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owner (female) proprietress
مالكة صاحبة
propietaria dueña
مالک (زن) صاحب زن
propriétaire (femme) possessrice
मालकिन स्वामिनी
proprietaria
女性の所有者 女主人
właścicielka
proprietária
proprietară
владелица собственница
sahip (kadın) malike
власниця
女主人 女业主

die  Eigentümerin
B1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈaɪ̯ɡn̩tʏːmɐɪ̯n/

🧐 Was genau ist eine Eigentümerin?

Die Eigentümerin ist eine weibliche Person, der eine Sache rechtmäßig gehört. Sie hat das volle Verfügungsrecht über ihr Eigentum (z. B. ein Haus, ein Auto, ein Unternehmen).

Es handelt sich um die feminine Form des Wortes der Eigentümer.

Beispiele für Eigentum:

Der Begriff betont das rechtliche Eigentum, im Gegensatz zum bloßen Besitz (jemand hat etwas, es gehört ihm aber nicht unbedingt).

Artikelregeln für der, die und das

Frauen fast immer Femininum.

Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.

Beispiele: die Athletin · die Autorin · die Beifahrerin · die Besucherin · die Blondine · die Braut · die Bunde...
⚠️ Ausnahmen: das Frauchen · das Mädchen · das Weib · das Weibchen

-in meistens Femininum.

Alle Personen und Berufe, die auf -in enden, sind Feminin. Andere -in-Nomen können der/die/das sein.

Beispiele: die Allgemeinmedizin · die Amerikanerin · die Antragstellerin · die Anwältin · die Assistentin · die...
⚠️ Ausnahmen: das Benzin · das Bewusstsein · das Fräulein · das Insulin · das Magazin · das Mäuslein · das Protein...

📐 Grammatik von 'die Eigentümerin'

Das Wort 'die Eigentümerin' ist ein feminines Substantiv. Es wird wie folgt dekliniert:

Deklination Singular (Einzahl)
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
Nominativ (1. Fall)dieEigentümerin
Genitiv (2. Fall)derEigentümerin
Dativ (3. Fall)derEigentümerin
Akkusativ (4. Fall)dieEigentümerin
Deklination Plural (Mehrzahl)
Fall (Kasus)ArtikelSubstantiv
NominativdieEigentümerinnen
GenitivderEigentümerinnen
DativdenEigentümerinnen
AkkusativdieEigentümerinnen

📝 Anwendungsbeispiele

  1. Die Eigentümerin des Hauses wohnt im Ausland.
  2. Das Auto gehört der Eigentümerin, nicht ihrem Bruder.
  3. Wir haben die Eigentümerin der Wohnung gestern getroffen.
  4. Die Rechte der Eigentümerinnen wurden im Vertrag festgelegt.

🗣️ Wie verwendet man 'Eigentümerin'?

Der Begriff 'Eigentümerin' wird hauptsächlich in formellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten verwendet, wenn es wichtig ist, das Geschlecht der Person zu spezifizieren, der etwas gehört.

  • Rechtlich: In Verträgen, Grundbucheinträgen, Erbschaftsangelegenheiten. Beispiel: Laut Grundbuch ist Frau Müller die alleinige Eigentümerin.
  • Wirtschaftlich: Bei Unternehmensbesitz, Immobilienverwaltung. Beispiel: Die Eigentümerin des Ladens entscheidet über das Sortiment.
  • Alltagssprache: Weniger häufig, oft wird neutraler von 'Besitzerin' gesprochen, wenn der rechtliche Aspekt nicht im Vordergrund steht. 'Eigentümerin' betont jedoch das formale Recht. Beispiel: Die Eigentümerin beschwerte sich über den Lärm.

Unterschied zu 'Besitzerin': Eine Besitzerin hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache (sie hat sie gerade), muss aber nicht die Eigentümerin sein (z.B. eine Mieterin ist Besitzerin der Wohnung, aber nicht Eigentümerin). Eine Eigentümerin hat das Recht an der Sache.

