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owner (female) proprietress holder
مالكة صاحبة حاملة
propietaria titular dueña
مالک (زن) دارنده صاحب
propriétaire (femme) détentrice possesseur
मालकिन स्वामिनी धारक
proprietaria detentrice possessora
女性所有者 女主人 保有者
właścicielka posiadaczka holder
proprietária detentora possessionária
proprietară deținătoare posesoare
владелица собственница держательница
sahip (kadın) malike taşıyıcı
власниця володарка тримачка
女主人 女所有者 持有人

die  Besitzerin
B1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/bəˈzɪtsɐɪn/

👑 Was bedeutet 'die Besitzerin'?

Die Besitzerin ist die weibliche Form von der Besitzer. Sie bezeichnet eine Frau, die etwas in ihrem Besitz hat, also die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt. Dies muss nicht immer bedeuten, dass sie auch die rechtliche Eigentümerin ist (obwohl das oft der Fall ist).

Im Wesentlichen ist es die Frau, die etwas 'hat' oder 'hält'. Das kann ein Haus, ein Auto, ein Haustier oder auch ein Unternehmen sein.

Die Endung '-in' signalisiert typischerweise weibliche Substantive im Deutschen, daher ist der Artikel die.

Artikelregeln für der, die und das

Frauen fast immer Femininum.

Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.

Beispiele: die Athletin · die Autorin · die Beifahrerin · die Besucherin · die Blondine · die Braut · die Bunde...
⚠️ Ausnahmen: das Frauchen · das Mädchen · das Weib · das Weibchen

-in meistens Femininum.

Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.

Beispiele: die Allgemeinmedizin · die Amerikanerin · die Antragstellerin · die Anwältin · die Assistentin · die...
⚠️ Ausnahmen: das Benzin · das Bewusstsein · das Fräulein · das Insulin · das Magazin · das Mäuslein · das Protein...

🧐 Grammatik von 'die Besitzerin' im Detail

'Die Besitzerin' ist ein feminines Substantiv. Die Deklination folgt dem Muster für weibliche Substantive.

Deklination Singular (Einzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieBesitzerin
GenitivderBesitzerin
DativderBesitzerin
AkkusativdieBesitzerin
Deklination Plural (Mehrzahl)
FallArtikelSubstantiv
NominativdieBesitzerinnen
GenitivderBesitzerinnen
DativdenBesitzerinnen
AkkusativdieBesitzerinnen

💡 Beispiele zur Anwendung

  • Die Besitzerin des kleinen Cafés begrüßte uns freundlich. (Nominativ Singular)
  • Das ist das Auto der neuen Besitzerin. (Genitiv Singular)
  • Wir haben der Besitzerin die Miete übergeben. (Dativ Singular)
  • Kennst du die Besitzerin dieses Hundes? (Akkusativ Singular)
  • Die Besitzerinnen der Geschäfte trafen sich regelmäßig. (Nominativ Plural)

💬 Wie verwendet man 'die Besitzerin'?

'Die Besitzerin' wird verwendet, um die weibliche Person zu bezeichnen, die die tatsächliche Kontrolle über etwas hat.

  • Alltagssprache: Sehr gebräuchlich, wenn über die Inhaberin von Geschäften, Haustieren, Immobilien usw. gesprochen wird. Beispiel: "Die Besitzerin des Hundes sucht ihn schon überall."
  • Abgrenzung zu 'Eigentümerin': Während 'Besitzerin' die tatsächliche Verfügungsgewalt beschreibt, bezeichnet 'Eigentümerin' das rechtliche Eigentum. Eine Mieterin kann die Besitzerin (im Sinne von 'Inhaberin') einer gemieteten Wohnung sein, aber die Eigentümerin ist die Vermieterin. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe jedoch oft synonym verwendet, wenn Besitz und Eigentum zusammenfallen.
  • Kontext: Kann in formellen und informellen Situationen verwendet werden.

🧠 Eselsbrücken für 'die Besitzerin'

Artikel 'die': Denk an die typisch weibliche Endung -in. Die meisten Berufe oder Bezeichnungen auf '-in' sind feminin und haben den Artikel 'die'. Stell dir eine Königin vor – die Königin. Genauso ist es bei die Besitzerin.

Bedeutung 'Besitzerin': Das Wort enthält "Besitz". Stell dir eine Frau vor, die auf einem großen Sack voller Dinge sitzt – sie be-sitzt diese Dinge, sie ist die Be-sitz-erin.

↔️ Synonyme und Antonyme

Gleiche Bedeutung (Synonyme):

  • die Eigentümerin: Rechtliche Inhaberin. Oft synonym gebraucht, aber rechtlich präziser.
  • die Inhaberin: Besonders bei Geschäften, Lokalen oder Rechten gebräuchlich.

Gegenteilige Bedeutung (Antonyme):

  • die Mieterin: Nutzt eine Sache (z.B. Wohnung) gegen Entgelt, besitzt sie aber nicht rechtlich.
  • die Pächterin: Nutzt eine Sache (oft Landwirtschaft, Gaststätte) und zieht daraus Erträge, besitzt sie aber nicht rechtlich.
  • die Nichteigentümerin / Nichtbesitzerin: Allgemeine Umschreibung für jemanden, der etwas nicht besitzt.
  • der Besitz: Das Substantiv für das, was man besitzt (die Sache selbst oder der Zustand des Besitzens).
  • besitzen: Das Verb (etwas besitzen).

😄 Ein kleiner Scherz

Fragt die neue Besitzerin eines Papageis den Vorbesitzer: "Sagen Sie mal, flucht der Vogel wirklich so schrecklich?"
Antwortet der Vorbesitzer: "Nein, warum? Nur wenn er aus dem Käfig fällt!"

✍️ Gedicht über die Besitzerin

Die nette Dame nebenan,
man sie Besitzerin nennen kann.
Von einem Hund, so lieb und klein,
der bellt nur selten, meistens fein.
Sie pflegt ihn gut, bei Tag und Nacht,
hat ihm viel Freude hergebracht.

❓ Rätsel

Ich bin weiblich und hab' die Macht,
über Dinge, bei Tag und Nacht.
Ein Haus, ein Auto oder Tier,
gehört de facto erstmal mir.
Die männliche Form endet auf '-er',
ich auf '-in', das ist nicht schwer.

Wer bin ich? (Auflösung: die Besitzerin)

🧩 Wortbildung und mehr

Das Wort 'Besitzerin' setzt sich zusammen aus:

  • Dem Stamm des Verbs 'besitzen'.
  • Dem Suffix '-er', das eine handelnde Person bezeichnet (wie in 'Lehrer', 'Bäcker'). Hieraus entsteht 'Besitzer'.
  • Dem femininen Suffix '-in', das zur Bildung der weiblichen Form dient.

Also: besitz(en) + -er + -inBesitzerin.

Es ist ein sehr gebräuchliches Wort im deutschen Sprachgebrauch zur Bezeichnung der weiblichen Person, die etwas innehat.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Besitzerin?

Das Wort 'Besitzerin' ist feminin. Der korrekte Artikel ist immer die: die Besitzerin.

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