die
Grundgesetzänderung
📜 Was bedeutet „die Grundgesetzänderung“?
Die Grundgesetzänderung bezeichnet eine Modifikation oder Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Eine Änderung daran ist ein bedeutender politischer und rechtlicher Vorgang.
Da das Wort auf -ung endet, ist es feminin und hat den Artikel „die“. Es gibt keine anderen Artikel oder Bedeutungen für dieses spezifische Wort.
Beachte: 🚨 Eine Grundgesetzänderung ist nicht leichtfertig; sie erfordert hohe parlamentarische Mehrheiten (in der Regel eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat).
Artikelregeln für der, die und das
-ung → immer Femininum.
Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
📚 Grammatik unter der Lupe: Die Grundgesetzänderung
„Grundgesetzänderung“ ist ein feminines Substantiv. Hier ist die Deklination:
Beispielsätze
🗣️ Verwendung im Kontext
Der Begriff „die Grundgesetzänderung“ wird hauptsächlich im politischen, rechtlichen und journalistischen Kontext verwendet.
- Politische Debatten: Wenn über Reformen oder Anpassungen der Verfassung diskutiert wird.
- Gesetzgebungsprozess: Beschreibung des formalen Akts der Verfassungsänderung.
- Nachrichtenberichterstattung: Information der Öffentlichkeit über vorgeschlagene oder beschlossene Änderungen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort weniger häufig, da es sich um einen spezifischen Fachbegriff handelt. Manchmal wird synonym von „Verfassungsänderung“ gesprochen, wobei „Grundgesetzänderung“ spezifisch auf das deutsche Grundgesetz bezogen ist.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel merken: Wörter auf -ung sind fast immer feminin. Denk an: Die Änderung führt zu die Grundgesetzänderung.
Bedeutung merken: Das Wort ist zusammengesetzt: Grundgesetz + Änderung. Es bedeutet also wörtlich eine Änderung des Grundgesetzes. Ganz logisch!
🔄 Synonyme und Gegenteile
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Verfassungsänderung: Allgemeiner Begriff, kann sich auch auf Verfassungen anderer Länder oder Bundesländer beziehen.
- Grundgesetznovelle / Novellierung des Grundgesetzes: Fachbegriffe für eine Änderung oder Ergänzung.
- Verfassungsreform: Beinhaltet oft umfassendere Änderungen als eine einzelne Grundgesetzänderung.
Antonyme (Gegenteile):
- Beibehaltung des Grundgesetzes: Keine Änderung vornehmen.
- Verfassungskonstanz: Der Zustand der Unveränderlichkeit.
- Ablehnung einer Grundgesetzänderung: Das Scheitern des Änderungsvorhabens.
⚠️ Vorsicht bei ähnlichen Begriffen wie Gesetzesänderung – dies bezieht sich auf einfache Gesetze, nicht auf das Grundgesetz.
😄 Ein kleiner Scherz
Warum dauert eine Grundgesetzänderung so lange?
Weil erst geprüft werden muss, ob die Änderung auch wirklich grundgesetzlich ist! 😉
✍️ Ein kleines Gedicht
Das Fundament, fest und klar,
doch Zeiten ändern sich, Jahr für Jahr.
Ein Wort wird neu, ein Satz gedreht,
die Grundgesetzänderung entsteht.
Mit Bedacht und großer Mehrheit nur,
ändert sich die Staatsstruktur.
❓ Rätselzeit
Ich bin ein Akt, hoch und von Rang,
verändere Deutschlands höchsten Strang.
Bundestag und Rat müssen zustimmen fein,
damit ich kann in Kraft sein.
Ich trage „die“ und ende auf „-ung“,
bin eine wichtige Wandlung.
Was bin ich?
... Die Grundgesetzänderung
🧩 Wortdetails und Wissenswertes
Wortzusammensetzung:
Das Wort „Grundgesetzänderung“ ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Grundgesetz: Das Substantiv bezeichnet die deutsche Verfassung (selbst ein Kompositum aus Grund und Gesetz).
- Änderung: Das Substantiv bezeichnet die Modifikation oder Anpassung (abgeleitet vom Verb ändern).
Trivia:
- Das Grundgesetz wurde seit seiner Verkündung 1949 bereits über 60 Mal geändert.
- Artikel 79 des Grundgesetzes regelt die Bedingungen für eine Grundgesetzänderung. Bestimmte Grundprinzipien (z.B. die Menschenwürde in Art. 1 GG oder die föderale Struktur) sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Änderungen geschützt.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Grundgesetzänderung?
Das Wort Grundgesetzänderung ist feminin. Der korrekte Artikel ist die. Es bezeichnet eine Änderung oder Ergänzung des deutschen Grundgesetzes.