⚠️ Achte darauf, 'Eigentümerin' (feminin) von 'Eigentümer' (maskulin) zu unterscheiden.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Merkspruch für den Artikel:

Denk an die feminine Endung "-in" bei Berufen und Rollen für Frauen: die Lehrerin, die Ärztin, die Eigentümerin. Das "-in" ruft nach "die"!

Merkspruch für die Bedeutung:

Eine Eigentümerin hat eigene Dinge, die ihr gehören. Das Wort "eigen" steckt schon drin. Und die Endung "-in" sagt dir: Es ist eine Frau! Sie ist die Chefin über ihr eigenes Reich.

↔️ Gegenteile und ähnliche Begriffe

Synonyme (Wörter mit ähnlicher Bedeutung):

  • Besitzerin: Oft synonym verwendet, betont aber mehr den tatsächlichen Besitz/die Verfügungsgewalt als das rechtliche Eigentum.
  • Inhaberin: Ähnlich wie Besitzerin, oft bei Geschäften, Lizenzen oder Rechten verwendet (z.B. Inhaberin eines Patents).
  • Verfügungsberechtigte: Eine Person, die über etwas verfügen darf (kann, muss aber nicht die Eigentümerin sein).

Antonyme (Gegenteilige Begriffe):

  • Mieterin: Nutzt eine Sache (z.B. Wohnung) gegen Entgelt, ist aber nicht Eigentümerin.
  • Pächterin: Nutzt Eigentum (oft Land oder Betriebe) und zieht daraus Erträge (Früchte), ist aber nicht Eigentümerin.
  • Nutzerin: Jemand, der etwas benutzt, ohne Eigentümerin zu sein.
  • Nicht-Eigentümerin: Direkte Verneinung.

Verwechslungsgefahr: Manchmal wird 'Besitzerin' fälschlicherweise als komplettes Synonym für 'Eigentümerin' genutzt. Im rechtlichen Sinn gibt es aber einen Unterschied!

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Richter die Angeklagte: "Sind Sie die Eigentümerin des gestohlenen Schmucks?"
Antwortet sie: "Nein, Herr Richter, ich bin nur die Besitzerin. Der Eigentümer sitzt im Urlaub!"

(Der Witz spielt mit dem Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.)

📜 Ein kleines Gedicht

Das Haus am See, so schön und rein,
gehört ihr ganz allein.
Die Eigentümerin, stolz und froh,
pflegt ihren Garten ebenso.
Mit Recht und Titel, ganz legal,
ist sie die Herrin, ohne Wahl
für andre, die nur mieten hier,
sie hält das Zepter, glaubt es mir!

❓ Kleines Rätsel

Ich bin eine Frau, mir gehört das Land,
das Haus, das Auto, alles aus meiner Hand.
Im Grundbuch steht mein Name klar,
wer bin ich wohl? Sag's, wunderbar!

Lösung: Die Eigentümerin

💡 Sonstige Informationen

Wortzusammensetzung:

Das Wort 'Eigentümerin' ist eine Ableitung:

  • eigen: Adjektiv, bedeutet 'zu jemandem gehörend'.
  • -tum: Suffix, das einen Zustand oder eine Gesamtheit bezeichnet (wie in Reichtum, Christentum). Hier historisch verwandt mit Macht/Verfügungsgewalt.
  • -er: Suffix, das eine Person bezeichnet, die etwas tut oder der etwas zugeordnet ist (der Eigentümer).
  • -in: Suffix, das die weibliche Form bildet.

Also: eigen + (Tüm)-er + -in → die Person weiblichen Geschlechts, der etwas Eigenes gehört.

Maskuline Form:

Die männliche Form lautet der Eigentümer.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Eigentümerin?

Das Wort 'Eigentümerin' ist immer feminin. Der korrekte Artikel ist die Eigentümerin. Es bezeichnet eine weibliche Person, der etwas rechtmäßig gehört.

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