die
Verleumdung
🗣️ Was genau ist eine Verleumdung?
Die Verleumdung (Artikel: die) bezeichnet die wissentlich falsche Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen über eine Person, mit dem Ziel, deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen oder sie verächtlich zu machen. Es handelt sich um einen juristischen Begriff, der eine Straftat darstellt (vgl. § 187 StGB in Deutschland).
Im Kern geht es darum, dass jemand bewusst Lügen über eine andere Person verbreitet, von denen er weiß, dass sie unwahr sind, um deren Ruf zu zerstören. 🚨 Achtung: Dies unterscheidet sich von der üblen Nachrede (§ 186 StGB), bei der die behauptete Tatsache nicht beweisbar wahr sein muss (aber nicht notwendigerweise bewusst falsch ist).
Artikelregeln für der, die und das
-ung → immer Femininum.
Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
🧐 Grammatik im Detail: Die Verleumdung
Das Wort 'Verleumdung' ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist daher immer die.
Beispielsätze:
💬 Wie verwendet man 'Verleumdung'?
Der Begriff 'Verleumdung' wird hauptsächlich im juristischen Kontext oder in Situationen verwendet, in denen es um ernsthafte Rufschädigung geht. Im Alltag spricht man vielleicht eher von Lästern oder Gerüchten, aber wenn bewusst falsche, schädigende Tatsachen behauptet werden, ist 'Verleumdung' der präzise Begriff.
Wichtige Unterscheidung:
- Verleumdung (§ 187 StGB): Behauptung einer wissentlich unwahren Tatsache, die ehrenrührig ist. Der Täter weiß, dass es eine Lüge ist.
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung einer nicht erweislich wahren Tatsache, die ehrenrührig ist. Der Täter muss nicht sicher wissen, dass es falsch ist, aber er kann es auch nicht beweisen.
Man sollte das Wort also mit Bedacht wählen, da es eine starke negative Konnotation und rechtliche Implikationen hat.
🧠 Eselsbrücken zur Verleumdung
Artikelmerkhilfe: Denk an die Lüge. Verleumdung ist eine besonders schlimme Form der Lüge, und 'Lüge' ist feminin (die). Also auch: die Verleumdung.
Bedeutungsmerkhilfe: Stell dir vor, jemand verbreitet Leumund (Ruf) - aber auf eine üble, falsche Art, um ihn zu schädigen. Er verdirbt den Leumund = Verleumdung.
🔄 Ähnliche und gegensätzliche Worte
Synonyme (ähnliche Bedeutung):
- Rufmord: Stark umgangssprachlich, betont die zerstörerische Absicht für den Ruf.
- Diffamierung: Oberbegriff für Herabwürdigung, oft synonym verwendet.
- Anschwärzung: Etwas veralteter, betont das negative Darstellen.
- Üble Nachrede: Juristisch verwandt, aber Unterschied im Wissen um die Unwahrheit (siehe Usage).
⚠️ Vorsicht: Wörter wie 'Kritik' oder 'Beschwerde' sind keine Synonyme, da sie (idealerweise) auf wahren Tatsachen beruhen oder Meinungen darstellen, nicht bewusst falsche Tatsachenbehauptungen.
😂 Ein kleiner Scherz
Warum erzählen Klatschbasen nie die Wahrheit?
Weil eine Verleumdung viel schneller um die Welt reist als eine Richtigstellung! 😉
📜 Gedicht über die Macht der Worte
Ein falsches Wort, leis' hingehaucht,
hat manchen Ruf schon jäh verstaucht.
Die Verleumdung, schnell und kalt,
macht vor keiner Ehre halt.
Sie schleicht sich ein, vergiftet still,
weil jemand Böses säen will.
Drum wähle weise, was du sagst,
bevor du Ehre niedertragst.
❓ Kleines Rätsel
Ich bin eine Waffe ganz ohne Stahl,
verletze tief, verbreite Qual.
Ich lebe von Lügen, die man gern glaubt,
habe schon manchen um Ehre beraubt.
Ich bin strafbar, doch schwer zu fassen oft,
man hat auf die Wahrheit vergebens gehofft.
Was bin ich? (Auflösung: die Verleumdung)
🧩 Weitere interessante Aspekte
Wortbestandteile: Das Wort 'Verleumdung' setzt sich zusammen aus der Vorsilbe 'ver-' (oft eine Verschlechterung oder falsche Handlung anzeigend, wie in 'verraten', 'verlieren') und dem alten Wort 'Leumund', das 'Ruf' oder 'Ansehen' bedeutet. 'Verleumdung' ist also wörtlich das 'Verderben des Rufs'.
Rechtliche Relevanz: In Deutschland ist die Verleumdung in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften geschieht, kann die Strafe höher ausfallen (bis zu fünf Jahre).
📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Verleumdung?
Das Wort Verleumdung ist ein feminines Substantiv und hat daher immer den Artikel die. Es bezeichnet die wissentlich falsche und ehrenrührige Behauptung über eine andere Person und ist ein relevanter Begriff im deutschen Recht.