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der  Wohnungsinhaber
B2
Geschätztes CEFR-Niveau.
/ˈvoːnʊŋsɪnˌhaːbɐ/

🤔 Was genau bedeutet "der Wohnungsinhaber"?

Der Wohnungsinhaber ist die Person, die eine Wohnung rechtmäßig bewohnt oder innehat. Dies kann der Mieter sein, aber auch der Eigentümer, der selbst darin wohnt. Der Begriff betont das Innehaben und die Nutzung der Wohnung, weniger das rechtliche Eigentumsverhältnis.

Es handelt sich um ein maskulines Nomen. Die weibliche Form lautet die Wohnungsinhaberin.

Im Gegensatz zum Mieter (derjenige, der mietet) oder Eigentümer (derjenige, dem die Immobilie gehört), ist "Wohnungsinhaber" ein etwas allgemeinerer Begriff, der oft in offiziellen Kontexten (z.B. Meldebehörde, Verträge) verwendet wird, um die Person zu bezeichnen, die aktuell die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat.

Artikelregeln für der, die und das

Männer immer Maskulinum.

Vorsicht: Die meisten Berufe haben auch ihre weiblichen Formen (z. B. die Polizistin). Auch einige Wörter können zwei Formen haben: der/die Deutsche, der/die Kranke.

Beispiele: der Arbeiter · der Bewohner · der Bürger · der Chef · der Cousin · der Direktor · der Einsatzleiter ...
⚠️ Ausnahmen: das Genie · das Herrchen · das Männchen

-er meistens Maskulinum.

1. Vorisicht: Viele Ausnahmen. 2. Fast alle -euer-Nomen sind Neutral. 3. Es gibt viele -er-Wörter, wir listen sie nicht alle auf.

Beispiele: der Alzheimer · der Ansprechpartner · der Arbeitgeber · der Arbeitnehmer · der Autofahrer · der Bech...
⚠️ Ausnahmen: das Barometer · das Münster · das Poker · das Polster · das Poster · das Raster · das Thermometer · das Zepter

🧐 Grammatik unter der Lupe: Der Wohnungsinhaber

Das Nomen "Wohnungsinhaber" ist maskulin. Hier sind die Deklinationstabellen:

Deklination Maskulin Singular (der Wohnungsinhaber)
KasusArtikelNomen
NominativderWohnungsinhaber
GenitivdesWohnungsinhabers
DativdemWohnungsinhaber
AkkusativdenWohnungsinhaber
Deklination Plural (die Wohnungsinhaber)
KasusArtikelNomen
NominativdieWohnungsinhaber
GenitivderWohnungsinhaber
DativdenWohnungsinhabern
AkkusativdieWohnungsinhaber

Beispielsätze

  1. Der neue Wohnungsinhaber stellte sich bei den Nachbarn vor.
  2. Die Nebenkostenabrechnung wird direkt an den Wohnungsinhaber geschickt.
  3. Die Rechte des Wohnungsinhabers sind im Mietvertrag festgelegt.
  4. Bitte geben Sie den Namen des aktuellen Wohnungsinhabers an.
  5. Alle Wohnungsinhaber des Hauses wurden zur Versammlung eingeladen.

🗣️ Wie verwendet man "Wohnungsinhaber"?

Der Begriff "Wohnungsinhaber" wird häufig in formellen oder offiziellen Zusammenhängen verwendet:

Unterschiede zu ähnlichen Begriffen:

  • Mieter: Hat einen Mietvertrag und zahlt Miete. Ist immer auch Wohnungsinhaber.
  • Eigentümer: Besitzt die Wohnung. Kann Wohnungsinhaber sein (wenn er selbst drin wohnt) oder Vermieter (wenn er sie vermietet).
  • Bewohner: Sehr allgemeiner Begriff für jemanden, der irgendwo wohnt. Kann auch Familienmitglieder umfassen, die nicht der offizielle Wohnungsinhaber (im Sinne des Vertragspartners oder Gemeldeten) sind.

"Wohnungsinhaber" ist also präziser als "Bewohner" und breiter als "Mieter" oder "Eigentümer", da er primär auf das Innehaben abzielt.

🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen

Artikel merken: Denke an: DER Mann, der die Wohnung INne HAt (DER Inhaber).

Bedeutung merken: Zerlege das Wort: Wohnungs-inhaber. Es ist die Person, die eine Wohnung innehat, also darin wohnt oder sie besitzt/verwaltet.

↔️ Synonyme & Antonyme

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

Antonyme (Gegenteile):

⚠️ Achtung: Nicht verwechseln mit Hausbesitzer/in (bezieht sich meist auf ein ganzes Haus, nicht nur eine Wohnung) oder Haushälter/in (Person, die den Haushalt führt).

😂 Ein kleiner Scherz

Fragt der Vermieter den neuen Wohnungsinhaber: "Und, wie gefällt Ihnen die Wohnung? Ist sie ruhig?"

Antwortet der Wohnungsinhaber: "Oh ja, sehr ruhig. Bis jetzt habe ich nur einmal die Nachbarn gehört – als sie versucht haben, meine Wand durchzubrechen!"

✍️ Gedicht über den Wohnungsinhaber

Der Wohnungsinhaber, Mann mit Schlüsselbund,
Macht seine Tür auf, tut es allen kund:
"Hier wohne ich, hier ist mein Reich,
Ob als Mieter, Eigentümer – das ist mir gleich."

Er hält sie inne, diese vier Wänd',
Bis der Vertrag oder das Leben end't.
Er zahlt die Kosten, hält die Ordnung rein,
So muss ein echter Wohnungsinhaber sein.

🧩 Wer bin ich? Ein Rätsel

Ich habe einen Schlüssel, doch kein Schloss gehört nur mir allein.
Ich zahle oft, doch 'König' muss ich nicht unbedingt sein.
Ich wohne hier, das ist amtlich bekannt,
Bin weder nur Mieter noch nur Eigentümer genannt.

Wer bin ich?

Auflösung: Der Wohnungsinhaber

ℹ️ Zusätzliche Informationen

Wortzusammensetzung

Das Wort "Wohnungsinhaber" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:

  • Die Wohnung: Der Ort des Wohnens, das Apartment/die Flat.
  • Der Inhaber: Eine Person, die etwas besitzt oder innehat (von "innehaben" - to possess, to hold).

Zusammen ergibt sich die Bedeutung: Die Person, die die Wohnung innehat/bewohnt.

Amtlicher Gebrauch

Der Begriff ist besonders im Meldewesen und bei Verträgen relevant, da er klarstellt, wer für die Wohnung verantwortlich ist bzw. wer dort gemeldet ist, unabhängig vom detaillierten Eigentums- oder Mietverhältnis.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Wohnungsinhaber?

Das Wort "Wohnungsinhaber" ist maskulin. Es heißt der Wohnungsinhaber (Singular) und die Wohnungsinhaber (Plural). Es bezeichnet die Person, die eine Wohnung rechtmäßig innehat oder bewohnt, sei es als Mieter oder Eigentümer.

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