das
Abgeordnetenhaus
🏛️ Was genau ist ein Abgeordnetenhaus?
Das Wort das Abgeordnetenhaus (Neutrum) bezeichnet ein Parlament oder eine gesetzgebende Versammlung, insbesondere auf Länderebene in Deutschland und historisch auch in Österreich.
- Hauptbedeutung: Es ist die Bezeichnung für das Parlament des Bundeslandes Berlin. Es entspricht dem Landtag in anderen deutschen Bundesländern.
- Historische Bedeutung: Es war auch der Name der zweiten Kammer des preußischen Landtags und des österreichischen Reichsrats.
Der Artikel ist immer das, da das Grundwort "Haus" (das Haus) sächlich ist.
🧐 Grammatik unter der Lupe: Das Abgeordnetenhaus
Das Substantiv "Abgeordnetenhaus" ist ein Neutrum. Der Artikel ist das. Hier ist die Deklination:
📝 Anwendungsbeispiele
🗣️ Wie verwendet man "Abgeordnetenhaus"?
Der Begriff "das Abgeordnetenhaus" wird hauptsächlich im politischen und administrativen Kontext verwendet.
- Spezifisch für Berlin: Wenn man in Deutschland vom "Abgeordnetenhaus" spricht, meint man meist das Landesparlament von Berlin. Beispiel: "Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus finden alle fünf Jahre statt."
- Allgemeiner (seltener): Manchmal kann es auch allgemeiner für ein Haus der Volksvertreter stehen, aber "Parlament" oder "Landtag" (für andere Bundesländer) sind gebräuchlicher.
- Historisch: In historischen Texten bezieht es sich auf die preußische oder österreichische Institution.
- Landtag: Parlament eines deutschen Bundeslandes (außer Berlin, Bremen, Hamburg).
- Bundestag: Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
- Bürgerschaft: Parlament der Hansestädte Bremen und Hamburg.
- Rathaus: Sitz der Stadtverwaltung, nicht des Landesparlaments.
💡 Merkhilfen für "das Abgeordnetenhaus"
Für den Artikel: Denk an das Grundwort "Haus". Es heißt das Haus. Also heißt es auch das Abgeordnetenhaus.
Für die Bedeutung: Stell dir vor, wie die Abgeordneten (die gewählten Vertreter) in einem großen Haus zusammenkommen, um Gesetze zu beraten. Das ist das Abgeordnetenhaus.
🔄 Ähnlich & Anders: Synonyme und Antonyme
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Parlament: Allgemeiner Begriff für eine gesetzgebende Versammlung.
- Landtag: Spezifisch für die Parlamente der meisten deutschen Bundesländer. (Kontextabhängig ein Synonym für das Berliner Abgeordnetenhaus).
- Volksvertretung: Bezeichnet die Gesamtheit der gewählten Vertreter des Volkes.
- Landesparlament: Überbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
😂 Ein kleiner Scherz
Warum nehmen Politiker im Abgeordnetenhaus immer einen Bleistift mit?
Damit sie wichtige Punkte unterstreichen können! 😉
📜 Ein Gedicht über das Haus
Im Abgeordnetenhaus, tagaus, tagein,
wird debattiert, mal laut, mal fein.
Gesetze werden hier gemacht,
fürs Land, bei Tag und auch bei Nacht.
Ein Ort der Macht, mit viel Geschick,
für der Demokratie Geschick.
❓ Kleines Rätsel
Ich bin ein Haus, doch wohnen hier nicht Familien klein.
Hier treffen sich Gewählte, um fürs Land zu sein.
In Berlin steh' ich, mit 'das' als Begleiter, wer weiß es?
Ich bin ...?
→ Das Abgeordnetenhaus
✨ Sonstige Infos zum Abgeordnetenhaus
Wortzusammensetzung:
Das Wort "Abgeordnetenhaus" ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus:
- Abgeordnete(n): Die gewählten Vertreter (Genitiv Plural von 'der/die Abgeordnete').
- Haus: Das Gebäude oder die Institution.
Trivia:
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Abgeordnetenhaus?
Das Wort 'Abgeordnetenhaus' ist ein Neutrum und wird daher immer mit dem Artikel 'das' verwendet (das Abgeordnetenhaus, des Abgeordnetenhauses).