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засвідчення нотаріальне посвідчення
认证 公证 证明

die  Beurkundung
C1
Geschätztes CEFR-Niveau.
/bɔʏʁkʊndʊŋ/

📜 Was bedeutet „die Beurkundung“?

Die Beurkundung bezeichnet den formalen Akt der amtlichen oder notariellen Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, einer Abschrift oder eines Sachverhalts. Es handelt sich um einen Vorgang, bei dem eine dazu befugte Person (meist ein Notar) die Richtigkeit oder das Stattfinden eines Ereignisses oder einer Willenserklärung schriftlich festhält und mit Siegel und Unterschrift bestätigt.

Dieser Prozess verleiht einem Dokument oder einer Erklärung eine besondere Beweiskraft und ist oft für wichtige Rechtsgeschäfte (z. B. Grundstückskauf, Testamentserstellung, Gesellschaftsgründung) gesetzlich vorgeschrieben.

⚠️ Es ist wichtig, Beurkundung nicht mit einer einfachen Beglaubigung zu verwechseln. Bei der Beglaubigung wird meist nur die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift bestätigt, während die Beurkundung den gesamten Inhalt des Dokuments oder Vorgangs umfasst und bestätigt, dass dieser dem Willen der Parteien entspricht und rechtlich korrekt ist.

Artikelregeln für der, die und das

-ung immer Femininum.

Es gibt viele -ung-Wörter, wir listen sie nicht alle auf. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Beispiele: die Achtung · die Angleichung · die Anmerkung · die Ausführung · die Ausrüstung · die Ausstattung · ...
⚠️ Ausnahmen: der Schwung · der Sprung · der Ursprung · der Vorsprung

🧐 Grammatik von „die Beurkundung“ im Detail

Das Wort „Beurkundung“ ist ein feminines Substantiv. Der Artikel ist daher immer „die“. Es wird typischerweise im Singular verwendet, da es einen spezifischen Akt oder Vorgang beschreibt. Der Plural „die Beurkundungen“ ist möglich, wenn man sich auf mehrere einzelne Akte der Beurkundung bezieht.

Deklination Singular
Fall Artikel Substantiv
Nominativ die Beurkundung
Genitiv der Beurkundung
Dativ der Beurkundung
Akkusativ die Beurkundung
Deklination Plural
Fall Artikel Substantiv
Nominativ die Beurkundungen
Genitiv der Beurkundungen
Dativ den Beurkundungen
Akkusativ die Beurkundungen

Beispielsätze

  1. Für den Kaufvertrag des Hauses ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
  2. Die Beurkundung des Testaments erfolgte letzte Woche beim Notar.
  3. Ohne die Beurkundung ist die Gründung der GmbH nicht rechtskräftig.
  4. Die Kosten für die Beurkundung sind gesetzlich festgelegt.
  5. Der Notar nahm mehrere Beurkundungen an diesem Vormittag vor.

✅ Wann verwendet man „die Beurkundung“?

Der Begriff „die Beurkundung“ wird fast ausschließlich im rechtlichen und amtlichen Kontext verwendet. Er ist zentral bei:

  • Immobiliengeschäften: Kaufverträge für Grundstücke und Immobilien müssen notariell beurkundet werden.
  • Erbrecht: Öffentliche Testamente und Erbverträge bedürfen der Beurkundung.
  • Gesellschaftsrecht: Gründungsverträge bestimmter Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, AG) müssen beurkundet werden.
  • Familienrecht: Eheverträge oder Adoptionsanträge erfordern oft eine Beurkundung.
  • Vollmachten: Bestimmte weitreichende Vollmachten (z.B. Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten) werden häufig beurkundet, um ihre Akzeptanz und Beweiskraft zu erhöhen.

Im Alltagssprachgebrauch kommt das Wort selten vor. Man spricht eher von „etwas notariell bestätigen lassen“ oder „zum Notar gehen“.

Abgrenzung: Wie bereits erwähnt, ist die Beglaubigung ein weniger umfassender Akt als die Beurkundung. Die Zertifizierung kann ähnlich sein, bezieht sich aber oft eher auf die Bestätigung von Standards oder Qualifikationen (z.B. ISO-Zertifizierung), kann aber auch im Dokumentenkontext vorkommen.

