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бенефіціар одержувач
受益人 受惠者

der  Nutznießer
C1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈnʊtsˌniːsɐ/

📖 Was genau ist ein Nutznießer?

Der Nutznießer (maskulin) ist eine Person, die aus etwas einen Nutzen oder Vorteil zieht, ohne notwendigerweise selbst etwas dafür geleistet zu haben oder der Eigentümer zu sein. Der Begriff wird oft im rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext verwendet, kann aber auch allgemeiner für jemanden stehen, der von einer Situation profitiert.

Im juristischen Sinne ist der Nutznießer jemand, dem ein Nutznießungsrecht eingeräumt wurde. Das bedeutet, er darf eine Sache (z.B. ein Grundstück, ein Vermögen) nutzen und die Früchte daraus ziehen (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen), obwohl er nicht der Eigentümer ist. Das Eigentum verbleibt bei einer anderen Person.

⚠️ Achtung: Der Begriff kann manchmal auch eine leicht negative Konnotation haben, wenn er jemanden beschreibt, der auf Kosten anderer profitiert, ohne selbst beizutragen (ähnlich wie ein 'Profiteur' oder 'Schmarotzer', aber meist weniger stark negativ).

Artikelregeln für der, die und das

Männer immer Maskulinum.

Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.

Beispiele: der Arbeiter · der Bewohner · der Bürger · der Chef · der Cousin · der Direktor · der Einsatzleiter ...
⚠️ Ausnahmen: das Genie · das Herrchen · das Männchen

-er meistens Maskulinum.

1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.

Beispiele: der Alzheimer · der Ansprechpartner · der Arbeitgeber · der Arbeitnehmer · der Autofahrer · der Bech...
⚠️ Ausnahmen: das Barometer · das Münster · das Poker · das Polster · das Poster · das Raster · das Thermometer · das Zepter

🧐 Grammatik unter der Lupe: Der Nutznießer

Das Wort 'Nutznießer' ist ein maskulines Substantiv. Es folgt der n-Deklination für Genitiv, Dativ und Akkusativ im Singular und in allen Pluralfällen.

Deklination Singular (Einzahl)

Deklination 'der Nutznießer' - Singular
FallArtikelSubstantiv
NominativderNutznießer
GenitivdesNutznießern
DativdemNutznießern
AkkusativdenNutznießern

Deklination Plural (Mehrzahl)

Deklination 'die Nutznießer' - Plural
FallArtikelSubstantiv
NominativdieNutznießer
GenitivderNutznießer
DativdenNutznießern
AkkusativdieNutznießer

Beispielsätze

  1. Der Testamentsvollstrecker informierte den Nutznießer über seine Rechte.
  2. Als Nutznießer der Stiftung erhielt er jährliche Zahlungen.
  3. Die Kinder waren die Hauptnutznießer der neuen Steuererleichterungen.
  4. Manchmal wird kritisiert, dass bestimmte Unternehmen die einzigen Nutznießer einer politischen Entscheidung sind.

Es gibt auch eine weibliche Form: die Nutznießerin (Plural: die Nutznießerinnen).

💡 Verwendung im Alltag und Kontext

Wann verwendet man 'der Nutznießer'?

  • Rechtlicher Kontext: Sehr häufig im Erb- und Sachenrecht. Z.B. Der Ehepartner ist oft der Nutznießer des Familienheims nach dem Tod des anderen Partners.
  • Wirtschaftlicher Kontext: Wenn es um Profite, Vorteile oder Erträge geht. Z.B. Die Aktionäre sind die Nutznießer des Unternehmenserfolgs.
  • Allgemeiner Kontext: Auch im übertragenen Sinne für jemanden, der von einer Situation, einer Entwicklung oder einer Handlung anderer profitiert. Z.B. Die Schüler sind die Nutznießer der neuen Schulbibliothek.

Abgrenzung:

  • Profiteur: Ähnlich, aber oft mit einer stärker negativen Konnotation (jemand, der übermäßig oder ungerechtfertigt profitiert).
  • Begünstigter: Oft synonym verwendet, manchmal allgemeiner als 'Nutznießer'.
  • Erbe: Erhält das Eigentum, nicht nur das Nutzungsrecht. Der Nutznießer hat nur das Recht zur Nutzung und zum Fruchtgenuss.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikel-Merkspruch: Denk an den Mann (der), der den Nutzen aus etwas zieht und ihn genießt. Er ist der Nutznießer.

Bedeutungs-Merkspruch: Wer den Nutzen hat und ihn fröhlich genießt, ohne dass ihm die Sache gehört, der ist der Nutznießer.

🔄 Ähnliche und gegensätzliche Begriffe

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • Begünstigter: Jemand, der einen Vorteil erhält (oft synonym).
  • Profiteur: Jemand, der Profit schlägt (kann negativ sein).
  • Empfänger: Jemand, der etwas erhält (allgemeiner).
  • Usufruktuar: Fachbegriff aus dem Recht für den Inhaber eines Nießbrauchsrechts.

Antonyme (gegensätzliche Bedeutung):

  • Geber / Stifter: Jemand, der etwas gibt oder stiftet.
  • Eigentümer: Person, der die Sache rechtlich gehört.
  • Verpflichteter: Jemand, der eine Leistung erbringen muss.
  • Leistungserbringer: Jemand, der eine Dienstleistung o.ä. erbringt.

Verwechslungsgefahr: Nicht verwechseln mit 'Nutzer' (jemand, der etwas benutzt, ohne unbedingt die Früchte daraus zu ziehen) oder 'Genießer' (jemand, der etwas genießt, oft im Sinne von Sinnesfreuden).

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Richter den Angeklagten: "Sie haben also die alte Dame bestohlen, nur um von dem Geld zu profitieren?"
Sagt der Angeklagte: "Nein, Herr Richter, ich wollte nur sicherstellen, dass das Erbe an den richtigen Nutznießer geht – nämlich mich!"

📜 Ein Gedicht über den Nutznießer

Ein Haus am See, so wunderschön,
Der Eigentümer ist fern zu sehn.
Doch einer wohnt dort, froh und frei,
zieht Miete ein und ist dabei
Der Nutznießer, ohne Frage,
genießt die guten, fetten Tage.
Das Recht ist sein, für eine Zeit,
zu nutzen, was ein andrer leiht.

❓ Wer bin ich? Ein Rätsel

Ich ernte die Früchte, doch der Baum gehört mir nicht.
Ich wohne im Hause, doch gebaut hab ich es nicht.
Ich ziehe den Vorteil, oft durch Recht oder Geschick.
Wer bin ich, der profitiert von fremdem Glück?

Lösung: Der Nutznießer

🌐 Weitere interessante Details

Wortzusammensetzung: Das Wort 'Nutznießer' setzt sich zusammen aus:

Es beschreibt also wörtlich jemanden, der den Nutzen genießt.

Weibliche Form: Die weibliche Form lautet 'die Nutznießerin'.

Rechtliche Bedeutung: Das Nutznießungsrecht (§§ 1030 ff. BGB in Deutschland) ist ein wichtiges Instrument im Zivilrecht, um Personen abzusichern (z.B. den überlebenden Ehegatten) oder Vermögen zu verwalten.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Nutznießer?

Das Wort 'Nutznießer' ist maskulin. Der korrekte Artikel ist der. Es bezeichnet eine Person, die aus etwas Nutzen zieht, oft im rechtlichen oder wirtschaftlichen Sinn (z.B. durch ein Nutznießungsrecht). Die Deklination folgt der n-Deklination im Singular (außer Nominativ) und in den meisten Pluralfällen.

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