der
Anfangsverdacht
🔍 Was bedeutet 'der Anfangsverdacht'?
Der Anfangsverdacht ist ein zentraler Begriff im deutschen Strafprozessrecht. Er beschreibt die unterste Stufe des Verdachts, die ausreicht, um Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei einzuleiten (§ 152 Abs. 2 StPO).
Es müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die es nach kriminalistischer Erfahrung möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde. Bloße Vermutungen oder Annahmen genügen hierfür nicht.
⚠️ Wichtig: Der Anfangsverdacht ist nicht ausreichend für Zwangsmaßnahmen wie eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft. Dafür sind höhere Verdachtsgrade erforderlich (hinreichender oder dringender Tatverdacht).
🧐 Grammatik unter der Lupe: Der Anfangsverdacht
Das Substantiv 'Anfangsverdacht' ist maskulin.
Fall | Maskulin |
---|---|
Nominativ | der Anfangsverdacht |
Genitiv | des Anfangsverdachts / Anfangsverdachtes |
Dativ | dem Anfangsverdacht / Anfangsverdachte |
Akkusativ | den Anfangsverdacht |
Hinweis: Der Plural ('die Anfangsverdächte') wird selten verwendet, da der Begriff meist einen spezifischen, einzelnen Sachverhalt beschreibt.
📝 Beispielsätze
- Gegen den Nachbarn besteht nun ein Anfangsverdacht wegen Diebstahls.
- Die Polizei muss prüfen, ob genügend Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen.
- Aufgrund des Anfangsverdachts wurden erste Ermittlungen eingeleitet.
💡 Anwendung im Kontext
Der Begriff 'Anfangsverdacht' ist fest im juristischen Sprachgebrauch verankert, insbesondere im Strafrecht und Strafprozessrecht.
- Typischer Anwendungsfall: Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Liegt ein Anfangsverdacht vor, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln (Legalitätsprinzip).
- Abgrenzung: Es ist wichtig, den Anfangsverdacht von höheren Verdachtsstufen zu unterscheiden:
- Hinreichender Tatverdacht: Notwendig für die Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO). Die Verurteilung muss wahrscheinlich sein.
- Dringender Tatverdacht: Voraussetzung für einschneidende Maßnahmen wie Untersuchungshaft (§ 112 StPO). Hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft.
- Umgangssprache: Außerhalb juristischer Kontexte wird der Begriff selten verwendet. Man spricht eher von einem 'ersten Verdacht' oder einer 'Vermutung'.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel merken: Denk an 'der Verdacht'. Der 'Anfangsverdacht' ist eine spezifische Form davon, also bleibt er männlich: der Anfangsverdacht.
Bedeutung merken: Stell dir vor, eine Ermittlung ist ein Weg. Ganz am Anfang steht nur ein leiser Verdacht – eben der Anfangsverdacht. Es ist der erste Schritt, noch keine feste Überzeugung.
↔️ Synonyme und Gegenbegriffe
Synonyme (ähnlich):
Ähnliche, aber irreführende Wörter:
😂 Ein kleiner Schmunzler
Fragt der Richter den Angeklagten: "Geben Sie zu, die Keksdose geplündert zu haben?"
Antwortet der Angeklagte: "Herr Richter, es bestand höchstens ein Anfangsverdacht – die Krümel am Mund könnten auch von gestern sein!"
📜 Gedicht zum Begriff
Ein Flüstern nur, ein leiser Hauch,
Ein Zweifel keimt im Bauch.
Ist etwas krumm, nicht ganz geheuer?
Das schürt das erste Feuer.
Kein Beweis, nur Indizien klein,
Doch lässt es keine Ruhe ein.
Der Anfangsverdacht, er ist erwacht,
Die Ermittlung wird nun angefacht.
❓ Kleines Rätsel
Ich bin der erste Schritt im Recht,
obwohl mein Fundament oft schlecht.
Ich reiche nicht für Schloss und Riegel,
doch setz' die Mühlen in den Wiegel.
Für Staatsanwälte bin ich Pflicht,
bevor man von Verurteilung spricht.
Was bin ich?
Lösung: Der Anfangsverdacht
🧩 Weitere Informationen
Wortzusammensetzung:
Das Wort 'Anfangsverdacht' ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Anfang: Bezieht sich auf den Beginn, das erste Stadium.
- Verdacht: Die Vermutung, dass jemand etwas (meist Negatives, hier eine Straftat) getan hat.
Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Der Verdacht, der am Anfang eines potenziellen Strafverfahrens steht.
Rechtliche Bedeutung:
Der Anfangsverdacht ist eine wichtige Säule des Rechtsstaatsprinzips. Er stellt sicher, dass staatliche Ermittlungen nicht willkürlich, sondern nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aufgenommen werden. Gleichzeitig ist die Schwelle bewusst niedrig gehalten, um effektive Strafverfolgung zu ermöglichen.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Anfangsverdacht?
Der Begriff 'Anfangsverdacht' ist immer maskulin: der Anfangsverdacht. Er bezeichnet im juristischen Kontext die erste Stufe des Verdachts, die zur Einleitung von Ermittlungen ausreicht.