin: Die Person, die die Bürgschaft übernimmt.
  • Bürgen (Verb): Die Handlung, eine Bürgschaft zu übernehmen.

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Bankberater den Kunden: "Können Sie eine Bürgschaft vorweisen?"
Antwortet der Kunde: "Klar, meine Frau bürgt dafür, dass ich das Geld schnell ausgebe!"

📜 Ein Gedicht zur Bürgschaft

Die Schuld drückt schwer, das Geld ist knapp,
Die Bank sagt streng: "Kein weiterer Schlapp!"
Doch Freundschaft zählt, ein Wort, ein Stand,
Mit einer Bürgschaft, Hand in Hand.
Der Bürge hofft, es geht gut aus,
Sonst zahlt er selbst – welch großer Graus.

❓ Kleines Rätsel

Ich bin ein Versprechen, oft auf Papier,
Ich helfe dem einen, doch hafte dafür.
Kann teuer werden, bin gut zu durchdenken,
Soll Gläubigern Sicherheit schenken.

Was bin ich?
(Lösung: die Bürgschaft)

🧩 Sonstige Infos

Wortzusammensetzung:

Das Wort 'Bürgschaft' setzt sich zusammen aus:

  • Der Bürge: Die Person, die haftet. Das Wort stammt vom althochdeutschen 'burgo' (Schützer, Gewährsmann).
  • -schaft: Ein Suffix, das oft Abstrakta oder Kollektiva bildet und meist feminin ist (z.B. Freundschaft, Gesellschaft). Es drückt hier den Zustand oder die Eigenschaft des Bürgens aus.

Interessant ist, dass die Bürgschaft eine sehr alte Rechtsform ist, die es in ähnlicher Form schon im römischen Recht gab.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Bürgschaft?

Das Wort "Bürgschaft" ist ein feminines Substantiv. Der korrekte Artikel ist immer die: die Bürgschaft. Die Endung "-schaft" signalisiert typischerweise feminine Substantive im Deutschen.

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