das
Berufungsverfahren
🏛️ Was genau ist ein Berufungsverfahren?
Das Berufungsverfahren ( Neutrum, Artikel: das) bezeichnet im deutschen Rechtssystem ein Rechtsmittelverfahren. Es ermöglicht einer Partei, die mit einem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden ist, dieses Urteil von einer höheren Instanz (dem Berufungsgericht) überprüfen zu lassen. Ziel ist es, das Urteil aufzuheben oder zu ändern.
Es handelt sich dabei um einen spezifischen juristischen Fachbegriff. Im Gegensatz zu einer Revision, bei der nur Rechtsfehler geprüft werden, können im Berufungsverfahren auch neue Tatsachen vorgetragen und Beweise erhoben werden (Tatsacheninstanz).
🚨 Wichtig: Es gibt nur den Artikel das für dieses Wort. Es hat eine klar definierte Bedeutung im rechtlichen Kontext.
Artikelregeln für der, die und das
Deverbale Nomen → immer Neutrum.
Es handelt sich um Nomen, die von Verben abgeleitet sind. Sie werden auch Verbalsubstantive oder Verbalnomen genannt.
🧐 Grammatik im Detail: Das Berufungsverfahren
Das Wort "Berufungsverfahren" ist ein sächliches Substantiv (Neutrum).
Beispielsätze
- Die Partei legte gegen das Urteil Berufung ein, was das Berufungsverfahren einleitete.
- Das Berufungsverfahren findet vor dem Landgericht statt.
- Die Kosten des Berufungsverfahrens sind oft erheblich.
- Im Rahmen des Berufungsverfahrens wurden neue Zeugen gehört.
📝 Wann verwendet man 'das Berufungsverfahren'?
Der Begriff das Berufungsverfahren wird fast ausschließlich im juristischen Kontext verwendet. Er beschreibt den Prozess der Anfechtung eines erstinstanzlichen Urteils bei einer höheren Gerichtsinstanz.
- Typische Anwendungsfälle: In Schriftsätzen von Anwälten, in Gerichtsurteilen, in juristischer Fachliteratur, in Nachrichten über Gerichtsverfahren.
- Abgrenzung:
- Einspruch: Ein Rechtsbehelf gegen bestimmte behördliche oder gerichtliche Entscheidungen (z.B. Strafbefehl, Steuerbescheid), oft weniger formell und umfassend als eine Berufung.
- Beschwerde: Ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind (z.B. Beschlüsse).
- Revision: Ein Rechtsmittel gegen ein Berufungsurteil (oder direkt gegen ein erstinstanzliches Urteil unter bestimmten Voraussetzungen), bei dem nur Rechtsfehler, keine Tatsachenfragen, überprüft werden.
Es ist ein formeller Begriff, der einen klar definierten rechtlichen Vorgang bezeichnet. Im alltäglichen Sprachgebrauch kommt er selten vor, außer wenn über spezifische Gerichtsverfahren gesprochen wird.
🧠 Eselsbrücken und Merkhilfen
Artikel 'das': Denk an das Verfahren. Viele Wörter, die auf '-fahren' enden und einen Prozess beschreiben, sind sächlich (das Verfahren, das Fahrverfahren). Das hilft, sich 'das Berufungsverfahren' zu merken.
Bedeutung 'Berufungsprozess': Stell dir vor, jemand ruft (wie in Be-ruf-ung) vor Gericht: "Ich rufe eine höhere Instanz an!" Dieses Rufen startet das Verfahren – das Berufungsverfahren.
🔄 Synonyme und Antonyme für Berufungsverfahren
Synonyme (Ähnliche Bedeutung):
- Appellationsverfahren: (veraltet, aber fachsprachlich noch korrekt) Bezeichnet denselben Vorgang.
- Rechtsmittelverfahren (im weiteren Sinne): Oberbegriff, der auch Revision, Beschwerde etc. einschließt. Berufungsverfahren ist eine spezifische Art davon.
- zweite Instanz / Verfahren der zweiten Instanz: Umschreibt die Funktion des Berufungsverfahrens.
Antonyme (Gegenteilige Bedeutung):
⚠️ Ähnliche, aber unterschiedliche Begriffe:
- Berufung (die): Das Rechtsmittel selbst, also der Antrag auf Durchführung des Verfahrens. Das Berufungsverfahren ist der Prozess, der durch die Berufung ausgelöst wird.
- Beruf (der): Die Tätigkeit, der man nachgeht (Job). Völlig andere Bedeutung!
😂 Ein kleiner Scherz
Fragt der Richter den Angeklagten: "Wollen Sie Berufung einlegen?"
Antwortet der Angeklagte: "Nein danke, Herr Richter. Ich bin mit meinem Beruf als Schreiner eigentlich ganz zufrieden!"
📜 Gedicht zum Verfahren
Das Urteil fiel, die erste Schlacht geschlagen,
Doch eine Partei will es nicht ertragen.
Sie ruft die nächste Instanz nun an,
Damit man neu verhandeln kann.
Das Berufungsverfahren, lang und schwer,
Bringt Aktenberge hin und her.
Auf Fakten, Recht wird neu geschaut,
Bis man dem letzten Zweifel traut.
❓ Wer bin ich? Ein Rätsel
Ich bin ein Weg, kein leichter Pfad,
Nach einem Urteil, früh und spat.
Ich prüfe neu, was einst entschieden,
Bin Hoffnung oft für die hienieden.
Man ruft mich an, mit Schrift und Wort,
Vor einem höheren Gerichts-Ort.
Was bin ich? (Auflösung: Das Berufungsverfahren)
🧩 Wort-Bausteine & Wissenswertes
Wortzusammensetzung:
Das Wort "Berufungsverfahren" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Die Berufung: Das Rechtsmittel selbst, abgeleitet von "berufen" (sich auf etwas beziehen, jemanden anrufen/herbeirufen - hier im Sinne von eine höhere Instanz anrufen).
- Das Verfahren: Der Prozess, der Ablauf.
Zusammen ergibt sich also "der Prozess, der durch eine Berufung eingeleitet wird".
Trivia:
In Deutschland gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für Berufungsverfahren, je nachdem, ob es sich um Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzrecht handelt. Die genauen Regeln sind in den jeweiligen Prozessordnungen (z.B. ZPO, StPO, VwGO) festgelegt.
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Berufungsverfahren?
Der korrekte Artikel für Berufungsverfahren ist das. Es handelt sich um ein sächliches Substantiv (Neutrum), das ein spezifisches juristisches Verfahren zur Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils bezeichnet. Merk dir: das Verfahren -> das Berufungsverfahren.