das
Darlehen
💰 Was genau ist ein Darlehen?
Ein Darlehen (Artikel: das) bezeichnet einen Geldbetrag, den eine Person oder Institution (der Darlehensgeber) einer anderen Person oder Institution (dem Darlehensnehmer) für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich in der Regel, das Darlehen zusammen mit Zinsen zurückzuzahlen.
Es handelt sich im Wesentlichen um einen Kreditvertrag. Man unterscheidet verschiedene Arten, z.B. Immobiliendarlehen, Konsumentendarlehen oder Unternehmensdarlehen.
⚠️ Wichtig: Nicht mit einer Schenkung verwechseln, bei der keine Rückzahlung erwartet wird!
Artikelregeln für der, die und das
Deverbale Nomen → immer Neutrum.
Es handelt sich um Nomen, die von Verben abgeleitet sind. Sie werden auch Verbalsubstantive oder Verbalnomen genannt.
📊 Grammatik: Deklination von 'das Darlehen'
Das Nomen „Darlehen“ ist sächlich (Neutrum) und wird wie folgt dekliniert:
📝 Anwendungsbeispiele
- Die Bank gewährte uns das Darlehen für unser Haus. (Akkusativ Singular)
- Die Zinsen des Darlehens sind relativ niedrig. (Genitiv Singular)
- Mit dem Darlehen konnten wir die Renovierung finanzieren. (Dativ Singular)
- Das Unternehmen hat mehrere Darlehen aufgenommen. (Nominativ/Akkusativ Plural)
🏦 Wann und wie benutzt man 'das Darlehen'?
Der Begriff das Darlehen wird hauptsächlich im Kontext von Finanzen, Wirtschaft und Recht verwendet.
- Typische Kontexte: Bankgeschäfte, Immobilienfinanzierung, Unternehmensgründung, private Geldleihe (obwohl hier oft auch informellere Begriffe wie „Geld leihen“ verwendet werden).
- Formeller Begriff: „Darlehen“ ist der formelle und juristisch korrekte Begriff für einen Kreditvertrag. Im Alltag hört man oft auch einfach „Kredit“.
- Zusammensetzungen: Häufig findet man das Wort in Zusammensetzungen wie Immobiliendarlehen, Bauspardarlehen, Studentendarlehen, Annuitätendarlehen.
- Verben: Typische Verben sind: ein Darlehen aufnehmen, gewähren, zurückzahlen, tilgen, beantragen.
Beispiel: „Für den Kauf des Autos mussten wir ein Darlehen aufnehmen.“
🧠 Merkhilfen für 'das Darlehen'
Merkspruch für den Artikel (das):
Stell dir vor, du bekommst ein Paket (das Paket) voller Geld – das ist das Darlehen!
Merkspruch für die Bedeutung (Geld leihen):
„Darf ich mir etwas lehen?“ – Dieses Fragen steckt im Wort Darlehen und erinnert daran, dass es um geliehenes Geld geht.
🔄 Ähnliche und gegensätzliche Wörter
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- der Kredit: Sehr häufiges Synonym, oft im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.
- die Anleihe: Eher im Kontext von Wertpapieren und größeren Summen (Staatsanleihe, Unternehmensanleihe).
- der Vorschuss: Oft ein kleinerer Betrag, der vorab gezahlt wird (z.B. Gehaltsvorschuss).
- die Finanzierung: Oberbegriff, der auch ein Darlehen umfassen kann.
- der Pump (umgangssprachlich): Informeller Ausdruck für geliehenes Geld.
Antonyme (Gegenteil):
- die Schenkung: Geld oder Gut wird ohne Rückforderung gegeben.
- die Schuld / Verbindlichkeit: Die Perspektive des Schuldners (während Darlehen oft die Perspektive des Gebers oder den Vertrag meint).
- das Guthaben / die Einlage: Geld, das man besitzt oder angelegt hat.
🚨 Achtung Verwechslungsgefahr:
Manchmal wird Darlehen mit Hypothek verwechselt. Eine Hypothek ist jedoch eine Sicherheit (Grundpfandrecht) für ein Darlehen, meist bei Immobilien.
😄 Ein kleiner Witz
Fragt der Bankdirektor den Kunden: „Benötigen Sie das Darlehen für einen bestimmten Zweck?“
Kunde: „Ja, um Ihnen die Zinsen zahlen zu können!“
📜 Ein kleines Gedicht
Ein Traum vom Haus, so groß und schön,
doch fehlt das Geld, man kann's versteh'n.
Zur Bank der Weg, mit Plan und Mut,
man bittet um das Darlehen gut.
Mit Zins und Tilgung, Jahr um Jahr,
wird so der Traum vielleicht doch wahr.
❓ Kleines Rätsel
Ich bin geborgt, nicht geschenkt,
mit Zinsen werd' ich oft gelenkt.
Ich helfe bauen, kaufen, starten,
doch muss man mich zurückerwarten.
Was bin ich?
Lösung: das Darlehen
🤓 Wissenswertes
Wortherkunft
Das Wort „Darlehen“ setzt sich zusammen aus dem Präfix „dar-“ (im Sinne von „hin“, „darreichen“) und dem Verb „leihen“. Es bedeutet also wörtlich so viel wie „etwas zum Leihen hingeben“.
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland sind Darlehensverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 488 ff. BGB, geregelt.
Zusammenfassung: Der, die oder das Darlehen?
Der korrekte Artikel für das Wort Darlehen ist das. Es handelt sich um ein sächliches Nomen (Neutrum), das einen Geldbetrag bezeichnet, der gegen spätere Rückzahlung (oft mit Zinsen) verliehen wird.