💡 Eselsbrücken zur Beurkundung

Artikelmerkhilfe: Substantive auf „-ung“ sind fast immer feminin. Denk an: Die wichtige Amtshandlung – die Beurkundung.

Bedeutungsmerkhilfe: In „Beurkundung“ steckt das WortUrkunde“. Eine Beurkundung ist der offizielle Akt, der etwas zu einer rechtlich bindenden Urkunde macht oder dessen Inhalt als Urkunde festhält.

🔄 Synonyme & Gegensätze

Synonyme (ähnliche Bedeutung):

  • Notarielle Protokollierung: Betont das Festhalten in einem Protokoll.
  • Amtliche Bestätigung: Allgemeiner Begriff für eine offizielle Bestätigung.
  • Beglaubigung (im weiteren Sinne, ungenauer): Wird manchmal synonym verwendet, ist aber meist weniger umfassend.
  • Zertifizierung (kontextabhängig): Kann ähnlich sein, oft aber anderer Fokus.
  • Verbriefung: Ähnlich, v.a. im Finanzwesen (z.B. Verbriefung von Krediten), aber auch für die Ausstellung einer Urkunde.

Antonyme (Gegenteilige Bedeutung):

Direkte Antonyme sind schwierig, da Beurkundung ein spezifischer Akt ist. Mögliche Gegensätze im Kontext:

  • Annullierung: Die Aufhebung eines Rechtsakts.
  • Ungültigkeitserklärung: Feststellung, dass etwas nicht gültig ist.
  • Widerruf: Rücknahme einer Willenserklärung (vor oder nach Beurkundung möglich, je nach Fall).
  • Formlosigkeit: Das Fehlen einer vorgeschriebenen Form (wie der Beurkundung).

⚠️ Ähnliche, potenziell verwirrende Wörter:

😂 Ein kleiner Scherz

Warum nehmen Notare immer einen Bleistift zur Beurkundung mit?
Damit sie etwas „zu Protokoll“ geben können, das man auch wieder wegradieren kann! 😉 (Natürlich nur ein Witz, Beurkundungen sind sehr ernst und endgültig!)

📜 Gedicht zur Beurkundung

Ein Siegel, schwer und offiziell,
macht Willen klar und wirkt sehr schnell.
Der Notar schreibt, was Recht soll sein,
die Beurkundung schließt es ein.

Ob Haus, ob Erbe, ob Vertrag,
es gilt von diesem wicht'gen Tag.
Mit Stempel, Schrift und Signatur,
entsteht die bindende Struktur.

❓ Rätsel

Ich mache Verträge stark und fest,
bin vorgeschrieben oft per Test(ament).
Ein Notar braucht mich für seine Macht,
hab über Recht und Geld gewacht.

Was bin ich?

Lösung: Die Beurkundung

🧩 Weitere Informationen

Wortzusammensetzung:

Das Wort „Beurkundung“ ist abgeleitet vom Verb „beurkunden“. Dieses wiederum setzt sich zusammen aus:

  • Präfix „be-“: oft zur Transitivierung von Verben oder zur Bezeichnung eines Vorgangs.
  • Stammwort Urkunde: ein offizielles Schriftstück mit Beweiskraft.
  • Suffix „-en“: Infinitivendung des Verbs.

Die Substantivierung erfolgt durch das Suffix „-ung“, welches den Vorgang oder das Ergebnis des Verbs bezeichnet und das Substantiv feminin macht (die Beurkundung).

Trivia:

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind in Deutschland gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert des zu beurkundenden Vorgangs.

📝 Zusammenfassung: Der, die oder das Beurkundung?

Das Wort "Beurkundung" ist ein feminines Substantiv. Der korrekte Artikel ist die. Es lautet also die Beurkundung (im Nominativ Singular). Es bezieht sich auf den formalen Akt der amtlichen oder notariellen Bestätigung eines Dokuments oder Sachverhalts.

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