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Eigenbedarf
📖 Was genau ist "der Eigenbedarf"?
Der Eigenbedarf bezeichnet grundsätzlich den Bedarf einer Person an einer Sache für sich selbst oder für nahe Angehörige. Am häufigsten wird der Begriff im deutschen Mietrecht verwendet. Hier beschreibt er den legitimen Grund eines Vermieters, einem Mieter zu kündigen, weil er (oder eine begünstigte Person wie Familienangehörige) die vermietete Wohnung selbst benötigt.
Es geht also um die Notwendigkeit der Selbstnutzung einer Sache, meist einer Wohnung oder eines Hauses, im Gegensatz zur Überlassung an Dritte (z. B. Mieter) oder zur gewerblichen Nutzung.
⚠️ Wichtig: Eine Eigenbedarfskündigung ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und muss gut begründet sein, um wirksam zu sein.
🧐 Grammatik von "Eigenbedarf" im Detail
Das Wort "Eigenbedarf" ist ein maskulines Substantiv. Es wird fast ausschließlich im Singular verwendet.
Deklination Singular
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | der | Eigenbedarf |
Genitiv | des | Eigenbedarfs / Eigenbedarfes |
Dativ | dem | Eigenbedarf / Eigenbedarfe |
Akkusativ | den | Eigenbedarf |
Deklination Plural
Der Plural "die Eigenbedarfe" ist sehr selten und wird nur verwendet, wenn man sich auf mehrere spezifische, voneinander getrennte Fälle von Eigenbedarf bezieht.
Fall | Artikel | Substantiv |
---|---|---|
Nominativ | die | Eigenbedarfe |
Genitiv | der | Eigenbedarfe |
Dativ | den | Eigenbedarfen |
Akkusativ | die | Eigenbedarfe |
📝 Anwendungsbeispiele
🗣️ So wird "Eigenbedarf" verwendet
Der Begriff "Eigenbedarf" ist stark mit dem deutschen Mietrecht verbunden. Wenn Sie diesen Begriff hören oder lesen, geht es meist um die Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter.
- Kontext Mietrecht: Die sogenannte Eigenbedarfskündigung ist eine der häufigsten, aber auch umstrittensten Kündigungsarten. Der Vermieter muss nachvollziehbare Gründe darlegen, warum er oder eine begünstigte Person (z. B. Kinder, Eltern, Enkel, Ehepartner) die Wohnung benötigt. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatzforderungen führen.
- Allgemeinerer Kontext: Seltener wird "Eigenbedarf" auch allgemeiner für den persönlichen Bedarf an Gütern oder Ressourcen verwendet, z. B. bei der Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom oder landwirtschaftlichen Produkten.
- Abgrenzung: Wichtig ist die Unterscheidung zum Fremdbedarf (Bedarf für andere, nicht nahestehende Personen) oder zur gewerblichen Nutzung.
🧠 Eselsbrücken zum Merken
Artikelmerkhilfe: Denk an DER Vermieter hat DER Bedarf. Beide enden auf "-r", das hilft bei der Eigenbedarf.
Bedeutungsmerkhilfe: "Eigenbedarf" klingt wie "Ich brauch's eigen(tlich) für mich!". Das "eigen" betont den persönlichen, eigenen Bedarf.
↔️ Synonyme & Gegensätze
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
Antonyme/Gegensätze:
- Fremdbedarf: Bedarf für Dritte, nicht für sich selbst oder Nahestehende.
- Gewerbliche Nutzung: Verwendung für geschäftliche Zwecke.
- Vermietung/Verpachtung: Überlassung an Dritte gegen Entgelt.
🚨 Achtung: Im juristischen Kontext ist "Eigenbedarf" ein sehr spezifischer Begriff. Die Synonyme sind oft nicht 1:1 austauschbar, besonders im Mietrecht.
😄 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Vermieter: "Sie melden Eigenbedarf für Ihre Katze an?"
Antwortet der Vermieter: "Ja, Herr Richter! Sie braucht dringend ein eigenes Zimmer für ihre Kratzbaum-Sammlung!"
✒️ Gedicht über den Eigenbedarf
Das Haus, die Wohnung, wohlbekannt,
vermietet, fest in Mieters Hand.
Doch plötzlich naht, oh Schreck, oh Graus,
der Eigenbedarf, der Mieter muss raus.
Für Tochter, Sohn, die Oma alt,
der Grund muss stimmen, darf nicht kalt
und vorgeschoben sein, so spricht das Recht,
sonst geht es dem Vermieter schlecht.
🧩 Kleines Rätsel
Ich bin ein Grund, ganz oft genannt,
steh im Gesetz, bin wohlbekannt.
Braucht der Vermieter selbst den Raum,
beend' ich manchen Mietertraum.
Was bin ich?
Lösung: Der Eigenbedarf
💡 Sonstiges Wissenswertes
Wortzusammensetzung
Das Wort "Eigenbedarf" setzt sich zusammen aus:
- eigen: Adjektiv, bedeutet "zu einer Person oder Sache gehörend", "persönlich", "selbst".
- der Bedarf: Substantiv, bedeutet "Notwendigkeit", "Erfordernis", "Nachfrage".
Zusammen ergibt sich die Bedeutung "eigener, persönlicher Bedarf".
Juristische Bedeutung
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Eigenbedarf in § 573 Abs. 2 Nr. 2 als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses definiert. Dies macht ihn zu einem zentralen Begriff im Wohnraummietrecht.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Eigenbedarf?
Das Wort Eigenbedarf ist maskulin. Es heißt immer der Eigenbedarf. Es beschreibt den persönlichen Bedarf an etwas, insbesondere im Mietrecht den Bedarf des Vermieters an der eigenen Wohnung.